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Zukunft der Mietpreisbremse: „Die Zeit wird immer knapper“

Wird die Mietpreisbremse in diesem Jahr nicht verlängert, droht ihr das Aus, warnt der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten. Die Mieten dürften dann gerade in Großstädten deutlich steigen. Laut Siebenkotten hängt nun alles an der CDU.

von Kai Doering · 26. November 2024
Gerade in Großstädten sorgt die Mietpreisbremse dafür, dass die Mieten nicht ins Unermessliche steigen.

Gerade in Großstädten sorgt die Mietpreisbremse dafür, dass die Mieten nicht ins Unermessliche steigen.

Im Oktober hatten sich SPD, Grüne und FDP im Grundsatz auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse verständigt. Dann kam das Ampel-Aus. Was bedeutet das für die Mieter*innen?

Das ist die große Frage. Dass die Mietpreisbremse verlängert werden soll, stand ja sogar im Koalitionsvertrag. Justizminister Buschmann hat dann aber einen Gesetzentwurf erst sehr lange blockiert und am Ende hat man sich auf eine Regelung verständigt, die deutlich schwächer ist als das, was bisher gilt. Die Verzögerung im Justizministerium hat dazu geführt, dass es bisher nicht mal einen Beschluss im Kabinett gibt. Nun hängt es an der Zustimmung von CDU und CSU, ob die Mietpreisbremse noch vor der Wahl verlängert wird. Die Zeit dafür wird immer knapper.

Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes
Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes Foto: imago

Die CDU hat aber schon angekündigt, eine Verlängerung nicht mitzumachen. Ist die Mietpreisbremse damit tot?

Es wird sich zeigen, ob die CDU da wirklich so rigoros ist, wie sie sich im Moment äußert. Auch wenn der Impuls damals von der SPD kam, dürfen wir ja nicht vergessen, dass die Mietpreisbremse in einer großen Koalition unter einer CDU-Kanzlerin eingeführt wurde. Angela Merkel war von dem Instrument sehr überzeugt. Deshalb haben wir durchaus Hoffnung, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse zu den Gesetzen gehört, die CDU und CSU noch vor der Neuwahl gemeinsam mit SPD und Grünen beschließen werden. Zumal es ja auch Vertreter in der CDU, wie Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner, gibt, die eine Verlängerung der Mietpreisbremse fordern. Sollte das nicht mehr gehen, wird die Mietpreisbremse sicher Teil des Wahlkampfs werden. Da können sich die Mieterinnen und Mieter dann ihr eigenes Bild machen, wer für sie eintritt und wer nicht.

Wie sehr drängt dabei die Zeit?

Die Zeit drängt sehr. Wenn es bis Ende dieses Jahres keine Verlängerung der Mietpreisbremse per Bundesgesetz gibt, wird sie nach und nach in den Bundesländern auslaufen, in denen sie angewendet wird, beginnend mit Berlin am 31. Mai kommenden Jahres. Wenn vor der Bundestagswahl keine Entscheidung fällt, müsste die Mietpreisbremse also ganz neu aufgesetzt werden.

Und die Länder haben gar keine Möglichkeit, selbst etwas zu tun?

Nein, oder zumindest nur sehr begrenzt. Der Bund ermöglicht ja mit einem Gesetz, dass die Länder Rechtsverordnungen erlassen, in denen die Mietpreisbremse geregelt wird. Und diese Rechtsverordnungen enden, wenn der Bund nicht sein Rahmengesetz verlängert, also zum 31. Dezember 2025 oder sogar schon eher. Die einzige Möglichkeit, die die Länder haben, in denen die Mietpreisbremse schon eher auslaufen würde, ist, sie per Verordnung bis zum 31. Dezember zu verlängern. Das gibt der Rechtsrahmen her. Das werden sie aber vermutlich nur machen, wenn der Bund in irgendeiner Form eine Fortsetzung der Mietpreisbremse signalisiert.

Gibt es etwas, das die Mieter*innen selbst noch tun können?

Natürlich kann jeder ein entsprechendes Verfahren gegen seinen Vermieter einleiten, um feststellen zu lassen, ob er oder sie zu viel Miete zahlt. Wenn dabei herauskommt, dass das so ist, muss das zu viel gezahlte Geld vom Vermieter zurückgezahlt werden. Nach dem 31. Dezember 2025 wird das, Stand jetzt, dann nicht mehr gehen. Wer also schon länger mit dem Gedanken gespielt hat, die Höhe seiner Miete überprüfen zu lassen, sollte das jetzt machen. Die Zeit läuft gegen ihn.

 

So funktioniert die Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse legt fest, dass bei Vermietung von Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ob der Wohnungsmarkt als angespannt gilt oder nicht, entscheiden die Bundesländer. Im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es deshalb keine Mietpreisbremse.

Die Mietpreisbremse gilt nur bei Neuvermietungen. Bei bestehenden Mietverträgen gibt es allerdings die sogenannte Kappungsgrenze: Sie besagt, dass Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 20 Prozent erhöht werden dürfen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sind es 15 Prozent. Und: Die Mietpreisbremse gilt nicht automatisch. Jede*r Mieter*in muss selbst aktiv werden und seine*n Vermieter*in ansprechen, wenn die Miete zu hoch ist. Im schlimmsten Fall muss die Sache dann vor Gericht geklärt werden.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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2 Kommentare

Gespeichert von Peter Plutarch (nicht überprüft) am Mi., 27.11.2024 - 11:16

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der Regierungsgenossen in der Ampel, dass sie wesentliche sozialdemokratische Kernforderungen nicht soweit im Zeitplan der Legislaturperiode nach vorne gezogen haben, um von der Erpressung der FDP unabhängig zu werden.

Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Mehrheiten sind für Mietpreisbremse noch für die Sicherung des Rentenniveaus nicht mehr zu bekommen. Da fragt man sich, ob das nur Unfähigkeit oder schon Sabotage war.