Inland

Gutachten: Wohnungsunternehmen zur Sozialwohnungsquote verpflichten?

4. February 2026 15:23:06
Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zur Regulation des Wohnungsmarktes könnte eine Sozialquote für Wohnungsunternehmen auf Landesebene gesetzlich verankert werden.
Wohnhäuser am Tegeler Hafen in Berlin. In der Stadt herrscht eine große Wohnungsknappheit.

Wohnhäuser am Tegeler Hafen in Berlin. In der Stadt herrscht eine große Wohnungsknappheit.

In vielen deutschen Städten wird die Wohnungsnot zu einer existenziellen Frage. Wohnungen sind knapp, und die Mieten steigen. In der Debatte um Lösungen für die Wohnungskrise wird auch eine gesetzlich verankerte Sozialwohnungsquote für private Wohnungsunternehmen ins Spiel gebracht. Durch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags könnte die Diskussion wieder stärker aufflammen. 

In Deutschland werden seit Jahren zu wenig Sozialwohnungen gebaut, im Jahr 2023 wurden laut einer Umfrage des Handelsblatts nur knapp 33.000 Sozialwohnungen geschaffen. Der Umfrage zufolge gab es 2023 nur 1,07 Sozialwohnungen. In Deutschland fehlten 2024 910.000 Sozialwohnungen, so eine Studie im Auftrag des Bündnisses „Soziales Wohnen“. 

Diskussion um Sozialwohnungsquote

Daher gibt es Überlegungen, den Bestand an Wohnraum für sozial Schwächere zu erhöhen, indem private Wohnungsunternehmen verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil zu günstigen Mieten an Menschen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) zu vermieten. Eine solche Sozialwohnungsquote in besonders angespannten Gebieten würde die Zahl von Sozialwohnungen im Bestand erhöhen. 

Neue Sozialwohnungen entstehen durch staatlich geförderten Wohnungsbau, im Gegenzug verpflichtet sich das Unternehmen zu Mietbindungen und ist auch bei der Belegung der Wohnung an soziale Kriterien gebunden. Für private Unternehmen scheint das wenig attraktiv zu sein, denn sie können mit viel höheren Mieten rechnen und nehmen daher staatliche Förderung de facto selten in Anspruch. 

Eine Frage der Gesetzgebungskompetenz 

Allerdings ist die Frage, ob das mit einer landesgesetzlichen Regelung möglich ist, oder ob der Bund zuständig ist. Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Länder für den öffentlich geförderten Wohnraum zuständig, die Kompetenz für Gesetze zum privaten Mietrecht liegt beim Bund. Bei der Prüfung geht es darum, ob eine Sozialwohnungsquote eine bürgerlich-rechtliche Regelung wäre – oder ob es eher um „Lenkungs- und Verteilungsentscheidungen der Verwaltung“ geht. 

Der wissenschaftliche Dienst kommt zu dem Schluss, dass die Gesetzgebungskompetenz „grundsätzlich bei den Ländern“ liegen dürfte. Allerdings, so heißt es, hänge die Kompetenz jedoch von der konkreten Ausgestaltung ab, weshalb eine abschließende Beurteilung nicht getroffen werden könne. 

Hakan Demir: „Der Markt funktioniert nicht“

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir gab das Gutachten in Auftrag. „Der Markt funktioniert nicht. Das ist eine Wahrheit, der wir uns immer wieder stellen müssen – vor allem in Berlin. Sich die eigene Wohnung noch leisten zu können, ist zu einer Existenzfrage geworden. Mittlerweile gibt es keinen ausreichenden Wohnraum mehr für Menschen mit mittlerem und kleinem Einkommen“, betonte Demir in einem Statement. 

Die Sozialwohnungsquote würde für den Neubau und den Bestand bei Wiedervermietung gelten, so Demir. Große Wohnungsunternehmen wären verpflichtet, 30 Prozent ihrer Wohnungen an Haushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu vermieten. Er unterstreicht: „Das wäre eine kleine Revolution und würde für ein Aufatmen auf dem Mietmarkt sorgen.“

Flankierende Maßnahmen der Bundesregierung

Kritik, wonach dann die anderen Mieten teurer würden, überzeugt ihn nicht. Im Bestand würden Kappungsgrenzen gelten, die regeln, wie hoch eine Miete sein dürfe. Bei Neubauten könne hingegen eine Förderung möglich sein. Die Gefahr, dass überhaupt nicht gebaut wird, sieht Demir nicht. Die Bundesregierung werde bald durch den Gebäudetyp E das Bauen schneller und günstiger machen. Beim Gebäudetyp E werde auf zahlreiche Baustandards verzichtet, die gesetzlich nicht zwingend seien. Demir: „Dadurch reduzieren sich die Baukosten.“

Die Bundesregierung verliert gleichzeitig die Förderung des sozialen Wohungsbaus nicht aus dem Blick: Die Programmmittel sind im Bundeshaushalt 2026 gegenüber der bisherigen Finanzplanung um 500 Millionen Euro auf insgesamt vier Milliarden Euro aufgestockt worden. „Bis 2029 werden wir eine Rekordsumme von insgesamt 23,5 Milliarden Euro bereitstellen. Damit will die Bundesregierung dem rückläufigen Bestand sozialer Mietwohnungen entgegenwirken“, versichert Hakan Demir. 

Außerdem habe die Koalition sich darauf verständigt, steuerliche Vergünstigungen für diejenigen zu ermöglichen, die Wohnungen zu angemessenen Preisen vermieten. Damit soll im freien Wohnungsmarkt einen Anreiz dafür gesetzt werden, dass Wohnungen nicht teurer werden.

Dieser Beitrag erschien auf Demo-online.

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Karin Billanitsch

ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

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