Meinung

Rechtsextremismus: Ein Vorschlag für den Staat, um Opfer besser zu schützen

10. September 2026 10:46:19
Hilfsorganisationen gegen Rechtsextremismus bangen oft um ihre Existenz. Der AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt macht sichtbar, was Betroffene rechter Gewalt wirklich brauchen: Einen Rechtsanspruch auf Hilfe, der Regierungswechsel übersteht.
Mann mit Baseballschläger und schwarzem Basecap

Die rechtsextrem motivierte Gewalt in Deutschland nimmt zu (Symbolfoto).

Der Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt ist furchtbar, aber er ist nur die Spitze des Eisbergs. Rechtsextreme Ideologie führt seit Jahren zu einer Zunahme an Gewalt. Dort, wo die AfD besonders viel Zuspruch bekommt, fürchten Menschen mit Migrationsgeschichte, Geflüchtete, queere Menschen oder Menschen mit Behinderung schon lange um ihre Sicherheit.

Für 2025 erfassten die Behörden fast 1.600 rechte Gewaltdelikte. Doch jetzt, wo die AfD kurz vor einer Landesregierung steht, wird aus Statistik bedrohliche Realität. Sollte die AfD das Innenministerium übernehmen – können sich Betroffene dann noch auf Schutz durch den Rechtsstaat verlassen?

Was das Gewalthilfegesetz für Frauen und Kinder zeigt

Höchste Zeit, dass die Bundesregierung handelt, bevor es zu spät ist. Ein Vorschlag könnte sein, einen Rechtsanspruch auf Hilfe gegen rechtsextreme Gewalt einzuführen. Dass so etwas möglich ist, hat die Vorgänger-Regierung im vergangenen Jahr bewiesen. Das Gewalthilfegesetz ist ein historischer Durchbruch: Frauen und Kinder, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind, bekommen ab 2032 einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe und Beratung.  

Selbstverständlich: Deutschland lässt Opfer von rechtsextremer Gewalt nicht allein. 2024 wurde das Opferentschädigungsgesetz durch ein neues Gesetz abgelöst, das Betroffenen schnelle Hilfe in Traumaambulanzen sowie ein persönliches Fallmanagement bietet. Erstmals kann man auch bei psychischer Gewalt Entschädigungen bekommen. Allerdings beschränkt sich das auf Hilfe bei gesundheitlichen Schäden.

Warum Opferberatungsstellen unverzichtbar sind

Wer begleitet Betroffene zur Polizei, wenn sie fürchten, dass es nicht bei Drohungen bleibt? Wer ruft in drei Monaten noch einmal an, wenn Behörden die Akte bereits schließen? Wer vermittelt einen Anwalt, wenn die Staatsanwaltschaft die Tat als unpolitisch einordnet?

Diese Arbeit übernehmen derzeit zivilgesellschaftliche Organisationen. Opferberatungsstellen beraten kostenlos und vertraulich, leisten Prävention und unterstützen bei der Durchsetzung der Rechte, auch von Hinterbliebenen. Aber: Sie müssen ständig um ihre Finanzierung bangen, weil ihre Arbeit nicht gesetzlich gesichert ist.  

Das wäre anders, hätten Betroffene einen Rechtsanspruch auf Hilfe – wie er durch das Gewalthilfegesetz für Frauen und Kinder kommt. Das Gesetz zwingt die Länder rechtlich, Schutzplätze und Beratungsstellen für betroffene Frauen zu schaffen. Hilfsangebote gegen Rechtsextremismus hangeln sich dagegen von einer zur nächsten Förderperiode. Wie fragil das ist, hat sich gerade erst gezeigt: Zu Ende 2026 lässt Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) die Förderung von 200 Projekte aus dem Programm „Demokratie leben“ auslaufen. Ein fatales Zeichen zum völlig falschen Zeitpunkt.

Sachsen-Anhalt zeigt: Beim Schutz vor Rechtsextremismus ist Eile geboten

Einen Versuch für eine gesetzlich verankerte, dauerhafte Förderung hatte die Vorgänger-Regierung gestartet. Doch das Demokratiefördergesetz ist vorerst gescheitert. Umso wichtiger, dass Schwarz-Rot ins Handeln kommt, und einen Anspruch schafft, der einen Regierungswechsel in Sachsen-Anhalt übersteht. Bundesrecht bindet die Länder unabhängig davon, wer sie regiert. Was man einklagen kann, wird nicht entkräftet, nur weil ein Ministerium die politische Seite wechselt.

Es ist Eile geboten. Bevor der Rechtsanspruch aus dem Gewalthilfegesetz greifen kann, bekommen die Länder sieben Jahre Zeit, um Frauenhäuser auszubauen – sonst gibt es nämlich nicht genug Plätze. Seit vergangenem Sonntag ist klar: So viel Zeit haben wir nicht, um uns gegen Rechtsextremismus zu schützen. In Sachsen-Anhalt steht er nämlich auf der Türschwelle.

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2 Kommentare

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Do., 10.09.2026 - 15:36

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Opfer rechter Gewalt wurde, muss die uneingeschränkte Unterstützung des Staates und seiner Organisationen erhalten