Erleben wir eine Rückkehr der Weimarer Verhältnisse?
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Sitzung des Reichstags in den 30er Jahren: Jedes Mal fast sechs Ordnungsrufe
Seit einiger Zeit geht die Sorge um, die Bundesrepublik könnte eine Rückkehr der „Weimarer Verhältnisse“ erleben. Die Erfolge der rechtsradikalen AfD, der Niedergang der Volksparteien CDU/CSU und SPD, die Aufsplitterung des Parteiensystems und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Regierungsbildung scheinen eine Parallele zur Zeit zwischen 1918 und 1933 nahezulegen. Als Anzeichen wird dafür auch ein zunehmender Verfall der parlamentarischen Sitten gesehen, der in einer erschreckenden Zunahme der Ordnungsrufe zum Ausdruck kommt. Durchweht also ein Hauch von Weimar den Plenarsaal des Bundestags?
Viele Ordnungsrufe sind noch kein Zeichen für eine Verrohung
In diesem Zusammenhang lohnt es sich, sich mit der parlamentarischen Kultur der Weimarer Republik zu beschäftigen. Auf den ersten Blick mag die hohe Zahl von 135 Ordnungsrufen, die in der Wahlperiode zwischen 2021 und 2025 im Bundestag erteilt werden mussten (das entspricht 0,6 Ordnungsrufen pro Sitzung), an Weimar erinnern. Die meisten Ordnungsrufe entfielen dabei auf die AfD. Doch diese Zahl relativiert sich, wenn man bedenkt, dass zwischen 1920 und 1933 durchschnittlich 1,6 Ordnungsrufe pro Sitzung verhängt wurden. Der Höhepunkt wurde in der Wahlperiode von 1930 bis 1932 erreicht, als in 64 Sitzungen insgesamt 378 Ordnungsrufe erteilt wurden, mit anderen Worten: In jeder Sitzung gab es fast sechs Ordnungsrufe.
Doch Ordnungsrufe allein sind noch kein Indiz für die Verrohung des parlamentarischen Stils. Sie können auch Ausdruck einer besonders lebhaften, hitzigen Debatte sein. So war der Abgeordnete, der in der alten Bundesrepublik die meisten Ordnungsrufe erhielt, ein lupenreiner Demokrat: der langjährige SPD-Fraktionsvorsitzende Herbert Wehner, der während seiner Zeit im Bundestag von 1949 bis 1983 insgesamt 58 Ordnungsrufe kassierte.
Unerträglicher Ton im Reichstag
Der Verfall des parlamentarischen Stils lässt sich in Weimar auch anhand weiterer Kriterien festmachen. So verhängte das Reichstagspräsidium in den 14 Jahren der Weimarer Republik 117 Sitzungsausschlüsse wegen gröblicher Verletzung der Ordnung. Dagegen war dies in der vergangenen Wahlperiode in keinem und im Bundestag von 1949 bis 1990 lediglich in 23 Fällen erforderlich, von denen allein 17 auf den ersten Deutschen Bundestag mit KPD und Rechtsradikalen entfielen.
In Weimar mussten darüber hinaus zehn Störer*innen, die den Anordnungen des Parlamentspräsidiums keine Folge leisteten, von der Polizei aus dem Plenarsaal entfernt werden. Im Bundestag ist der Einsatz von Polizeimaßnahmen in diesem Ausmaß bislang nicht erforderlich gewesen.
Die Verhältnisse im Weimarer Reichstag unterschieden sich letztlich deutlich von denen des Bundestages. Der Ton im Parlament war rauer, geradezu unerträglich. So wurden die politischen Gegner als „Juden“, „November-Verbrecher“, „Moskausöldlinge“, als „Gesinnungslumpen“, „Halunke“, „Lügner“, „Schieber“ oder „Verräter“ beschimpft. Redner*innen wurden niedergeschrien, Trillerpfeifen kamen zum Einsatz, Lieder während der Sitzung angestimmt, Schreibutensilien und Ähnliches als Wurfgeschosse benutzt und politische Gegner*innen angerempelt oder niedergeschlagen. Wiederholt kamen gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Abgeordneten vor. Selbst eine Handgranate, die zusammen mit einem Plakat auf dem Tisch des Hauses vor dem Präsidenten platziert wurde, ist dokumentiert.
Sand im Getriebe des parlamentarischen Ablaufs
Als problematisch erwies sich auch, dass die radikalen Flügelparteien die parlamentarischen Verfahrensweisen fortwährend infrage stellten. Ein Mittel war hierbei die Einbringung von Misstrauensanträgen, deren Zahl sich zwischen 1930 und 1933 auf 73 addierte (bei insgesamt 169 Anträgen seit 1920), ebenso wie Vertrauensanträge, denen die Antragsteller*innen selbst nicht zustimmten, mit denen aber die Regierungsparteien unter Druck gesetzt wurden.
Dazu gehörten auch nicht finanzierbare Anträge zum Haushalt, die rein agitatorischen Charakter hatten, sowie das Aufwerfen von Geschäftsordnungsfragen, mit denen die Beschlussfähigkeit angezweifelt, der Aufnahme eines Antrags in die Tagesordnung widersprochen oder eine namentliche Abstimmung beantragt wurde. Diese Maßnahmen sollten den geregelten Ablauf der Plenarsitzungen verhindern, Beratungen verzögern und damit insgesamt das parlamentarische System diskreditieren.
Dieser missbräuchlichen Handhabung der parlamentarischen Mittel versuchte man zwar durch Geschäftsordnungsänderungen zu begegnen, doch wurde man dem Treiben der Extremisten nicht wirklich Heer. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde deshalb die Frage aufgeworfen, ob man im Weimarer Reichstag gegen Störer*innen nicht entschiedener hätte vorgehen sollen. Doch für einschneidendere Maßnahmen, wie die Aberkennung des Mandats für Wiederholungstäter*innen, hätte es entsprechender parlamentarischer Mehrheiten bedurft, und die gab es, zumal nach 1930, nicht mehr.
Insofern blieb dem langjährigen Reichstagspräsidenten und Sozialdemokraten Paul Löbe nichts anderes übrig, als mit Geduld und dem ständigen Appell an die Vernunft der Abgeordneten auf die zunehmende Verrohung zu reagieren.
Die Bundesregierung hat die Lösungen selbst in der Hand
Auch wenn heute im Bundestag nicht von einer Verwahrlosung des parlamentarischen Stils in einem Ausmaß, wie er für den Weimarer Reichstag vor allem der frühen dreißiger Jahre charakteristisch war gesprochen werden kann, und unser Verfassungssystem sich einer hohen Akzeptanz in der Bevölkerung erfreut, wäre es doch fehl am Platz, sich zurückzulehnen. Anti-Systemparteien, und dies zeigen die genannten Beispiele deutlich, wollen stets provozieren, sie wollen die Grenzen des Sag- und Machbaren austesten und verschieben. Ihr Ziel ist und bleibt die Diskreditierung und Beseitigung des parlamentarischen Systems. Auch das ist eine Lehre aus Weimar.
Der große Unterschied zur Weimarer Republik besteht vor allem darin, dass die damaligen Regierungen kaum Einfluss auf die Lösung der Krisen hatten, die sich vor allem aus dem Versailler Vertrag, den Reparationen und den damit zusammenhängenden Verwerfungen, der Hyperinflation von 1923 und der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise, ergaben, während unsere Regierung ungeachtet der mit der Globalisierung verbundenen Schwierigkeiten und der Herausforderung durch den Ukraine-Krieg die Lösung der Probleme weitgehend selbst in der Hand hat.
Mit anderen Worten: Es macht keinen Sinn, sich an einer rechtsradikalen Partei abzuarbeiten. Wichtig wäre es, die Probleme zu lösen, die den Aufstieg dieser Partei begünstigten.
Zum Weiterlesen
Volker Stalmann: Paul Löbe 1875–1967. Sozialdemokrat, Journalist, Reichstagspräsident und Bundestagsabgeordneter, Metropol-Verlag, Berlin 2025, ISBN 978-3-86331-828-4, 470 Seiten, 29 Euro
ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien (KGParl) in Berlin. Er veröffentlichte bereits mehrere Biographien über sozialdemokratische Politiker der Weimarer Republik