Pläne der Bundesregierung

Cannabis-Legalisierung: Wo das EU-Recht im Wege steht

Jonas Jordan17. Februar 2023
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um Cannabis in Deutschland zu legalisieren? Das erklärt der SPD-Europaabgeordnete René Repasi.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um Cannabis in Deutschland zu legalisieren? Das erklärt der SPD-Europaabgeordnete René Repasi.
Die Bundesregierung plant, Cannabis in Deutschland teilweise zu legalisieren. Dem stehen jedoch einige europarechtliche Hürden entgegen. Wie diese zu überwinden sind, hat der SPD-Europaabgeordnete René Repasi analysiert.

Der Kauf und Besitz von 20 bis 30 Gramm Cannabis soll nach den Plänen der Bundesregierung straffrei bleiben. Für Minderjährige sollen Erwerb, Besitz und Einfuhr von Cannabis verboten bleiben. Das sieht das Eckpunktepapier vor, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereits im Oktober vorgestellt hat. Anders als in den Niederlanden plant die Bundesregierung, auch den Anbau für den Eigenbedarf zu legalisieren. Dem in rechtlicher Hinsicht durchaus ambitionierten Vorhaben stehen einige juristische Hürden im Wege. Welche das sind und wie diese überwunden werden könnten, hat der SPD-Europaabgeordnete und Professor für Europarecht René Repasi analysiert.

Welche Hürden gibt es?

1. Das Schengener Durchführungsabkommen (SDÜ)

Gemäß des Schengener Abkommens finden innerhalb des Schengenraums keine Grenzkontrollen mehr statt. Das bedeutet allerdings, dass neben Personen auch Waren die jeweiligen Landesgrenzen unkontrolliert passieren können. Das gilt auch für Drogen. „Aus diesem Grund enthält das SDÜ in den Artikeln 70 und folgenden entsprechende Vorschriften über Betäubungsmittel im Binnenmarkt“, erklärt Repasi.

Demnach verpflichten sich die EU-Mitgliedsstaaten in Artikel 71, Absatz 1 dieses Abkommens, „in Bezug auf die unmittelbare oder mittelbare Abgabe von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen aller Art einschließlich Cannabis und den Besitz dieser Stoffe zum Zwecke der Abgabe oder Ausfuhr unter Berücksichtigung der bestehenden Übereinkommen der Vereinten Nationen alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln erforderlich sind“.

2. Das Strafrecht

„Das EU-Recht legt Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels in einem sogenannten Rahmenbeschluss fest“, erklärt Repasi. In dem entsprechenden Rahmenbeschluss heißt es, dass jeder Mitgliedsstaat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen habe, um sicherzustellen, dass das „Anbieten, Feilhalten, Verteilen, Verkaufen, Liefern von Drogen“ unter Strafe zu stellen ist. Dazu zählt auch Cannabis.

3. Das Völkerrecht

Aus völkerrechtlichen Gesichtspunkten stehen der Legalisierung von Cannabis in Deutschland gleich drei Aspekte im Wege, wie Repasi in seinem Video erläutert. Der SPD-Europaabgeordnete nennt das UN-Einheitsabkommen über psychotrope Substanzen sowie das UN-Übereinkommen von 1971. Hinzu komme das UN-Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988. 

Welche Möglichkeiten gibt es also?

Wichtig sei nun ein „ernsthafter Austausch“ der Bundesregierung mit der Kommission, um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland zu ermöglichen. Denkbar wäre aus seiner Sicht, dass die Kommission, nachdem sie ein entsprechendes Meinungsbild im Rat eingeholt habe, die Cannabis-Legalisierung mit entsprechenden Gesetzesvorschlägen in der gesamten Europäischen Union in Gang setze. Zugleich könnte die Kommission dann bis zum Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens darauf verzichten, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, wenn es trotz der eindeutig geltenden EU-Rechtslage Cannabis in Deutschland legalisiert.

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Kommentare

Es gibt genug Möglichkeiten

Sorry aber dieser Artikel ist einfach nur schlecht, denn er geht zu wenig auf die realen möglichkeiten ein.
Man muss unterscheiden zwischen dem Verkauf und Besitz/Anbau zum Eigenbedarf.
Während oben genannte Punkte für den Verkauf zustimmen, ist bei Legalisierung einer privaten Menge inklusive Eigenanbau /Abgabe in Cannabis Social Clubs eben weder die Zustimmung der EU noch des Bundesrat notwendig.
Vielleicht hätte man mal schreiben sollen welche Möglichkeiten in einigen Ländern der EU aktuell schon genutzt werden:
Niederlande - Abgabe von 5gr. in Coffeeshops geduldet, privater Besitz von 30gr entkriminalisiert, Besitz von 4 Pflanzen ohne Beleuchtung (outdoor) ebenfalls entkriminalisiert.
Belgien - 3gr und eine Pflanze entkriminalisiert
Spanien - Anbau und besitz im privaten entkriminalisiert, CSC ebenfalls geduldet
Tschechien 15gr entkriminalisiert
Malta CSC legal (Lizenz), privater Besitz von 7gr unterwegs und 50gr zuhause legal
Luxemburg plant ebenfalls eine gewisse Anzahl an Pflanzen und besitz für privaten Konsum freizugeben

Wie man sieht gibt es so einige Möglichkeiten Cannabis für private Zwecke zu erlauben, darauf geht der Artikel leider nicht ein.

Niederlande

Auf das Beispiel Niederlande geht René Repasi in seinem Video ein, das im Artikel verlinkt ist. Der Artikel selbst legt den Fokus auf die rechtlichen Hürden für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland und geht daher nicht auf Beispiele aus anderen Ländern ein. Möglicherweise thematisieren wir diese zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Artikel.

Man wird es wieder nicht machen!

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