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1. Januar 2024: Was sich zum neuen Jahr ändert

In der Silvesternacht beginnt ein neues Jahr. Zum 1. Januar 2024 treten diverse gesetzliche Änderungen in Kraft. Für viele bedeutet das mehr Geld in der Tasche. Ein Überblick

von Kai Doering · 30. Dezember 2023
2024 steht in den Startlöchern: Das neue Jahr bringt allerlei Veränderungen mit sich.

2024 steht in den Startlöchern: Das neue Jahr bringt allerlei Veränderungen mit sich.

Höherer Mindestlohn, mehr Bürgergeld

Geringverdiener*innen können sich auf mehr Geld ab dem 1. Januar 2024 freuen. Der Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro pro Stunde. Gleichzeitig wird die Hinzuverdienstgrenze für Minijobber*innen erhöht. Auch das Bürgergeld steigt deutlich. Alleinstehende Erwachsene erhalten künftig 563 Euro im Monat und damit 61 Euro mehr als bisher. Bei „Bedarfsgemeinschaften“ liegt der Satz ab 1. Januar bei 506 Euro pro Person (ein Plus von 55 Euro pro Person). Jugendliche erhalten pro Monat 51 Euro mehr, Kinder 42 (im Alter von 6 bis 13 Jahren) bzw. 39 Euro mehr.

Höhere Steuerfreibeträge

Zum neuen Jahr steigt der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer – für Ledige um 696 Euro auf 11 604 Euro, für Verheirateten auf 23 208 Euro. Damit bleibt auch ein höheres Einkommen künftig steuerfrei. Angehoben wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert: Dieser beträgt ab 1. Januar 6384 Euro (pro Kind für beide Elternteile). Bei getrennt lebenden Eltern wird der halbe Freibetrag (3192 Euro) angesetzt. Einschließlich des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung steigt der Freibetrag ab 2024 damit auf 9312 Euro für Verheiratete und 4656 Euro für Ledige.

Garantierte Mindestausbildungsvergütung

Wer im kommenden Jahr eine Ausbildung beginnt, erhält im ersten Ausbildungsjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von mindestens 649 Euro im Monat. Für das zweite, dritte und möglicherweise vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge. Die Mindestvergütung gilt für Auszubildende, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden. Bei tarifgebundenen Arbeitgeber*innen gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung.

Höhere Krankenkassenbeiträge

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen. Gleichzeitig steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben können, um 0,1 auf 1,7 Prozent erhöht. Das entspricht etwa drei Euro pro Monat. Ob der Beitrag fällig wird, entscheidet jede Krankenkasse selbst. Gesetzlich Versicherte haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt.

Heizen mit Erneuerbaren Energien wird Pflicht

Ab dem 1. Januar 2024 greift der erste Teil des Gebäudeenergiegesetzes. In den meisten Neubauten dürfen dann nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens zu 65 Prozent mit Erneuerbarer Energie betrieben werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen. Zudem sind verschiedene technische Möglichkeiten erlaubt. Die Kosten für den Einbau einer neuen Heizung werden mit bis zu 70 Prozent vom Staat gefördert.

CO2-Preis steigt auf 45 Euro

Der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und Gas steigt auf 45 Euro pro Tonne. Ein Liter Benzin kostet damit rund drei Cent mehr als bisher. Bewohner*innen eines Einfamilienhauses zahlen laut Verbraucherzentrale fürs Heizen zwischen 70 und 285 Euro pro Jahr mehr. (Hier geht es zum Rechner der Verbraucherzentrale.)

Einwegpfand gilt auch auf Verpackungen für Milchprodukte

Ab 2024 gilt die Pflicht für Einwegpfand auch für Einwegkunststoffflaschen von Milch, Milchmischgetränken und Milchprodukten. Für diese Produkte wird ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben.

Mehr Kinderkrankentage

Vor der Corona-Pandemie standen jedem Elternteil pro Kind zehn Krankentage zu. Zum neuen Jahr werden sie auf 15 erhöht. Wenn Eltern diese Tage in Anspruch nehmen, bekommen sie dafür statt ihres Gehalts Kinderkrankengeld ausgezahlt. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Elektronisches Rezept

Zum 1. Januar 2024 wird das Papier-Rezept wird durch ein elektronisches E-Rezept ersetzt. Gesetzlich Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig nur noch auf diesem Weg. Sie können es mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte, per App oder durch einen Papierausdruck einlösen.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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1 Kommentar

Gespeichert von Rudolf Isfort (nicht überprüft) am Fr., 05.01.2024 - 19:04

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Hat Bundeskanzler Scholz - vielleicht auch Bundespräsident Steinmeier - dazu nichts Richtungsweisendes gesagt?