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Neuer Gesetzesantrag: Darum geht es in der Organspende-Debatte

Die Organspende durch eine Widerspruchslösung reformieren – so lautet das umstrittene Vorhaben einer fraktionsübergreifenden Gruppe. Doch was bedeutet das genau? Wir beantworten die wichtigsten Fragen in der aktuellen Debatte rund um die Organspende.

von Finn Lyko · 24. Juni 2024
Bisher ist die Organspende in Deutschland nur nach ausdrücklicher Zustimmung möglich.

Bisher ist die Organspende in Deutschland nur nach ausdrücklicher Zustimmung möglich.

Organspenden retten Leben – doch in Deutschland kann der Bedarf von Menschen, die auf Spenden angewiesen sind, bisweilen nicht gedeckt werden. Eine fraktionsübergreifende Gruppe, die aus Vertreter*innen aller demokratischen Parteien besteht, will dies nun mit einer sogenannten Widerspruchslösung ändern.

Wie ist die Organspende aktuell in Deutschland geregelt?

Das seit 1997 geltende Transplantationsgesetz (TPG) bildet die rechtliche Grundlage für die Organspende in Deutschland. Dazu gehört auch die sogenannte Entscheidungslösung: Eine Organspende ist damit grundsätzlich nur dann möglich, wenn man selbst zu Lebzeiten oder stellvertretend eine nächste angehörige Person der Spende zugestimmt hat.

Die Zustimmung erfolgt meist über den Organspendeausweis, den alle Menschen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr neben Infomaterialien zum Thema kostenfrei erhalten, sofern sie bei einer deutschen Krankenversicherung versichert sind.

Welche verschiedenen Modelle gibt es?

Weltweit sind vor allem drei Modelle oder Mischformen aus diesen Modellen verbreitet: Die (erweiterte) Zustimmungslösung und die in Teilen ähnliche Entscheidungslösung, sowie die Widerspruchslösung. Bei der Zustimmungslösung müssen entweder die verstorbene Person zu Lebzeiten oder die Angehörigen nach dem Tod der Entnahme der Organe ausdrücklich zustimmen. Das gilt auch bei der Entscheidungslösung. Bürgerinnen und Bürger werden aber darüber hinaus regelmäßig und ergebnisoffen über Organspende informiert.

Was würde die Widerspruchslösung ändern?

Während Zustimmungs- und der Entscheidungslösung davon ausgehen, dass verstorbene Personen – sofern keine Zustimmung vorliegt – die Spende der eigenen Organe ablehnen, basiert die Widerspruchslösung auf dem umgekehrten Szenario.

Eine Widerspruchslösung würde demnach allgemein bedeuten, dass zunächst einmal alle volljährigen Menschen als potenzielle Organspender*innen gelten, die eingewilligt oder nicht widersprochen haben. Wenn jemand also nicht Organspender*in sein will, müsste er oder sie einer potenziellen Spende zu Lebzeiten ausdrücklich widersprechen.

Warum wurde ein neuer Gesetzesantrag eingebracht?

Der Hauptgrund für den Gesetzesantrag mit der Widerspruchslösung dürfte wohl die vergleichsweise niedrige Spendenzahl in Deutschland sein. Seit Jahren stagniere die Zahl der Organspenden, trotz verschiedener Anpassungen der Strukturen und Regelungen, auf einem „wirklich niedrigen Niveau“, erklärte SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar im Rahmen der Vorstellung des Gruppenantrags am Montagmorgen. Mit den vorliegenden Zahlen sei man „schlicht und ergreifend nicht zufrieden“ – denn täglich sterben drei Menschen auf der Warteliste für eine Organspende.

Mit der Widerspruchslösung will die fraktionsübergreifende Gruppe daher in erster Linie dafür sorgen, dass mehr Betroffene ein lebensrettendes Organ erhalten. Umfragen hatten zuvor gezeigt, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung (84 Prozent) einer Organspende positiv gegenüberstehe, aber nur gut 40 Prozent ihre Zustimmung auch festhalte. Von der Widerspruchslösung erhoffe man sich somit den „entscheidenden Baustein für einen Mentalitätswechsel“, erklärte CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann, die ebenfalls Teil der fraktionsübergreifenden Gruppe ist.

Welche Kritik gibt es an einer Widerspruchslösung?

Das Vorhaben der Gruppe ist nicht der erste Versuch, in Deutschland eine Widerspruchslösung einzuführen. Bereits im Jahr 2020 hatte der Bundestag über die Einführung einer Widerspruchslösung abgestimmt – damals kam jedoch keine Mehrheit zustande. 

Das wird von Kritiker*innen aus der Politik sowie Patientenschützer*innen auch in der aktuellen Debatte immer wieder angemahnt. Die Entscheidung des Parlaments müsse respektiert werden. Zudem sei eine Widerspruchslösung ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht – Stillschweigen könne nicht automatisch als Zustimmung gewertet werden. Statt einer Widerspruchslösung brauche es für mehr Organspenden vor allem organisatorische und strukturelle Verbesserungen.

Wie ist die Organspende in anderen europäischen Ländern geregelt?

Tatsächlich gilt in den meisten europäischen Ländern die Widerspruchslösung, nämlich in genau 25 Staaten, unter anderem Frankreich, Italien, Polen, Spanien oder Großbritannien. 14 Länder verfügen über eine (erweiterte) Zustimmungslösung. Die Entscheidungslösung gilt nur in Deutschland. Quelle: www.organspende-info.deDrei Länder – Moldau, Slowenien und Schweden – verfügen über Mischsysteme.

Autor*in
FL
Finn Lyko

ist Volontärin in der vorwärts-Redaktion.

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