Wort gehalten: Das hat die Ampel in der Sozialpolitik erreicht
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Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat im Jahr 2023 das mit Leben gefüllt, was die SPD den Bürger*innen als „Soziale Politik für Dich“ zugesagt hat. Dazu gehören etwa mehr Leistungen für Familien. Sie sollen mehr gesellschaftliche Teilhabe und finanzielle Sicherheit für Kinder und ihre Familien ermöglichen. Deshalb wurde zum 1. Januar 2023 das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind erhöht. Ebenso wurde auch der einkommensabhängige Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen angehoben auf bis zu 250 Euro monatlich.
Politik für Familien und Kinder
Der nächste große Schritt soll dann noch in diesem Jahr die Kindergrundsicherung sein. Sie soll familienpolitische Leistungen bündeln und so Kinderarmut wirksam bekämpfen. Damit soll ein Teil der jetzigen Leistungen – etwa Kindergeld, Steuerfreibeträge für Kinder, Kinderzuschlag, Sozialgeld für Kinder und Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket – in einer einfach zugänglichen Leistung aufgehen. Das Existenzminimum von Kindern soll zudem neu definiert werden.
Auch für ältere Menschen hat die Koalition Verbesserungen durchgesetzt. So sind die Renten zum 1. Juli 2023 um 4,39 Prozent in Westdeutschland und um 5,86 Prozent in Ostdeutschland erhöht worden. Durch die deutlichen Rentenerhöhungen der Jahre 2022 und 2023 wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als geplant. Somit gilt nun der gleiche Rentenwert in Ost und West. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit einem Härtefallfonds dafür gesorgt, dass bei den Renten Härtefällen abgemildert werden, die aus der Ost-West-Rentenüberleitung, bei jüdischen Kontingentflüchtlingen und jüdischen Zuwander*innen aus der ehemaligen Sowjetunion sowie bei Spätaussiedler*innen entstanden sind. Die davon Betroffenen können bis 30. September 2023 einen Antrag auf eine Einmalzahlung von 2.500 Euro stellen. Die ersten Leistungen werden bereits seit Ende Juni ausgezahlt.
Bürgergeld statt Hartz IV
Eine weitere wichtige sozialpolitische Maßnahme der Regierung in 2023 war die Einführung des Bürgergeldes. Es ermöglicht den Bezieher*innen mehr Respekt, Chancen und Sicherheit. Mit dem Bürgergeld ist das umstrittene Hartz IV-System beendet. Das bedeutet zum Beispiel konkret: Die Karenzzeit für Wohnen und Vermögen in den ersten zwei Jahren ermöglicht es den Bezieher*innen nun, dass sie in ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben können. Darüber hinaus wurden die Regelsätze kräftig angehoben. Und angesichts der aktuellen Inflation besonders wichtig: Die Teuerungsrate wird bei den Zahlungen zeitnah berücksichtigt.
Ein weiteres wichtiges Ziel des Bürgergeldes: Bezieher*innen werden durch eine verbesserte Aus- und Weiterbildung gezielter dabei unterstützt eine Beschäftigung zu finden. Diejenigen, die es besonders schwer haben, Arbeit zu finden, werden mit einem Coaching-Angebot unterstützt, sowie durch die Entfristung der zunächst bis 2024 befristeten Förderung des sozialen Arbeitsmarktes. Außerdem gelten seit dem 1. Juli 2023 ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich und höhere Freibeträge bei einem Hinzuverdienst. Ein Kooperationsplan soll mehr Zusammenarbeit auf Augenhöhe sicherstellen.
Das neue Wohngeld-Plus
Gute Nachrichten hatte die Regierung in 2023 auch für die Bezieher*innen von Wohngeld. Mit dem neuen Wohngeld-Plus gibt es seit dem 1. Januar 2023 höheres Wohngeld für mehr Menschen. Seit diesem Jahr haben nun bis zu zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld – statt wie zuvor nur rund 600.000. Dauerhaft integriert in das neue Wohngeld wurde eine Heizkosten- und Klimakomponente. Im Durchschnitt steigt das Wohngeld pro Monat um rund 190 Euro. Das ist mehr als eine Verdoppelung. Mit dem Wohngeld-Plus soll also genau dort angesetzt werden, wo Hilfe nötig ist, bei den Miet- und Nebenkosten. Denn die Preisentwicklung der letzten Jahre zeigt: Gerade für Haushalte mit niedrigem Einkommen sind die Wohnkosten deutlich zu hoch.
Schließlich hat die Koalition noch einen wichtigen Beschluss gefasst, um pflegende Angehörige zu entlasten. Zum 1. Januar 2024 werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhöht. Wer Familienmitglieder pflegt, kann dann jährlich für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person das Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen. Ab 2025 soll dann noch ein Entlastungsbudget für pflegende Angehörige eingeführt werden. Damit sollen Pflegeleistungen flexibler abgerufen werden können. Das gilt bereits ab 2024 für Eltern, die Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren mit einer schweren Behinderung pflegen. In der Pflegeversicherung zahlen Familien mit mehr als zwei Kindern künftig weniger Beiträge.
Fortschritt für die Menschen
All das zeigt: Während andere schimpfen, hat die Regierung gehandelt, um das Leben der Menschen in Deutschland konkret zu verbessern. Sie zeigt sich damit als eine Regierung der Tat und des Fortschritts, so wie es SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten.