Meinung

Polizeikosten beim Fußball: Warum Karlsruhe richtig entschieden hat

Fußballvereine können an den Polizeikosten von Hochrisiko-Spielen der Bundesliga beteiligt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen, das allerdings im Detail betrachtet werden sollte.

von Christian Rath · 15. Januar 2025
Risikospiel in der Fußball-Bundesliga

Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in der Fußball-Bundesliga der Männer gehen mächtig ins Geld.

Um die Bedeutung des Urteils zu ermessen, sollte man zunächst klarstellen, was die Karlsruher Richter*innen damit nicht entschieden haben. Zwar haben sie ein entsprechendes Bremer Gesetz für verfassungskonform erklärt. Nicht aber haben sie entschieden, dass es sinnvoll ist oder dass nun alle Bundesländer dem Bremer Beispiel folgen müssen. Ebenso wenig wurde festgelegt, dass nun auch im Breitensport und bei Kulturereignissen die Veranstalter*innen an den Polizeikosten zu beteiligen sind.

Politische Fragen müsse die Parlamente klären

Das alles sind politische Fragen, die die Parlamente zu entscheiden haben. Zuständig sind vor allem die Landtage, denn Polizeirecht ist in der Regel Landesrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat nur erläutert und klargestellt, dass der Spielraum des Gesetzgebers hier sehr groß ist. 

Für eine gewisse Überraschung hat insbesondere die Feststellung der Verfassungsrichter*innen gesorgt, dass für die Arbeit der Polizei im Prinzip Gebühren verlangt werden können. Die Gebühren dürfen nur nicht unverhältnismäßig sein und die Ausübung der Grundrechte gefährden. 

Bisher war das weithin anders gesehen worden: Polizeiarbeit müsse grundsätzlich gebührenfrei sein, weil die Gewährleistung von Sicherheit zu den Kernaufgaben des Staates gehöre.

Spannende Debatten über Kostenbeteiligung zu erwarten

Das wird noch spannende Debatten geben, wenn wohl bald gefordert wird, dass sich flüchtige Straftäter*innen an den Kosten ihrer Fahndung beteiligen sollen. Die Gefahr besteht, dass Polizeigebühren überall dort eingeführt werden, wo die Polizei gegen ohnehin ausgegrenzte Rechtsbrecher*innen eingesetzt wird, während die Regelung des Autoverkehrs selbstverständlich kostenfrei bleiben wird. 

Es ist also zunächst abzuwarten, welche politischen Forderungen nun aufgestellt werden. Erst anhand konkreter Gesetzentwürfe kann dann geprüft werden, ob die Forderungen verhältnismäßig und damit verfassungskonform sind. 

Wer als Gesetzgeber kein Risiko eingehen will, orientiert sich zunächst am Bremer Beispiel, denn das ist nun wirklich Karlsruhe-geprüft. Danach sind Polizeigebühren verhältnismäßig, wenn sie (erstens) auf gewinnorientierte Veranstalter*innen beschränkt sind und nur bei Veranstaltungen mit (zweitens) mehr als 5.000 Teilnehmer*innen und (drittens) drohenden gewaltsamen Auseinandersetzungen verlangt werden.

Profitable Vereine sollen zahlen

Es ist ein legitimer Akt der Umverteilung, wenn sich die gut verdienenden Profi-Vereine, die pro Jahr gemeinsam mehr als vier Milliarden Euro Umsatz machen, auch mit ein paar Millionen an den Polizeikosten der Bundesländer beteiligen. Dass die Vereine auch tüchtig Steuern zahlen ist richtig, aber kein zwingendes Argument gegen Gebühren. Auch ein steuerzahlender Energiekonzern muss heute schon die Polizeikosten für die Anlieferung der neuen Turbine bezahlen - weil man es legitim findet, damit nicht die Allgemeinheit der Bürger zu belasten. 

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