Gesetz gegen digitale Gewalt: Das plant Bundesjustizministerin Hubig
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Stefanie Hubig hat heute einen Gesetzentwurf für besseren Schutz vor digitaler Gewalt vorgelegt.
Es war eines der Vorhaben des schwarz-roten Koalitionsvertrags: „Wir reformieren das Cyberstrafrecht und schließen Strafbarkeitslücken, zum Beispiel bei bildbasierter sexualisierter Gewalt“, so heißt es dort. Nun hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der genau das tun soll.
Änderungen in Strafrecht und Zivilrecht geplant
Laut Entwurf sollen sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht angepasst werden, um den Schutz für Betroffene digitaler Gewalt zu verbessern. Im Strafrecht sollen künftig drei neue Straftatbestände verankert werden: Die „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“, die „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ und die „Unbefugte Überwachung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik“.
Das bedeutet konkret: Taten wie die nicht einvernehmliche Erstellung und Verbreitung von sexualisierenden Deepfakes, voyeuristischen Aufnahmen oder Vergewaltigungsaufnahmen, aber auch Online-Stalking sowie Online-Überwachung werden strafbar. In bestimmten Fällen soll auch gegen nicht-sexualisierende, aber verleumdende Deepfakes besser vorgegangen werden können. Das gelte jedoch nicht pauschal, betonte die Justizministerin auf einer Pressekonferenz am Freitag in Berlin. „Es geht nicht um eine Einschränkung von Kunst oder Satire“, so Hubig.
Mehr Niedrigschwelligkeit für Betroffene
Auf der zivilrechtlichen Ebene steht die Niedrigschwelligkeit des Prozesses im Vordergrund. Daher soll es Betroffenen möglich werden, ohne Anwalt und ohne jegliche Kosten vor Gericht gegen digitale Gewalt vorgehen zu können. Es gehe darum, es den Opfern leichter zu machen, ihre Rechte auch wirklich durchsetzen zu können, erläuterte Stefanie Hubig. Denn, so die Ministerin: „Nicht die Betroffenen sollen schweigen, sondern die Täter.“
IP-Adressenspeicherung für Identifizierung der Täter notwendig
Deshalb sollen Plattform-Anbieter künftig dazu verpflichtet werden, auf richterliche Anordnung Auskunft über die Identität eines Täters zu geben. In bestimmten Fällen soll außerdem eine Sperrung des Social-Media-Accounts, über den die Tat verübt wurde, für einen begrenzten Zeitraum möglich sein. Sollte der verantwortliche Plattform-Anbieter einer solchen Anordnung nicht nachkommen, soll in Zukunft eine Geldstrafe gegen den Anbieter verhängt werden.
Vor allem für die Identifizierung der Täter sei jedoch in Zukunft auch die umstrittene IP-Adressenspeicherung notwendig, erläuterte Stefanie Hubig. Deshalb soll eine verdachtsunabhängige Speicherung der IP-Adressen für drei Monate in einem separaten Gesetz beschlossen werden, der Entwurf hierzu liegt bereits seit geraumer Zeit vor. Dabei gehe es jedoch ausschließlich um die IP-Adressen und nicht, wie bei der viel diskutierten Vorratsdatenspeicherung, um weitere Daten.
Stefanie Hubig: Digitale Gewalt kein „Kavaliersdelikt“
Die Kombination aus strafrechtlichen und zivilrechtlichen Neuerungen sei bewusst so gewählt, erklärte Stefanie Hubig. „Mir war wichtig, dass wir ein Gesamtkonzept vorlegen“, betonte sie. Denn digitale Gewalt sei längst ein „Massenphänomen“, auf das das deutsche Recht und die Gerichte aber noch nicht ausreichend eingestellt seien. Trotzdem betonte die Ministerin: „Der Kampf gegen digitale Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ In Anbetracht der Tatsache, dass digitale Gewalt das Leben der Opfer ebenso gravierend beeinträchtigen kann wie andere Gewalt, sei es nun an der Zeit, sie nicht mehr als „Kavaliersdelikt“ anzusehen, so Hubig.
hier die Schwerpunkte gesetzt werden, die ja nun wirklich das in Zentrum rücken, was wesentlich ist, also die gegen Menschen gerichteten Taten. Natürlich muss im System dafür Platz geschaffen werden, was dann die überfällige Neuregelung bei Schwarzfahren und Ladendiebstahl quasi automatisch bedingt. Ich bin sehr zufrieden mit unserer Politik. Mehr davon, dann stimmen auch wieder die Wahlergebnisse