SPD-Expertin: Warum die Abschaffung von 219a erst der Anfang ist
IMAGO/Future Image
Am Freitagvormittag war es soweit: Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP hat der Bundestag beschlossen, den viel diskutierten Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Das sogenannte Werbeverbot behinderte bislang die Arbeit von Ärzt*innen insofern, als dass sie ihre Patient*innen kaum oder nur sehr schwer über Schwangerschaftsabbrüche und deren Risiken informieren konnten. „Der Paragraf wurde bewusst dafür genutzt, Ärztinnen und Ärzte anzuzeigen, wenn sie auf ihrer Homepage darüber informiert haben, dass sie Abbrüche vornehmen und wie sie sie vornehmen, also eigentlich Basisinformationen, die notwendig sein, damit Frauen eine differenzierte Entscheidung treffen können“, erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, im Gespräch mit dem „vorwärts“.
Dieser Umstand habe dazu geführt, dass immer weniger Ärzt*innen bereit gewesen seien, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Teilweise mussten Frauen bis zu 200 Kilometer weit fahren, um ein*e entsprechende Ärzt*in aufsuchen zu können. „Diese Ungerechtigkeit schaffen wir ab, für die Ärztinnen und Ärzte, aber auch für die Frauen, damit sie endlich frei entscheiden können“, sagt Wegge.
Sie fügt an: „Heute ist ein historischer Tag. Wir haben eine neue gesellschaftspolitische Ära eingeleitet.“ Doch das soll nur der Anfang gewesen sein. Auch das Problem von Gehsteigbelästigungen vor betreffenden Arztpraxen will die Ampel-Koalition angehen. Schwangerschaftsabbrüche sollen zudem Teil der medizinischen Ausbildung von Ärzt*innen werden. Auch die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen soll verbessert werden. Zum Vorgehen bezüglich des ebenfalls umstrittenen Paragrafen 218, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, soll eine Kommission einen Vorschlag erarbeiten.
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo