Europaparlament stoppt Mercosur-Abkommen: „Politisch ein Desaster“
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Ärger um Mercosur: Das Abkommen soll jetzt dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden.
Mehr als 25 Jahre lang wurde das Mercosur-Abkommen der EU mit verschiedenen Staaten Südamerikas verhandelt. Der Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen soll den Austausch von Waren und Dienstleistungen fördern und eine der größten Freihandelszone der Welt schaffen. Mitte Januar wurde das EU-Handelsabkommen mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay feierlich unterzeichnet.
Mercosur als Gegenentwurf zu Donald Trumps Donroe-Doktrin
Doch wenige Tage später trat das Europaparlament auf die Bremse: Mit knapper Mehrheit stimmten die Parlamentarier*innen dafür, das Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorzulegen, bevor es ratifiziert wird. Für die Entscheidung hatten sich alle Abgeordneten der Linken sowie die große Mehrheit der Rechtsaußen-Abgeordneten ausgesprochen, aber auch eine Mehrheit der Grünen – darunter acht Abgeordnete aus Deutschland.
René Repasi, der Vorsitzende der SPD-Abgeordneten im EU-Parlament, erklärt, wie es nun weitergehen könnte.
Vor dem Hintergrund der aggressiven Zollpolitik von Donald Trump: Welches Signal geht von der Entscheidung des Europaparlaments mit Blick auf die europäische Souveränität aus?
Ein sehr unglückliches Signal. Das EU-Parlament sendet die Botschaft, dass wir uns in Europa Zeit lassen. Wir haben diese Zeit aber nicht. Mercosur ist viel mehr als ein Handelsabkommen, es ist der Gegenentwurf zu Donald Trumps „Donroe“-Doktrin. Gerade deswegen wäre es wichtig gewesen, das Abkommen schnell zu ratifizieren.
EuGH beauftragt mit rechtlicher Prüfung von Mercosur
Das Abkommen soll nun dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden. Was sollen die Richter*innen genau prüfen?
Das EU-Parlament möchte klären lassen, ob das Abkommen mit den EU-Verträgen vereinbar ist. Konkret geht es um die Frage, ob die Aufteilung des Abkommens in einen Handelsteil und einen politischen Teil rechtlich zulässig ist, sowie um die Frage, ob das Abkommen das europäische Vorsorgeprinzip in ausreichendem Maße respektiert und im Einklang mit der Regulierungsautonomie der EU steht. Es handelt sich also um eine rechtliche Überprüfung der Struktur und Vereinbarkeit des Abkommens, nicht um eine inhaltliche Ablehnung.
Welche konkreten Folgen hat das für das Abkommen?
Die unmittelbare Folge ist, dass das Abkommen bis zur Entscheidung des EuGH vom Europäischen Parlament nicht ratifiziert werden kann. Das kann bis zu zwei Jahre dauern. Theoretisch könnte die EU-Kommission den Handelsteil aber für vorläufig anwendbar erklären. Das hieße, dass das Abkommen faktisch in Kraft ist, aber unter dem Vorbehalt steht, vom EuGH gekippt zu werden.
Das Europäische Parlament muss dem nicht zustimmen, aber es braucht die Ratifizierung mindestens eines südamerikanischen Partners. Man hört, dass Paraguay das Abkommen im März ratifizieren könnte. Dann könnten Unternehmen bereits zollfrei exportieren und der Markt für einzelne Produktzweige geöffnet werden, während die endgültige Ratifikation noch aussteht.
Wenn das gelingt, halten sich die negativen Konsequenzen des EU-Parlamentsbeschlusses doch in Grenzen, oder nicht?
Rein technisch lässt sich der Schaden der Entscheidung damit vielleicht reparieren. Aber politisch ist sie ein Desaster. Das Parlament hat entschieden, die Ratifizierung für bis zu zwei Jahre auf Eis zu legen, und überlässt die Verantwortung der Exekutiven, die jetzt abwägen muss, ob sie ohne Zustimmung der Parlamentarier*innen eine vorläufige Anwendung beschließt.
EU-Kommission steht unter Druck
Das bringt die EU-Kommission in ein Dilemma, denn wenn sie den parlamentarischen Willen korrekt umsetzen wollte, müsste sie das Urteil abwarten. Aber dann scheitert das Abkommen. Eine solche Entscheidung würde die Weltlage verkennen. Der politische Druck auf die EU-Kommission ist also groß.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat vergangene Woche ein weiteres Misstrauensvotum überstanden. Was riskiert sie, wenn sie die vorläufige Anwendung von Mercosur aktiviert, obwohl das Europaparlament für eine Prüfung durch den EuGH gestimmt hat?
Auch wenn es keiner Zustimmung des Parlaments bedarf, sollte Frau von der Leyen prüfen, inwieweit das EU-Parlament eine vorläufige Anwendung ausreichend unterstützt. Die Gefahr für Frau von der Leyen persönlich ist jedoch gering. Die Hürden für ein erfolgreiches Misstrauensvotum gegen sie sind sehr hoch. Wir brauchen zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, die mindestens einer absoluten Mehrheit entsprechen müssen. Die 136 Abgeordneten der S&D-Fraktion werden ihre Unterstützung für Frau von der Leyen wegen der vorläufigen Anwendbarkeit nicht aufkündigen.
Risiko einer vorläufigen Anwendung
Wie lässt sich der entstandene Schaden noch begrenzen?
Das EU-Parlament könnte jetzt über eine Resolution abstimmen, die die EU-Kommission zur vorläufigen Anwendung auffordert. Das wäre zwar rechtlich nicht bindend, würde aber als Willenserklärung des Parlaments eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission unterstützen. Ob es dafür eine Mehrheit gibt, wird vor allen Dingen von der Führung der Grünen abhängen, die maßgeblich für den Beschluss im EU-Parlaments stimmten.
Was passiert, wenn der EuGH das Abkommen am Ende für nicht vereinbar mit EU-Recht erklärt?
Wenn der EuGH das Abkommen kippt, müsste die EU nachverhandeln oder die EU-Verträge verändern. Verträge, die auf Basis der vorläufigen Anwendbarkeit des Mercosur-Abkommens geschlossen wurden, müssten rückabgewickelt werden, Zölle müssten nachgefordert werden. Das wäre eine massive Beschädigung der Handelsbeziehungen zu Lateinamerika. Das ist auch das eigentliche Risiko bei einer vorläufigen Anwendung eines Handelsabkommens.