Meinung

Warum die Angriffe auf Iran völkerrechtswidrig sind

2. März 2026 11:49:36
Die Luftschläge von Israel und den USA  gegen den Iran sind völkerrechtswidrig. Sie verstoßen gegen das Gewaltverbot der UN-Charta. Es gibt auch keinen Rechtfertigungsgrund hierfür.
Luftangriff auf Irans Hauptstadt Teheran

Explosionen in Irans Hauptstadt Teheran nach einem Luftangriff am 1. März.

Nach der UN-Charta sind militärische Angriffe auf andere Staaten  grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise sind sie erlaubt zur Selbstverteidigung gegen gegenwärtige und unmittelbar bevorstehende Angriffe. 

Der Iran hat Israel in diesen Tagen aber nicht angegriffen, auch ein Angriff stand nicht unmittelbar bevor. Ein Beschluss des UN-Sicherheitsrats könnte militärische Gewalt ebenfalls erlauben, liegt aber auch nicht vor. Er wurde nicht einmal beantragt.

Präventivschläge sind illegal

Israels Verteidigungsminister Israel Katz sagte zur Begründung des Angriffs: „Der Staat Israel hat einen Präventivschlag gegen den Iran gestartet, um Bedrohungen für den Staat Israel zu beseitigen.“ US-Präsident Donald Trump argumentierte: „Unser Ziel ist es, das amerikanische Volk dadurch zu schützen, dass die unmittelbare Bedrohung durch das iranische Regime eliminiert wird.“

Präventivschläge gegen mögliche künftige Angriffe sind völkerrechtlich jedoch eindeutig illegal. Selbst wenn Iran Atombomben hätte, was noch nicht der Fall ist, würde das allein keinen militärischen Angriff rechtfertigen. 

Man kann und muss diskutieren, wann die letzte Möglichkeit ist, einen bevorstehenden Atomschlag zu verhindern. Im Fall Iran ist man jedoch noch weit davon entfernt. Das Land bräuchte mindestens noch Monate, um eine Atomwaffe überhaupt herzustellen.

Irans Atomprogramm ist keine plausible Rechtfertigung

Bereits im Sommer 2025 haben Israel und die USA das iranische Atomprogramm militärisch angegriffen. Schon die damaligen Angriffe verstießen gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot. Angeblich haben die Angriffe das Programm weit zurückgeworfen. Umso weniger plausibel ist eine Rechtfertigung der aktuellen Angriffe auf Iran mit den Gefahren durch das iranische Atomprogramm. 

Im Januar 2026 hat das iranische Regime Proteste blutig niedergeschlagen und dabei Tausende bis Zehntausende Menschen getötet. Dies waren willkürliche Morde und auch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für das die Verantwortlichen individuell bestraft werden müssen. Doch auch solche massivsten Menschenrechtsverletzugen können ein militärisches Eingreifen anderer Staaten nur mit Billigung des Weltsicherheitsrats rechtfertigen.

Das Instrument einer „humanitären Intervention“, mit der die Nato 1999 ihren Angriff auf Jugoslawien/Serbien zum Schutz der Bevölkerung im Kosovo begründete, wird überwiegend abgelehnt. Es gibt daher kein entsprechendes Völker-Gewohnheitsrecht. Israel und die USA haben ihren aktuellen Angriff auch nicht in erster Linie mit dem Schutz der iranischen Bevölkerung begründet. 

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Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent.

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5 Kommentare

Gespeichert von Peter Boettel (nicht überprüft) am Mo., 02.03.2026 - 17:52

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Mich stört, dass seitens westlicher Regierungen einschließlich Merz, ausschließlich der Iran wegen der Vergeltungsschläge kritisiert wird. Es war doch zu erwarten, dass der Iran sich im Falle dieser Angriffe zu wehren versucht. Deshalb sind die USA und Israel, das ohnehin nach allen Seiten (Libanon, Gaza, Westjordanland etc.) Unheil anrichtet, in gleicher Weise wie der Iran zu kritisieren. Dazu möchte ich natürlich den Iran in keinster Weise in Schutznehmen.

Gespeichert von Rudolf Isfort (nicht überprüft) am Mo., 02.03.2026 - 19:35

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„Die Luftschläge von Israel und den USA gegen den Iran sind völkerrechtswidrig. Sie verstoßen gegen das Gewaltverbot der UN-Charta“, weil sie nicht die im Völkerrecht und der UN-Charta definierten, zulässigen kriegerische Handlungen sind. Wenn man das formuliert, übersieht man aber, dass es zwei Ausfertigungen des Völkerrechts gibt. Eine zur Beurteilungen der Kriegshandlungen unserer Feinde, z. B. der Russischen Föderation oder Chinas, die zweite für Kriegshandlungen unserer Freunde. Wenn Russland ein Land überfällt, sagen wir die Ukraine, dann ist das eineindeutig völkerrechtswidrig. Darum wird Russland von uns – mindestens - verwarnt und aufgefordert, seine Kampfhandlungen sofort einzustellen.

Gespeichert von Rudolf Isfort (nicht überprüft) am Mo., 02.03.2026 - 19:38

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Überfallen aber (Israel und) die USA ein Land, sagen wir den Iran – bei dessen Nachbarn Afghanistan waren sie ja auch schon – dann ist das eineindeutig nicht völkerrechtswidrig. Darum werden sie von uns nicht verwarnt, sondern der Iran – mindestens - aufgefordert, sich jeglicher Kampfhandlungen zu enthalten.

So geht Völkerrecht – jedenfalls das unserer Regierung, in der die kriegstüchtige SPD immerhin den Kanzler-Vertreter stellt.

Allerdings wird sich Deutschland nicht an diesem nicht völkerrechtswidrigen Krieg beteiligen. Wobei „beteiligen“ auch so ein Wort ist, das immer in zwei Ausfertigungen existiert. Das ist aber eine andere Geschichte.

Gespeichert von Kolb, Gerald (nicht überprüft) am Di., 03.03.2026 - 01:30

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Die aktuelle Katastrophe im Zusammenhang mit dem - unzweifelhaft völkerechtswidrigen - Angriff amerikanischer und israelischer Streitkräfte auf das despotische jedwedes Menschenrecht mit Füßen tretende Mullah-Regime im Iran ist nicht denkbar ohne den politischen Islam und seinen militanten Antisemitismus. Das Verhältnis der nationalen wie internationalen Linke zum politischen Islam und Israel erscheint oft genug sehr einseitig und parteiisch. Zum Thema "links und politischer Islam, nebst latentem Antisemitismus" findet man aktuell in der "taz" einen hochinteressanten, sehr differenzierten Beitrag "Islam - Kritik und Apologie von links" von Stephan Grigat. In dieser beeindruckender Analyse ist die Sicht auf den ´politischen Islam´ in "..großen Teilen sowohl der akademischen als auch der aktivistischen Linken mal von Ignoranz und Unfähigkeit zur Kritik, mal von Verharmlosung oder Relativierung und immer öfter von offener Kooperation geprägt .. ." Lesenswert!

auch hier bei uns im Lande, aber generell auch in Westeuropa, im Auge behalten und weiterhin dafür sorgen, dass die religiös engagierten Moslems in unserer Partei eine Heimat finden. Wer, wenn nicht die SPD, hat denn noch ein Auge auf die Moslems hier bei uns, kommen die nun mit Kopftuch (siehe den wenige Tage älteren Artikel) oder mit Vollbart. Die SPD hat wie keine andere der hier etablierten Parteien einen Zuspruch gerade von dieser Bevölkerungsgruppe her. Dessen müssen wir stets eingedenk sein, dass muss unser zukünftiger Schwerpunkt bleiben, das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen