Wahlprogramm: Wie die SPD das Elterngeld neu ausrichten will
Seit 2007 gibt es das Elterngeld. Seitdem ist es mehrfach verändert worden. Nach der Bundestagswahl plant die SPD eine grundsätzliche Neuausrichtung – inklusive Anhebung der Elterngeld-Sätze.
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Mehr Partnerschaftlichkeit im Blick: Die SPD will das Elterngeld neu aufstellen.
Die SPD will das Elterngeld neu ausrichten. Das geht aus dem Entwurf für ihr Programm für die Bundestagswahl am 23. Februar kommenden Jahres hervor. So soll die Zahl der Bezugsmonate ausgeweitet werden. Dafür sind diese dann strikter an die Partner*innen gebunden. Auch die Summe des Elterngelds soll steigen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Wie ist der aktuelle Stand beim Elterngeld?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben im vergangenen Jahr rund 1,8 Millionen Frauen und Männer in Deutschland Elterngeld erhalten. Das waren 79.500 weniger als im Jahr zuvor, ein Rückgang um 4,3 Prozent. Partner*innen können das Elterngeld für maximal 14 Monate als Lohnersatzleistung erhalten, sofern jeder Elternteil mindestens zwei Monate in Anspruch nimmt. Ein paralleler Bezug ist seit April nur noch für einen Monate möglich. Die Höhe des Elterngelds liegt zwischen 300 und 1800 Euro und richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Im Regelfall erhalten Eltern Elterngeld in Höhe von 65 Prozent ihres bisherigen Netto-Einkommens. Wer mehr als 200.000 Euro Jahreseinkommen hat, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Diese Grenze wird zum 1. April kommenden Jahres auf 175.000 Euro abgesenkt.
Wie will die SPD das Elterngeld neu aufstellen?
Die SPD plant ein „6+6+6-Modell“. Danach hat jeder Elternteil Anspruch darauf, sechs Monate lang Elterngeld zu beziehen. Dieser Anspruch kann nicht übertragen werden. Nimmt also ein Elternteil nur zwei Monate Elternzeit in Anspruch, verfallen die übrigen vier. Weitere sechs Monate können die Partner*innen frei untereinander aufteilen. Insgesamt stehen ihnen künftig also 18 statt nur 14 Monate Elterngeld zur Verfügung.
Wie lange können Partner*innen künftig gleichzeitig in Elternzeit gehen?
Die Zeit, in der Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen können, will die SPD auf drei Monate ausweiten. Bisher ist nur ein Monat möglich.
Soll sich auch die Höhe des Elterngelds ändern?
Ja. Weder der Mindestsatz von 300 Euro, noch der Höchstsatz von 1800 Euro wurde seit der Einführung des Elterngelds 2007 angepasst. Gleichzeitig sind in dieser Zeit aber die Preise deutlich gestiegen. Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat gerade errechnet, dass der Mindestsatz schon 2023 auf 413 Euro hätte steigen müssen, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust auszugleichen. Der Höchstsatz müsste demnach bei 2480 Euro liegen. Die SPD will deshalb sowohl den Sockelbetrag als auch den Höchstsatz deutlich anheben. Genaue Zahlen sind noch nicht bekannt. Zudem soll die Höhe des Elterngelds in den sechs Monaten, die nicht an eine*n Partner*in gebunden sind, auf 80 Prozent des letzten Netto-Gehalts steigen. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile die Monate zu gleichen Teilen nutzen.
Was soll beim Kündigungsschutz gelten?
Auch den will die SPD ändern. Bisher können Arbeitgeber niemanden während der Elternzeit kündigen. Dieser Kündigungsschutz erlischt jedoch am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit. Die SPD will, dass Eltern künftig auch drei Monate nach Ende der Elternzeit nicht gekündigt werden darf.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.
wunderbar, statt der BSW Devise: MEGR GELD FÜR ALLE, eine
gezielte Stärkung da, wo es Not tut. herrlich, wie das hier herausgearbeitet wird- weiter so!