Wie ein Gesetz Frauen vor Abtreibungsgegner*innen schützen soll
Mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro müssen Abtreibungsgner*innen künftig rechnen, wenn sie Schwangere vor Beratungsstellen belästigen. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf vor.
IMAGO / epd
Organisationen wie Pro Familia fordern schon lange Schutzzonen gegen Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner
Immer wieder belästigen radikale Abtreibungsgegner*innen Frauen vor Beratungsstellen und Arztpraxen. Anfang Januar schlug der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt Alarm. In einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland forderte er einen besseren Schutz von Mediziner*innen vor radikalen Abtreibungsgegner*innen. Kolleg*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführten, müssten „wirksam vor Drangsalierungen, Bedrohungen und Angriffen geschützt werden“, erklärte Reinhardt.
Die SPD im Bundestag setzt sich schon lange für ein Gesetz gegen sogenannte Gehsteigbelästigung ein. „Ratsuchende Frauen, Beschäftigte von Beratungsstellen und auch Ärztinnen und Ärzte müssen geschützt werden“, forderte Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, im Interview mit dem vorwärts. Denn obwohl Frauen ein Recht auf Selbstbestimmung haben, würden sie auf ihrem Weg zur Beratung immer wieder von selbsternannten Lebensschützer*innen belästigt und massiv unter Druck gesetzt.
Bußgeld von bis zu 5.000 Euro möglich
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen, von der zuständigen Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen. Er sieht vor, dass Frauen ungehindert eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen können und ungehinderten Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, erhalten. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Belästigungen vor Beratungsstellen und Arztpraxen künftig als Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro sanktioniert werden.
Die zuständige frauenpolitische Berichterstatterin, Josephine Ortleb, wertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes als Erfolg. Schon lange habe die SPD-Bundestagsfraktion mit aller Kraft darauf hingewirkt, betont sie am Mittwoch in Berlin. Es brauche „dringend eine bundeseinheitliche Regelung, die diese frauenfeindlichen Gehsteigbelästigungen unterbindet“. Tatsächlich erhalten die Länder mit dieser Regelung einen rechtssicheren Rahmen, um je nach Situation angemessen auf Belästigungen reagieren zu können.
Auch Personal in Beratungsstellen soll geschützt werden
Für die SPD sei es unerträglich, dass Frauen in einer schwierigen Lebenssituation von sogenannten Lebensschützer*innen „behelligt und beleidigt werden – umso mehr, weil der Staat sie zur Beratung verpflichtet“, erklärt die zuständige rechtspolitische Berichterstatterin Carmen Wegge. Mit Blick auf das Demonstrationsrecht stellt sie zugleich klar, dass Meinungsfreiheit nicht das Recht beinhalte, „andere körperlich zu bedrängen oder psychisch übergriffig zu werden“.
Wegge fügt hinzu: „Um gegen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorzugehen, sprechen wir uns zudem für eine Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches aus.“
Neben dem Schutz der Schwangeren soll mit dem Gesetz gleichzeitig das Personal von Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen vor Behinderungen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten geschützt werden.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.