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Chancenaufenthaltsrecht: Warum das Ampel-Gesetz ein voller Erfolg ist

Seit ungefähr einem Jahr können geduldete Menschen ein sogenanntes Chancenaufenthaltsrecht in Deutschland beantragen. Das neue Ampel-Gesetz ist bereits jetzt ein voller Erfolg, wie eine Recherche des Mediendienstes Integration zeigt.

von Jonas Jordan · 6. Februar 2024
Das Chancenaufenthaltsrecht ist eines der zentralen Projekte von Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Das Chancenaufenthaltsrecht ist eines der zentralen Projekte von Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Es war eines der integrationspolitischen Kernvorhaben der Ampel-Regierung. SPD, Grüne und FDP haben mit dem sogenannten Chancenaufenthaltsrecht die Bleibeperspektiven für bislang nur geduldete Menschen deutlich verbessert. „Wir wollen, dass Menschen, die gut integriert sind, auch gute Chancen in Deutschland haben“, begründete Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) es im Herbst 2022 im Interview mit dem „vorwärts“

Endlich legal arbeiten

Seit gut einem Jahr können diejenigen, die bis zum 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre ununterbrochen mit einer Duldung in Deutschland gelebt haben, diese Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie dürfen keine Straftaten begangen, nicht absichtlich über ihre Identität getäuscht haben und müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik bekennen. Anschließend bekommen sie 18 Monate Zeit, um die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.

Einer der zentralen Punkte hierbei: Mit dem Chancenaufenthaltsrecht bekommen zuvor nur geduldete Personen die Möglichkeit, in Deutschland legal zu arbeiten. Zudem wird so die bisherige Praxis der „Kettenduldungen“ beendet. Zu diesen kam es in der Vergangenheit häufiger beispielsweise bei Menschen, deren Asylanträge abgelehnt worden waren, die jedoch zugleich in Deutschland geduldet wurden, weil sie aufgrund der unsicheren Situation nicht in ihre Heimatländer wie Afghanistan oder Irak zurückkehren konnten. Insgesamt gibt es laut Ausländerzentralregister derzeit rund 137.000 Geduldete, die zum Stichtag länger als fünf Jahre in Deutschland lebten.

Schon mindestens 75.000 Anträge

Nun zeigt eine Recherche des Mediendienstes Integration, der alle zuständigen Länderministerien abgefragt hat, dass bereits nach gut einem Jahr 75.000 Menschen den Chancenaufenthalt beantragt haben. Davon wurden bislang 54.000 Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Nur etwa 4.000 Anträge wurden abgelehnt. Allerdings könne die Gesamtzahl der gestellten Anträge noch deutlich höher liegen, da zum einen nur 11 von 16 Bundesländern im vergangenen Jahr dazu Daten erhoben haben, zum anderen kann ein Antrag auch mehrere Personen umfassen.

Die Recherche des Mediendienstes Integration zeigt auch, dass zahlreiche Geduldete die Bedingungen für einen langfristigen Aufenthaltstitel sofort oder sehr bald nach Erteilung des Chancenaufenthalts bekommen haben. Insgesamt ist die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in Deutschland seit Einführung des Chancenaufenthaltsrechtes deutlich gesunken. Waren es im Jahr 2022 noch 248.145 geduldete Personen bundesweit, so sank die Zahl im vergangenen Jahr auf 193.972 Personen. Zugleich sank die Zahl der unmittelbar Ausreisepflichtigen von 56.163 Personen im Jahr 2022 auf 48.670 Personen im Folgejahr.

Gute Kommunikation

Die hohe Zahl der Anträge auf ein Chancenaufenthaltsrecht führt der Mediendienst Integration auch auf gelungene Kommunikation der Behörden zurück. So schickte das Land Baden-Württemberg Rundschreiben an alle berechtigten Personen. Auch andere Bundesländer wie Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen fingen Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes an, Geduldete gezielt zu informieren.

Autor*in
Jonas Jordan
Jonas Jordan

ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo

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