Meinung

Heizungsgesetz: Warum eine erneute CDU-Klage aussichtslos ist

Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann die Abstimmung über das Heizungsgesetz gestoppt. Das will er nun erneut versuchen. Dabei hatte er diesmal genug Zeit zur Vorbereitung.
von Christian Rath · 4. September 2023
Am Freitag steht im Bundestag die Abstimmung über das Heizungsgesetz an.
Am Freitag steht im Bundestag die Abstimmung über das Heizungsgesetz an.

Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann ist ein verdienstvoller Parlamentarier. Indem er gegen den Beschluss des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause klagte, hat er die oft überfall-artige Gesetzgebung im Bundestag zum verfassungsrechtlichen Thema gemacht. Nun droht er via Bild-Zeitung eine neue Verfassungsklage gegen den für Freitag geplanten endgültigen Beschluss des Heizungsgesetzes an. Aber hat er überhaupt verstanden, worum es geht?

Heilmann bringt einiges durcheinander

Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Juli auf Antrag von Heilmann eine einstweilige Anordnung erlassen. Danach durfte das Heizungsgesetz nicht mehr in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause beschlossen werden. So sollten Beratungsrechte der Abgeordneten gesichert werden. Die Ampel-Koalition entschied daraufhin, dass das Gesetz nicht in der Sommerpause, sondern nach der Sommerpause beschlossen wird - unverändert und ohne erneute Ausschussberatung. Dagegen droht Heilmann nun eine neue Klage an, weil so keine ausreichende Beratung möglich sei.

Da bringt Heilmann aber einiges durcheinander. Beim Bundesverfassungsgericht ging es nicht um die Dauer der Beratung, sondern um die Grundlage der Beratung. Die Abgeordneten sollten genügend Zeit haben, den Inhalt des Heizungsgesetzes zu lesen und zu verstehen, bevor sie abstimmen. Der Abgeordnete Heilmann hatte nun den ganzen Sommer Zeit, um das Gesetz zu studieren, obwohl das BVerfG nur ein paar zusätzliche Tage verlangte. Dass die Koalition ihren Gesetzentwurf nicht noch einmal änderte, erleichterte dem Abgeordneten Heilmann die Vorbereitung und beeinträchtigte ganz sicher nicht seine Rechte.

Eineinhalb Stunden Debatte am hellichten Tag

Am Freitag sind eineinhalb Stunden Debatte angesetzt – am hellichten Tag und nicht versteckt in der Nacht. Hier wird nichts durchgepeitscht. Eine zusätzliche Ausschuss-Sitzung, die Heilmann nun vermisst, hat Karlsruhe nicht gefordert. Dass die Ampel an ihrem Kompromiss festhält und die Debatte nicht wieder von vorn beginnt, ist ihr gutes politisches Recht.

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