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Zwischen Bundestag und Bundesrat: Was macht der Vermittlungsausschuss?

Beim Wachstumschancengesetz gibt es bisher keine Einigung. Nun soll der Vermittlungsausschuss helfen. Was ist das für Gremium? Und wer entscheidet hier? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

von Kai Doering · 21. Februar 2024
Können sich Bundesrat und Bundestag nicht einigen, muss der Vermittlungsausschuss entscheiden.
Können sich Bundesrat und Bundestag nicht einigen, muss der Vermittlungsausschuss entscheiden.

Was ist der Vermittlungsausschuss?

Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat. Wobei es den Begriff Vermittlungsausschuss eigentlich gar nicht gibt. In Artikel 77 des Grundgesetzes ist lediglich geregelt, dass „für die gemeinsame Beratung von Vorlagen“ ein Ausschuss gebildet wird, wenn Bundesrat oder Bundestag oder Bundesregierung dies verlangen. Der Vermittlungsausschuss gilt als parlamentarisches „Hilfsorgan“, das bei umstrittenen Gesetzesvorhaben eingeschaltet werden kann, um eine Einigung zu finden. Es ist kein ständiges Gremium, sondern wird nur bei Bedarf einberufen.

Wer ist Mitglied des Vermittlungsausschusses?

Der Vermittlungsausschuss hat 32 Mitglieder – 16 aus den Bundesländern (für jedes Land eins) und 16 aus dem Bundestag. Den Bundesrat vertreten zurzeit – mit Ausnahme von Bayern und Brandenburg – die Ministerpräsident*innen. Der Bundestag ist nach der Größe der Fraktionen im Vermittlungsausschuss vertreten. Mitglieder für die SPD sind Katja Mast, Matthias Miersch, Sönke Rix und Dagmar Schmidt. Geleitet wird der Vermittlungsausschuss von zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, ein*r aus dem Bundesrat, eine*r aus dem Bundestag. Sie wechseln vierteljährlich.

Wie kann der Vermittlungsausschuss zu einer Einigung kommen?

Einfach gesagt: durch die Kraft der Argumente. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses beraten – in strenger Vertraulichkeit – über die Änderungswünsche am Gesetz und versuchen, sie so in einen Kompromiss einzuarbeiten, dass es eine Mehrheit dafür gibt. Seine Beschlüsse fasst der Ausschuss mit einfacher Mehrheit, wobei Enthaltungen nicht berücksichtigt werden.

Muss das Gesetz nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss nochmal in Bundestag und Bundesrat abgestimmt werden?

Ja. Hat sich der Vermittlungsausschuss auf seine Änderungen verständigt, müssen Bundestag und Bundesrat dem vorliegenden Entwurf mit einfacher Mehrheit zustimmen, damit er in Kraft tritt.

Welchen Einfluss hat Parteipolitik auf die Arbeit des Vermittlungsausschusses?

Der Vermittlungsausschuss soll rein in der Sache entscheiden. „Die in diesen Ausschuss entsandten Mitglieder des Bundesrates sind nicht an Weisungen gebunden“, heißt es im Grundgesetz. Ob das in der Praxis immer funktioniert, ist jedoch fraglich.

Welche Einigungen gab es im Vermittlungsausschuss bereits?

In Zeiten der großen Koalition war der Vermittlungsausschuss nur selten gefragt: Hatten sich CDU und SPD auf ein Gesetz geeinigt, war eine Mehrheit sowohl in Bundestag als auch Bundesrat meist sicher. Die letzte Einigung, die im Vermittlungsausschuss erreicht werden musste, war die zum bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im September vergangenen Jahres. Anders zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung 1998 bis 2005. Damals landeten zahlreiche Gesetze, denen auch der Bundesrat zustimmen musste, im Vermittlungsausschuss – auch die Hartz-IV-Gesetze, die CDU und CSU damals deutlich verschärften, und die nun durch das Bürgergeld ersetzt werden sollen.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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