Höhere Sätze und Starthilfe: So profitieren Studierende vom neuen Bafög
Das BAföG steigt zum Wintersemester um fünf Prozent. Der Bundestag hat die Reform des Bafögs am Donnerstag beschlossen. Neu ist vor allem auch ein Punkt, der Studienanfänger*innen betrifft.
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Insbesondere Studienanfänger*innen können von der geplanten Bafög-Reform profitieren.
Was ändert sich an der Höhe der Bafög-Sätze?
Die BAföG-Bedarfssätze steigen zum kommenden Schul- beziehungsweise Studienjahr für Schüler*innen und Studierende um fünf Prozent. Konkret soll der sogenannte Grundbedarf für Studierende von 452 auf 475 Euro steigen. Für diejenigen, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, soll die Wohnpauschale von 360 auf 380 Euro angehoben werden. Das bedeutet zusammengerechnet eine Anhebung von 812 auf 855 Euro.
Hinzu kommt: Ältere Studierende, die ihre Krankenversicherung selbst zahlen müssen, weil sie nicht mehr über die Eltern mitversichert sind, können aktuell einen Zuschlag von 122 Euro bekommen. Dieser Zuschlag soll ebenfalls steigen. Demnach läge der Bafög-Höchstsatz künftig knapp unter der 1.000-Euro-Marke bei 992 Euro pro Monat.
Und was passiert mit den Freibeträgen?
Der Elternfreibetrag, der bei der Berechnung der individuellen Bafög-Höhe gilt, soll mit der Reform um 0,25 Prozentpunkte auf 5,25 Prozent steigen. Dadurch können zum einen künftig noch mehr Studierende Bafög beziehen, zum anderen können diese auch mehr Geld neben dem Studium verdienen, ohne aus der Bafög-Förderung zu fallen. Zuletzt war die Zahl der Bafög-Empfänger*innen binnen zehn Jahren von knapp einer Million Menschen auf 630.000 deutlich gesunken.
Was ändert sich für Studienanfänger*innen?
Für Erstsemester*innen aus ärmeren Familien soll zum Wintersemester die sogenannte Studienstarthilfe eingeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie unter 25 Jahre alt sind und beispielsweise Bürgergeld beziehen oder in Familien leben, die durch andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld ihr Einkommen aufbessern müssen. Dann können sie einmalig 1.000 Euro erhalten, um sich davon einen Laptop zu kaufen, den Umzug zum Studienort zu finanzieren oder eine Mietkaution zu bezahlen – Ausgaben, die zu Beginn eines Studiums häufig erst einmal anfallen.
Wie viele Menschen könnten davon profitieren?
Das Bundesbildungsministerium schätzt, dass von der Studienstarthilfe jährlich etwa 15.000 Menschen profitieren könnten. Zurückzahlen müssen sie das Geld nicht. Es soll auch nicht auf das Bafög angerechnet und unabhängig von einem parallelen oder späteren Bafög-Antrag ausgezahlt werden.
Wie kann die Studienstarthilfe beantragt werden?
Ein Antrag soll auf dem Portal „Bafög Digital“ möglich sein. Dafür soll es ausreichen, eine Immatrikulationsbescheinigung sowie einen Nachweis über den Bezug der genannten Sozialleistungen hochzuladen.
Und was ist, wenn das Studium doch länger dauert?
Bislang war die Regelstudienzeit Pflicht, um Bafög erhalten zu können. Künftig soll sich das ändern. Geförderte Studierende können dann einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. So sollen sie sich auch dann auf die BAföG-Förderung verlassen und zum Beispiel ganz auf die Abschlussarbeit konzentrieren können, wenn sie die formale Regelstudienzeit leicht überschreiten.
Was passiert, wenn Studierende ihr Fach wechseln wollen?
Geförderte Studierende sollen ein Semester länger Zeit bekommen (bis zu Beginn des fünften Fachsemesters), um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes soll bis zum Beginn des vierten Fachsemesters (statt wie bisher bis zum Beginn des dritten Fachsemesters) vermutet werden. Damit soll mehr Flexibilität für Studierende geschaffen, Ausbildungsabbrüchen entgegengewirkt und gleichzeitig die Verwaltung von Nachforderungs- und Prüfungsaufwand entlastet werden.
Wie fallen die Reaktionen aus?
„Mit dieser Bafög-Reform und vielen anderen Maßnahmen tragen wir dazu bei, dass junge Menschen ihr Leben wieder selbstbestimmter und sorgenfreier gestalten können. Wir wollen, dass sie fühlen: ,Dein Leben gehört dir!'“, sagte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken am Donnerstagvormittag während der Debatte im Bundestag. Denn das BAföG sei eine durch und durch sozialdemokratische Idee. „Wir haben's vor 50 Jahren erfunden und unter Willy Brandt eingeführt. Wir waren und wir sind überzeugt, dass alle jungen Menschen ihre Bildungs- und Ausbildungswege frei und unabhänig wählen und gehen können sollten“, betonte sie.
Die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser kommentierte den Beschluss zur Bafög-Reform auf der Plattform X: „Wir machen das BAföG besser, höher, flexibler, damit Arbeiterkinder gleiche Bildungschancen haben und mehr im Studium gefördert werden.“
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo
5 Prozent
Die Erhöhung des BAFöG um5% kompensuiert die gestiegenen Lebenshaltungskosten ganz und gar nicht. Die Erhöhung des Elternfreibetrags, es handelt sich um NICHT wohlhabende Menschen, ist aus den gleichen Gründen unzureichend. Wenn die Mieten im Durchschnitt um 10% jährlich steigen sind die 20 € Erhöhung der Pauschale genauso unzulänglich.
Gut die Starthilfe ist neu und lobenswert, aber ansonsten ......