Inland

Expertin zu Sozialstaatsreform: „Nicht die Fehler von Hartz IV wiederholen“

13. February 2026 13:36:11
Die Vorschläge der Sozialstaatskommission stoßen weitgehend auf positives Echo. Aber sind sie überhaupt umsetzbar? Sozialrechtlerin Katja Robinson erklärt, warum Schwarz-Rot ihrer Meinung nach an einer Grundgesetzänderung nicht vorbeikommt – und warnt vor den Fallstricken einer Reform.
Sozialstaat: Schwarz-rot will ihn reformieren, wie genau, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

Sozialstaat: Schwarz-rot will ihn reformieren, wie genau, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

Der Sozialstaat soll einfacher, digitaler, effizienter werden. Eine Kommission hat 26 Vorschläge erarbeitet, wie das gelingen könnte. Was sagen Sie zu den Empfehlungen?

Ich finde, das ist ein großartiger erster Aufschlag. Die Vorschläge der Kommission bieten eine sehr gute Grundlage, um jetzt loszulegen und gleichzeitig die Perspektiven für die kommenden Jahre zu entwickeln und im Blick zu behalten. Ich freue mich besonders, dass die Kommission eine rechtskreisübergreifende Beratung vor Ort vorsieht. Das ist eine große Chance.

Die Vorschläge reichen von Digitalisierung bis zur Zusammenlegung von Leistungen und Behörden. Im Bericht der Kommission ist von einem „gesamtgesellschaftlichen Kraftakt“ ist die Rede. Wo fängt man da am besten an?

Ich würde mir wünschen, dass wir zunächst bei der Digitalisierung schnell vorankommen – und dass nicht nur der Staat allein digitalisiert, sondern Innovationen von Start-ups einbezieht. Um alle Behörden von Bund, Ländern und Kommunen einheitlich und effizient zu digitalisieren, wäre eine Änderung von Artikel 91c des Grundgesetzes sehr wünschenswert. Da sollten wir jetzt alle an einem Strang ziehen und uns nicht in Diskussionen verlieren.

Sozialstaat: Grundgesetz ändern – ja oder nein?

Für eine Grundgesetz-Änderung bräuchte es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag, also mindestens die Stimmen von zwei der drei Oppositionsparteien. Die gilt aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse als schwierig.

Im Grundgesetz ist geregelt, dass sich Bund und Länder auf gemeinsame IT-Standards einigen können. Es ist zu befürchten, dass jede Veränderung dann erst in 16 Bundesländern diskutiert werden muss. Bei diesen fachlich operativen Fragen, die Sicherheit und Schnittstellen auch bereits bei der Bundesgesetzgebung im Blick haben müssen, wäre es wichtig, dass alle demokratischen Parteien zusammenarbeiten, und das Grundgesetz an dieser Stelle ändern.

Man könnte auch einen Staatsvertrag zwischen den Ländern abschließen, aber das würde den Prozess wesentlich verlangsamen und komplizierter machen. Wie wichtig das ist, eine einheitliche Regelung zu treffen, zeigt das Online-Zugangsgesetz: Es wurde 2017 beschlossen, bis Ende 2022 sollten alle Verwaltungsleistungen online verfügbar sein. Das ist uns bis heute nicht flächendeckend gelungen. Auch weil die Nutzung der Online-Dienste nicht verbindlich ist. 

Die Gesprächspartnerin

Die Juristin Katja Robinson setzt sich seit vielen Jahren für eine effizientere Zukunft des deutschen Sozialwesens ein. Von 2019 bis 2025 leitete sie das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln. Seit April 2025 ist sie an die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin als Professorin für rechtliche Grundlagen sozialer Professionen berufen.

Katja Robinson ist Professorin für rechtliche Grundlagen sozialer Professionen an der katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin.

Wieso sind einheitliche Standards in den Verfahren so wichtig?

Anschaulich zeigt das Problem die Bedarfsfeststellung für Menschen mit Behinderung, bei welcher wir in Deutschland sehr viele Verfahren und Digitalisierungen haben. Diese führen aktuell zu sehr langen Prozessen mit zum Teil regional unterschiedlichen Ergebnissen, wenn jemand umzieht. Eine Einigung auf eine einfache Lösung, die sich an den nutzenden Verwaltungsmitarbeitenden, den umsetzenden Leistungserbringern und vor allem an den Menschen mit Behinderung orientiert, ist bislang nicht gelungen. Wenn es um Leistungen am Arbeitsplatz geht, verlieren Arbeitgeber hier die Geduld und Menschen mit Behinderung schlimmstenfalls die Chance, inklusiv teilzuhaben. 

Die Sozialstaatskommission empfiehlt, Leistungen zusammenzulegen: Wohngeld und Kinderzuschlag sollen mit der Grundsicherung gebündelt werden, zukünftig wären dann statt vier nur noch zwei Behörden zuständig. Wie einfach ist das umzusetzen?

Auch da kommt das Grundgesetz ins Spiel: Es verbietet Mischverwaltungssysteme, wenn sie nicht ausdrücklich benannt sind. Eine Ausnahme gilt für die Grundsicherung. Artikel 91e ermöglicht, dass sich Bund und Kommunen in den Jobcentern die Zuständigkeit für Erwerbsfähige teilen. Wollen wir wirklich mehrere Leistungen in der Grundsicherung zusammenlegen, müssen wir auch diesen Paragrafen im Grundgesetz neu regeln. Dann könnten alle Leistungen in die Zuständigkeit von nur einer Behörde fallen. Wie Leistungen ergebnisorientiert klug zu bündeln sind, ließe sich in den regionalen Beratungsstellen anhand der Ziele der Menschen erproben.

Statt vier Behörden nur noch Jobcenter und Sozialamt

Von den zwei Behörden, die laut Kommission geschaffen werden könnten, soll eine für grundsätzlich erwerbsfähige Leistungsbezieher*innen zuständig sein, und die andere für alle anderen. Wie stehen Sie zu dieser Idee?

Grundsätzlich finde ich Bündelung gut, aber ich halte die Aufteilung für fragwürdig. Erwerbsfähigkeit ist oft fließend: Manche Menschen gelten gesetzlich als erwerbsunfähig, könnten aber eingeschränkt arbeiten, wie etwa „erwerbsunfähige“ Menschen mit Behinderung. Außerdem kann sich Erwerbsfähigkeit ändern, und dann haben wir neue Wechsel zwischen den Systemen. Wir sollten eher ergebnisorientiert arbeiten und schauen, wen können wir auf welchem Weg in Arbeit vermitteln und wen nicht. 

Katja
Robinson

Wir sollten das Stigma im Sozialsystem abbauen.

Worauf sollte sonst noch bei einer Reform geachtet werden?

Wir sollten unbedingt auf eine gute Kommunikation achten, wenn Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherung vereint werden. Dadurch wird sich die Zahl der Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung statistisch erhöhen, und wir müssen aufpassen, dass das nicht falsch ausgelegt wird. Wir sollten nicht die Fehler von Hartz IV wiederholen und uns bemühen, das Stigma im Sozialsystem abzubauen. 

Wie hoch sind die Herausforderungen für die Kommunen?

Sehr groß, aber mit viel Potenzial für Entlastung. Wir sollten eng mit den Kommunen zusammenarbeiten und Modellprojekte entwerfen, um vor Ort zu testen, wie rechtskreisübergreifende Beratung, Fallmanagement und gegebenenfalls Bündelung umgesetzt werden können und welche finanziellen Mittel notwendig sind. In zwei bis drei Jahren können wir so wichtige Erkenntnisse gewinnen, aus denen dann verbindliche Standards entwickelt werden sollten.

Ich würde es auch befürworten, wenn die Kommunen selbst entscheiden könnten, welche Behörden vor Ort zusammengelegt werden. Auf dem Land in Mecklenburg-Vorpommern mit weniger Einwohner*innen und weiten Wegen sind die Bedürfnisse sicherlich anders als zum Beispiel in Köln-Chorweiler.

Wenn Sie in die Zukunft schauen könnten – wie sieht der Sozialstaat in fünf Jahren aus?

In fünf Jahren sollte die rechtskreisübergreifende Beratung auf kommunaler Ebene konzeptionell durchdacht und gesetzlich verankert sein. Außerdem wünsche ich mir ein digitales Sozialportal mit kompletter End-to-End-Digitalisierung. Eine einheitliche Einkommens- und Vermögensprüfung, die sachlich begründete Ausnahmen und Härtefälle modular erfasst, könnten wir noch bis 2027 schaffen. Ziel muss sein, ein echtes Dienstleistungsangebot zu schaffen, mit dem Bürgerinnen und Bürger wieder Freude am und Vertrauen in den Staat gewinnen. Das ist die beste Unterstützung, wieder auf eigene Beine zu kommen.

Autor*in
Lea Hensen
Lea Hensen

ist Redakteurin des „vorwärts“.

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