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Gebäudeenergie-Gesetz: Was sich für Heizungen jetzt ändert

Die Bundesregierung hat sich auf neue Regeln für den Einbau und die Reparatur von Heizungen geeinigt. Eine Austauschpflicht wird es dem Gesetzentwurf nach nicht geben. Für bestimmte Gruppen gibt es Ausnahmen. Antworten auf die wichtigsten Fragen
von Kai Doering · 3. April 2023
Keine Pflicht zu wechseln: Solange die Gasheizung noch funktioniert, darf sie auch über den 1. Januar 2024 hinaus betrieben werden.
Keine Pflicht zu wechseln: Solange die Gasheizung noch funktioniert, darf sie auch über den 1. Januar 2024 hinaus betrieben werden.

Es ist ein Streitthema weit über die Politik hinaus. Mit einer Änderung des Gebäudeenergie-Gesetzes will die Bundesregierung Hauseigentümer*innen zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungen bewegen. Das Aus für Öl- und Gasheizungen wäre damit mittelfristig besiegelt. Nun liegt der Gesetzentwurf vor. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Warum müssen Öl- und Gasheizungen ersetzt werden?

In Deutschland wird überwiegend mit den fossilen Energieträgern Erdgas und Erdöl geheizt. Von den rund 41 Millionen Haushalten heizt jeder zweite mit Erdgas, jeder vierte mit Erdöl. Die Folge: Mehr als 40 Prozent des Erdgasverbrauchs gehen auf die Beheizung von Wohnungen und Häusern zurück. Gebäude sind damit einer der größten Verursacher von CO2. Da Deutschland bis 2045 klimaneutral werden muss, um die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens einzuhalten, will die Bundesregierung nun umsteuern. Im Durchschnitt werden Heizungsanlagen in Deutschland 20 bis 30 Jahre betrieben. Um das Ziel 2045 einzuhalten, muss deshalb jetzt mit dem Austausch begonnen werden. Bei Neubauten nimmt der Anteil von Wärmepumpen und Fernwärme bereits seit Jahren zu.

Was plant die Bundesregierung?

Die Bundesregierung will, dass neu eingebaute Heizungen ab dem kommenden Jahr zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Neue Gasheizungen sollen dem Gesetzentwurf nach nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie anteilig mit „grünen Gasen“ oder in Kombination mit einer Wärmepupe („hybrid“) betrieben werden oder vollständig auf einen Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden können („H2-ready“).

Müssen alle alten Gas- und Ölheizungen zum 1. Januar 2024 ersetzt werden?

Nein. Diese Forderung wurde auch nie erhoben. „Intakte Öl- oder Gasheizungen, jünger als 30 Jahre alt, müssen nicht getauscht werden“, schrieb Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) auch am Freitagabend auf Twitter. Es bleibt aber das Ziel der Bundesregierung, Heizungen, die besonders viel CO2 verursachen, zu ersetzen. Dafür ist eine Abwrackprämie im Gespräch. „Die Staffelung könnte sich daran orientieren, wie alt und schmutzig die Heizung ist, die erneuert werden soll“, ließ Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) im Interview mit der „Bild am Sonntag“ durchblicken.

Was passiert, wenn meine Öl- oder Gasheizung nach dem 1. Januar 2024 kaputt geht?

Öl- und Gasheizungen sollen auch ab dem kommenden Jahr weiter repariert werden dürfen. Bei einem Totalschaden dürfen sogar neue Gas- und Ölkessel eingebaut werden. Innerhalb einer Frist von drei Jahren müssen sie allerdings so umgerüstet oder ergänzt werden, dass sie die 65-Prozent-Vorgabe für Erneuerbare Energien einhalten.

Welche Ausnahmen gibt es?

Die Bundesregierung hat sich auf zwei wichtige Ausnahmen geeinigt. So sollen Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor 2002 eingezogen sind, von einer Austauschpflicht 30 Jahre alter fossiler Heizungen ausgenommen sein. Auch Hausbesitzer*innen, die 80 Jahre oder älter sind, müssen ihre fossile Heizung nicht ersetzen bzw. können sogar neue Heizungen dieser Art einbauen. Erst wenn das Haus verkauft oder vererbt wird, muss die Heizung umgerüstet werden.

Welche Heizsysteme sind künftig möglich?

Hier ist die Bandbreite groß. Allein eine Wärmepumpe wird jedenfalls nicht verpflichtend sein. Möglich sind u.a. Fernwärme, Solarthermie oder Brennstoffzellen, solange die 65-Prozent-Vorgabe für Erneuerbare Energien eingehalten wird.

Welche Förderungen gibt es?

Um Heizungsbesitzer*innen beim Umstieg zu unterstützen, legt die Bundesregierung einen „Klimabonus“ auf. Wer seine fossil betriebene Heizung im selbst genutzten Wohneigentum gegen eine neue klimafreundliche Heizung austauscht, erhält eine Förderung von 30 Prozent des Kaufpreises. Weitere 20 Prozent Förderung soll es für Eigentümer*innen geben, die Bürgergeld, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten. Auch wer sich für einen Heizungstausch entscheidet, obwohl er nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz nicht dazu verpflichtet ist, soll eine Förderung von 20 Prozent erhalten. Allen Bürger*innen soll darüber hinaus ein zinsgünstiges Kreditprogramm angeboten werden. Für die Förderung ist es egal, welche Heizungsart eingebaut wird.

Wie geht es nun weiter?

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts am Mittwoch ist der Bundestag dran. Nach der ersten Lesung wird der Entwurf dort in den Ausschüssen beraten und möglicherweise noch einmal verändert. Der Beschluss des Gesetzes ist vor der parlamentarischen Sommerpause geplant.

Der Text wurde am 18. April aktualisiert.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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