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Kevin Kühnert will zeitnahe Neuregelung der Parteienfinanzierung

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert empfiehlt den demokratischen Parteien im Bundestag, „zeitnah“ über eine Neuregelung der Parteienfinanzierung zu sprechen. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung von 2018 gekippt.
von Karin Nink · 24. Januar 2023
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Erhöhung der Parteienfinanzierung von 2018 gekippt.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Erhöhung der Parteienfinanzierung von 2018 gekippt.

Das Gericht habe erkennen lassen, dass es nachvollziehbar sei, dass die Parteien Mehrbedarfe durch den Trend der Digitalisierung habe, aber das Gesetzgebungsverfahren kritisiert und Vorgaben gemacht, wie dieser Mehrbedarf zu begründen sei, kommentierte Kühnert das Urteil. „Dies begreife ich als Auftrag, sich zeitnah an diese Aufgabe zu machen“, so der SPD-Generalsekretär.

Parteien müssen ihren demokratischen Auftrag erfüllen können

Deswegen müssten die demokratischen Parteien im Bundestag nun ausloten, wie eine „sachgerechte und verfassungsgemäße Begründung“ aussehen könne. „Es muss darum gehen, die Parteien in einen Zustand zu versetzten, damit sie auch in Zukunft ihren demokratischen Auftrag vollumfänglich erfüllen können“, sagte Kühnert.

Bundesverfassungsgericht kritisiert unzureichende Begründung

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Mio. Euro auf eine Obergrenze von 190 Mio. Euro für nichtig erklärt, aber die besondere Bedeutung der Parteien für die Demokratie hervorgehoben. Hauptkritikpunkt der Richter*innen ist, dass der Gesetzgeber die Höhe der Anhebung nicht ausreichend begründet habe. Mit dem Urteil gelte wieder die alte Gesetzesgrundlage für die Parteienfinanzierung.

Union und SPD hatten die damalige Erhöhung der Obergrenze damit begründet, dass sie deutlich mehr Geld brauchten, um dem durch Digitalisierung veränderten Kommunikationsverhalten und dem Bedürfnis der Mitglieder nach mehr Mitwirkung Rechnung tragen zu können. Die Digitalisierung erfordere außerdem deutlich mehr Investitionen in die Datensicherheit.

SPD hat zusätzliches Geld nicht ausgegeben

Was das Karlsruher Urteil für das schon ausgezahlte Geld bedeutet, blieb zunächst noch unklar. SPD-Schatzmeister Dietmar Nietan hat nach der Klage dafür gesorgt, dass die SPD das zusätzliche Geld nicht ausgegeben hat und gemäß der alten Obergrenze kalkuliert wurde, um gegen alle Eventualitäten gewappnet zu sein.

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Karin Nink

ist Chefredakteurin des "vorwärts" und der DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik sowie Geschäftsführerin des Berliner vorwärts-Verlags.

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