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Rentenpaket im Bundestag: Wie funktioniert das Generationenkapital?

Mit dem Rentenpaket II will die Bundesregierung die gesetzliche Rente stärken. Das Rentenniveau soll stabil bleiben, die Beiträge nicht zu stark steigen. Dafür soll auch das neue „Generationenkapital“ eingeführt werden. Wir erklären, was sich dahinter verbirgt.

von Vera Rosigkeit · 27. September 2024
generationenkapital

Um Beitragszahlende zu entlasten, soll mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt ein Kapitalstock aufgebaut werden: das Generationenkapital.

Am Freitag hat der Bundestag erstmals über das Rentenpaket II der Bundesregierung beraten. Es soll keine Rentenkürzung und kein Anheben des Renteneintrittsalters geben, das Rentennniveau soll bis zum Jahr 2039 nicht unter 48 Prozent sinken. So der Plan. Um das Rentenniveau stabil zu halten, werden allerdings in absehbarer Zeit, nach Aussagen von Arbeitsminister Hubertus Heil zum Ende dieses Jahrzehnts, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen. Prognosen gehen derzeit von einem Anstieg des Beitragssatzes ab 2028 auf 20 Prozent, im Jahr 2035 auf 22,3 Prozent aus. Dieser Anstieg soll, zumindest teilweise, durch eine zusätzliche Finanzierung, dem sogenannten Generationenkapital gedämpft werden.

Was das Generationenkapital ist

Was ist das Generationenkapital?
Das Generationenkapital ist eine neue, zusätzliche Komponente zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung: Dazu sind für die Anlagen am Kapitalmarkt Darlehen des Bundes vorgesehen. Für 2024 seien dafür bereits 12 Milliarden Euro aus Darlehen eingeplant, erklärt Lindner bei der Vorstellung des Gesetzes. Bis Mitte der 2030er-Jahre soll ein Kapitalstock mit einem Gesamtvolumen von 200 Milliarden Euro aufgebaut und an die Stiftung Generationenkapital übertragen werden. Neben Darlehen kann der Bund zusätzlich Eigenmittel (Barmittel oder Vermögenswerte) an das Generationenkapital übertragen. 

Fließt auch Geld der Rentenversicherten in das Generationenkapital?
Nein, es fließen keine Beitragsmittel in das Generationenkapital, der Kapitalstock wird aus dem Bundeshaushalt in Form von Darlehen und Eigenmitteln aufgebaut. Das bedeutet aber auch, dass Beitragszahlende keine Beiträge im Generationenkapital anlegen können.

Wozu wird das Generationenkapital genutzt?
Das Generationenkapital ist auf Dauer angelegt: Zunächst soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, aus dem ab dem Jahr 2036 Erträge als Finanzierungsbeitrag für die Rentenversicherung verwendet werden. Dabei sollen die Erträge dazu genutzt werden, ein Ansteigen der Versicherungsbeiträge kleinzuhalten. 

Wem das Generationenkapital nützt

Auf wie viele Jahre ist das Generationenkapital angelegt?
Für das Generationenkapital gibt es keine Laufzeitbegrenzung. Ab dem Jahr 2036 werden Erträge zur Finanzierung der Rentenbeiträge verwendet, dabei bleibt die Substanz des Stiftungsvermögens jedoch erhalten. Gleichzeitig soll auch nach 2036 das Generationenkapital weiter aufgebaut werden. 

Wem nützt das Generationenkapital?
Da die zu erwartenden Erträge aus dem Generationenkapital erst ab dem Jahr 2036 zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge beitragen, wird es insbesondere die jüngere Generation der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entlasten. Gleichzeitig profitieren heutige als auch künftige Rentner*innen von einem stabilen Rentenniveau, weil ihre Renten dadurch höher ausfallen.

Was das Generationenkapital erwirtschaftet

Wie hoch sind die zu erwartenden Erträge?
Der Finanzminister geht derzeit von Erträgen in Höhe von zehn Milliarden Euro im Jahr aus. Allerdings sind Kapitalanlagen am Aktienmarkt von Kursschwankungen betroffen, so dass die konkrete Höhe der Ausschüttungen erst ab Mitte der 2030er Jahre absehbar sein wird.

Können die Gewinne auch für andere Dinge als die Rente verwendet werden?
Eine strikte Zweckbindung sorgt dafür, dass Mittel aus dem Generationenkapital nur für eine Ausschüttung an die gesetzliche Rentenversicherung verwendet werden dürfen.

Wer verwaltet das Generationenkapital?
Das Generationenkapital soll von einer unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung verwaltet werden, die neu gegründet wird. Für den Aufbau der Stiftung sollen zunächst die Strukturen des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) genutzt werden.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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11 Kommentare

Gespeichert von Rudolf Isfort (nicht überprüft) am Mi., 06.03.2024 - 09:27

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2022 zahlte unser gesetzliches Rentensystem 307,8 Mrd. € an unsere Rentner aus. Zusätzlich mussten Verwaltungskosten (4,1 Mrd. €) und Anderes (11,1 Mrd. €) bezahlt werden. Die Ausgaben (353,9 Mrd. €) kamen durch Versichertenbeiträge (275,1 Mrd. € (77%)) und durch Bundeszuschüsse (81 Mrd. € (23%)) zusammen.
Wenn wir bereits 2022 über ein Generationenkapital von 200 Mrd. € - also das doppelte Bundeswehrsondervermögen - verfügt hätten, hätte sich der Bundeszuschuss um 8 Mrd. € verringert, wäre es gelungen, das Generationenkapital zu 4% an der Börse anzulegen. Würde es für eine Rendite von 10% angelegt werden, würde sich der Bundeszuschuss um 20 Mrd. € mindern. Natürlich ließe sich die Rendite auch zu einer Beitragssenkung oder der Vermeidung einer Beitragsanhebung oder noch anders verwenden. Allerdings würde die Rendite der Wertpapiere nicht nur durch die Zinsen für das Generationenkapital – 8 Mrd. € bei einem Zinssatz von 4% - geschmälert (, angesichts der Investitionen in unsere Sicherheit ließe sich das Generationenkapital überwiegend nur durch Schuldenaufnahme bereitstellen und nicht aus den laufenden Haushalten abzwacken), sondern auch noch durch die Verwaltungskosten für die „unabhängige, öffentlich-rechtliche Stiftung“. Aber vielleicht könnte Finanzminister Lindner ja der Chef und alleinig Mitarbeiter der neuen Stiftung werden, so dass dessen Gehalt von z. B. 10 Mio.€ vernachlässigt werden könnte – und wir hätte für Lindner dann eine Verwendung gefunden, mit der wir ihm unsere Dankbarkeit für seine Leistungen an unserem Staatswesen bekunden könnten.

Gespeichert von Helmut Gelhardt (nicht überprüft) am Mi., 06.03.2024 - 11:46

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Nach Einschätzung des DGB / Frau Yasmin Fahimi besteht folgende Situation:
Sicher ist nur das Risiko:
Siehe bitte dazu:
https://www.dgb.de/rente/++co++7168dc38-dad2-11ee-a10e-550e133ea2f2

Im Übrigen darf ich auf meine Kommentierung hinweisen zu:
https://vorwaerts.de/international/rentenpaket-angekuendigt-wie-die-amp…

Die SPD hört also in Bezug auf das Generationenkapital weder auf den VdK noch auf den DGB, sondern auf die Lindner-FDP. Das ist nicht sozial, sondern pur wirtschaftsliberal.

Gespeichert von Peter Boettel (nicht überprüft) am Mi., 06.03.2024 - 14:46

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"Strikte Zweckbindung für die gesetzliche Rentenversicherung" müsste auch für die Ausgaben der Rentenversicherung gelten. Erst kürzlich hat der Bundesrechnungshof moniert, dass keine Transparenz bei den versicherungsfremden Leistungen besteht.

Es kann doch nicht sein, dass verschiedene Personengruppen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, die nie Beiträge entrichtet haben; dies gilt z.B. bei der Mütterrente für Unternehmergattinnen. Soweit verschiedene Personengruppen, die nie Beiträge gezahlt haben, Leistungen beziehen, sollten diese direkt aus dem Bundeshaushalt oder einer besonders geschaffenen Organisation gezahlt werden, während aus der Rentenkasse ausschließlich Beitragszahler*innen Leistungen erhalten sollten.

Damit wäre zum Einen die seit Einführung der Rentenversicherung bestehende Sicherheit der gesetzlichen Rente gewährleistet, ohne dass Klimmzüge über Aktien veranstaltet werden müssten. Zum Anderen würde durch den Wegfall versicherungsfremder Leistungen die geforderte Transparenz nicht mehr notwendig.

Jeder Vereinskassierer käme bei zweckwidriger Verwendung der Gelder aus der Vereinskasse in den Knast; dieses Verbot sollte auch für die Rentenkasse gelten!

Gespeichert von Helmut Gelhardt (nicht überprüft) am Sa., 09.03.2024 - 11:59

Antwort auf von Peter Boettel (nicht überprüft)

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Peter Boettel trifft voll ins Ziel. Versicherungsfremde Leistungen sind aus allgemeinen Haushaltmitteln zu bezahlen und nicht aus der Rentenkasse.
Im allgemeinen Haushalt wären die Einnahmen zu erhöhen durch eine sachgerechte/angemessene Besteuerung von sehr Reichen und Superreichen.
Die Finanzierung der gesetzlichen Rente ist aus dem Aktiensumpf/dem Aktien-Bermuda-Dreieck absolut herauszuhalten. Für die Sozialdemokratie
muss dies völlig selbstverständlich sein.

Gespeichert von Rudolf Isfort (nicht überprüft) am Mi., 06.03.2024 - 19:36

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2022 zahlte unser gesetzliches Rentensystem 307,8 Mrd. € an unsere Rentner aus. Zusätzlich mussten Verwaltungskosten (4,1 Mrd. €) und Anderes (11,1 Mrd. €) bezahlt werden. Die Ausgaben (353,9 Mrd. €) kamen durch Versichertenbeiträge (275,1 Mrd. € (77%)) und durch Bundeszuschüsse (81 Mrd. € (23%)) zusammen.

Wenn wir bereits 2022 über ein Generationenkapital von 200 Mrd. € - also das doppelte Bundeswehrsondervermögen - verfügt hätten, hätte sich der Bundeszuschuss um 8 Mrd. € verringert, wäre es gelungen, das Generationenkapital zu 4% an der Börse anzulegen. Würde es für eine Rendite von 10% angelegt werden, würde sich der Bundeszuschuss um 20 Mrd. € mindern. Natürlich ließe sich die Rendite auch zu einer Beitragssenkung oder der Vermeidung einer Beitragsanhebung oder noch anders verwenden.
Allerdings würde die Rendite der Wertpapiere nicht nur durch die Zinsen für das Generationenkapital – 8 Mrd. € bei einem Zinssatz von 4% - geschmälert (, angesichts der "Investitionen in unsere Sicherheit" ließe sich das Generationenkapital überwiegend nur durch Schuldenaufnahme bereitstellen und nicht aus den laufenden Haushalten abzwacken), sondern auch noch durch die Verwaltungskosten für die „unabhängige, öffentlich-rechtliche Stiftung“. Aber vielleicht könnte Finanzminister Lindner ja der Chef und alleinig Mitarbeiter der neuen Stiftung werden, so dass dessen Gehalt von z. B. 10 Mio.€ vernachlässigt werden könnte – und wir hätte für Lindner dann eine Verwendung gefunden, mit der wir ihm unsere Dankbarkeit für seine Leistungen an unserem Staatswesen bekunden könnten.

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Do., 07.03.2024 - 12:44

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ins Bundeskanzleramt eingezogen ist, heisst es- Obacht, der Herr bedient sich gerne aus solchen Kassen- er plündert gerade die Pensionsrückstellungen in SH. Damit sind wir bei dem Thema- wie soll sichergestellt werden, dass solche Sondervermögen nicht- wegen herausragender Dringlichkeit- für andere Zwecke verwendet werden- nur vorübergehend , versteht sich. Wäre es da nicht besser, das Geld direkt in die Umlage zu bringen, dann ist es ausgegeben, und wer anderes finanzieren will, muss sich anderweitig da benötigte Geld beschaffen. Kurzum- Solche Finanzstöcke sind ständigen Begehrlichkeiten ausgesetzt, besser ist es, man lässt es von vornherein sein und stärkt stattdessen die Finazkraft der gesetzlichen Rente

Gespeichert von Rudolf Isfort (nicht überprüft) am Do., 07.03.2024 - 16:50

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2022 zahlte unser gesetzliches Rentensystem 307,8 Mrd. € an unsere Rentner aus. Zusätzlich mussten Verwaltungskosten (4,1 Mrd. €) und Anderes (11,1 Mrd. €) bezahlt werden. Die Ausgaben (353,9 Mrd. €) kamen durch Versichertenbeiträge (275,1 Mrd. € (77%)) und durch Bundeszuschüsse (81 Mrd. € (23%)) zusammen.
Wenn wir bereits 2022 über ein Generationenkapital von 200 Mrd. € - also das doppelte Bundeswehrsondervermögen - verfügt hätten, hätte sich der Bundeszuschuss um 8 Mrd. € verringert, wäre es gelungen, das Generationenkapital zu 4% an der Börse anzulegen. Würde es für eine Rendite von 10% angelegt werden, würde sich der Bundeszuschuss um 20 Mrd. € mindern. Natürlich ließe sich die Rendite auch zu einer Beitragssenkung oder der Vermeidung einer Beitragsanhebung oder noch anders verwenden. Allerdings würde die Rendite der Wertpapiere nicht nur durch die Zinsen für das Generationenkapital – 8 Mrd. € bei einem Zinssatz von 4% - geschmälert (, angesichts der Investitionen in unsere Sicherheit ließe sich das Generationenkapital überwiegend nur durch Schuldenaufnahme bereitstellen und nicht aus den laufenden Haushalten abzwacken), sondern auch noch durch die Verwaltungskosten für die „unabhängige, öffentlich-rechtliche Stiftung“. Aber vielleicht könnte Finanzminister Lindner ja der Chef und alleinig Mitarbeiter der neuen Stiftung werden, so dass dessen Gehalt von z. B. 10 Mio.€ vernachlässigt werden könnte – und wir hätte für Lindner dann eine Verwendung gefunden, mit der wir ihm unsere Dankbarkeit für seine Leistungen an unserem Staatswesen bekunden könnten.

Gespeichert von Armin Christ (nicht überprüft) am Fr., 27.09.2024 - 15:41

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Hat man aus dem Desaster mit der Riesterrente nichts gelernt ? Statt sich mal in der Schweiz oder gar in Österreich was abzuschauen ........ . Es ist zum Verzweifeln mit dieser SPD.