Inland

Cannabis-Legalisierung: Wie der Eigenanbau künftig möglich sein soll

Am Mittwoch stellten Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir ihre überarbeiteten Pläne für eine Cannabis-Legalisierung vor. Was sie in ihrem neuen Eckpunktepapier vorhaben, hat der „vorwärts“ zusammengefasst.
von Sebastian Thomas · 12. April 2023
Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von drei Pflanzen sollen nach den neuen Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (l.) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir straffrei sein.
Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von drei Pflanzen sollen nach den neuen Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (l.) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir straffrei sein.

Was ist im neuen Eckpunktepapier zur Legalisierung von Cannabis geplant?

Drei Punkte sind für den zukünftigen Konsum von Cannabis wichtig: So soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei sein – diese Menge darf eine erwachsene Person auch in der Öffentlichkeit bei sich tragen. Weiterhin plant die Bundesregierung, auch den Eigenanbau von drei „weiblichen blühenden Pflanzen“ zu erlauben.

Darüber hinaus will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den legalen Anbau sowie die kontrollierte Abgabe in sogenannten „Cannabis-Clubs“ ermöglichen. Diese „praxistauglichen Konsumorte“ sollen nach seinen Plänen nicht gewinnorientiert wirtschaften. An „sensiblen Orten, wie Schulhöfen und Kitas, ist der Konsum ausgeschlossen“, erklärt Agrarminister Cem Özdemir.

Hingegen soll es Fachgeschäfte, in denen Cannabis an sich und sogenannte „Edibles“, also unter anderem Produkte wie Cannabis-Kuchen, verkauft werden, vorerst nicht geben. Noch in diesem Monat ist ein erster Gesetzesentwurf geplant, der den Besitz, Eigenanbau und die Schaffung von „Cannabis-Clubs“ regelt. Das Gesetz muss später Bundestag und Bundesrat passieren.

Warum soll es noch keine Fachgeschäfte geben?

Darauf hat sich laut Aussage des Gesundheitsministers die Bundesregierung mit der EU-Kommission geeinigt. In diesem Zusammenhang spricht Karl Lauterbach von einem Zwei-Säulen-Modell. Die erste und „schnelle“ Säule betrifft die anfangs erwähnte legale Versorgung von Cannabis durch die „Cannabis-Clubs“ und den damit verbundenen Kinder- und Jugendschutz.

Die im alten Eckpunktepapier geplanten Cannabis-Fachgeschäfte finden sich in der zweiten Säule: Sie sollen in einigen Modellregionen in Deutschland erprobt werden. So sollen „kommerzielle Lieferketten“ ausprobiert werden: von der Produktion über Vertrieb bis hin zum Verkauf in Fachgeschäften. Diese Versuche sollen nach dem Willen von Karl Lauterbach wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden.

Nach der Sommerpause sollen die auf fünf Jahre befristeten Modellprojekte starten. Sie sind jedoch „voraussichtlich weiterhin notifizierungspflichtig“, das heißt: Die EU kann bei der zweiten Säule der Cannabis-Legalisierung immer noch mitreden.

Was steckt hinter dem Begriff „Cannabis-Clubs“ genau?

Konkret sind damit Vereine gemeint, in denen maximal 500 Mitglieder gemeinschaftlich Genuss-Cannabis anbauen und es nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Pro Mitglied kann 25 Gramm Cannabis pro Tag abgegeben werden – hierbei ist zu beachten: Die maximale Menge pro Monat soll 50 Gramm betragen. In den Vereinsräumen selbst darf nicht konsumiert werden, stellt Karl Lauterbach in der Bundespressekonferenz klar. Auch bestehe für die „Cannabis-Clubs“ ein Mindestabstand zu Schulen und Kitas.

Wie tragen die Pläne dem Kinder- und Jugendschutz Rechnung?

Keine Abgabe, Besitz oder Konsum von Cannabis unter 18 Jahre. Selbst in den „Cannabis-Clubs“ bekommen Mitglieder unter 21 Jahren maximal 30 Gramm pro Monat. Zudem ist eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt geplant. Junge Menschen unter 18 Jahren sollen, wenn sie mit Cannabis erwischt werden, an Präventionsprogrammen teilnehmen.

Besitzen Eltern die erwähnten Pflanzen für den Eigenanbau, sind sie laut dem neuen Eckpunktepapier verpflichtet, diese vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen. Dem Schwarzmarkt möchte Karl Lauterbach so den fruchtbaren Boden entziehen.

Was soll mit dem Schwarzmarkt passieren?

Durch das Gesetzesvorhaben soll er zurückgedrängt und ausgedünnt werden. Niemand solle mehr bei Dealer*innen kaufen müssen, „ohne zu wissen, was man sich da einhandelt“, erklärt Cem Özdemir. „Erwachsene können durch unseren Vorschlag qualitätsgesichert und legal Cannabis konsumieren“, ergänzt Karl Lauterbach. Dadurch sei der Schwarzmarkt in Gänze nicht mehr so attraktiv. Er geht davon aus, dass junge Menschen als zukünftige Kund*innen für Dealer*innen nicht mehr infrage kommen, denn die Drogenhändler*innen müssten immer davon ausgehen sie als 18-jährige Kosument*innen zu verlieren, da sich die Jugendlichen dann in den dafür vorgesehenen Clubs ihre Cannabis-Menge besorgen.

Die bisherige Cannabis-Politik hält der SPD-Politiker für gescheitert. Durch das Gesetzesvorhaben schaffe man kein neues Problem, sondern „wir wollen eines lösen“. Durch das neue Eckpunktepapier erreiche man gleich mehrere Ziele: legalen Konsum, Schutz vor härteren Drogen und eine effektive Bekämpfung des Schwarzmarktes.

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