Inland

Wie die SPD-Innenminister*innen die Demokratie schützen wollen

In Thüringen haben sozialdemokratische Innenminister*innen über Maßnahmen beraten, damit der Rechtsstaat besser gegen Angriffe auf die demokratische Ordnung vorgehen kann. Verfassungsfeind*innen sollen nicht mehr in Ämter gewählt werden können.

von Karin Billanitsch · 28. Mai 2024
Reichstagsgebäude

Am 25. Mai fand das Demokratiefest zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes vor dem Reichstag statt. Künftig soll der Rechtsstaat besser gegen Angriffe auf die demokratische Ordnung geschützt werden.

Immer mehr Extremist*innen haben Zugang zum Deutschen Bundestag oder zu Landesparlamenten. Obwohl sie verfassungsfeindlich eingestellt sind, werden sie als Mitarbeitende von Abgeordneten oder Fraktionen beschäftigt. Wie die demokratischen Institutionen vor Verfassungsfeind*innen geschützt werden können, war ein zentraler Punkt auf der Tagesordnung der sozialdemokratischen Innenministerkonferenz (A-IMK) am Montag im thüringischen Ohrdruf. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser nahm an dem Treffen teil.

Die Teilnehmenden forderten in einer „Erklärung von Ohrdruf”, Verfassungsfeind*innen und anderen Extremist*innen den Zugang zu Räumen, vertraulichen Dokumenten und Informationen in den Parlamenten zu verwehren.

Regelung durch „Bundestagspolizei-Gesetz“

Ausdrücklich unterstützten sie „Überlegungen, dass Fraktionen und Abgeordnete Namen ihrer Beschäftigten offenlegen müssen, um diese gegebenenfalls einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen – auch durch eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern. Durch ein ‚Bundespolizei-Gesetz‘ können die Befugnisse zur Sicherheitsüberprüfung rechtssicher geregelt werden“, hieß es in der gemeinsamen Pressemitteilung.

„Der Deutsche Bundestag und die Landesparlamente sind die Herzkammern unserer Demokratie. Wenn diese extremistisch unterwandert werden, besteht die Gefahr der Destabilisierung dieser Legitimations- und Gesetzgebungsorgane. Dem müssen wir dringend Einhalt gebieten“, bekräftigte Thüringens Minister für Inneres und Kommunales Georg Maier nach dem Treffen.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas begrüßte laut „Tagesspiegel”, dass die SPD-Innenminister*innen sich mit dieser Frage befassten. Ein solches Gesetz erhöhe die Rechtssicherheit und Handlungssicherheit der Beamtinnen und Beamten der Bundestagspolizei, so die SPD-Politikerin.

Angriffe auf politisch Aktive scharf verurteilt

Aufs Schärfste verurteilte die A-IMK gewalttätige Angriffe auf Kandidierende, Mandatsträger, andere Repräsentant*innen des demokratischen Systems und Einsatzkräfte und stellte eine gestiegene Aggressivität fest, „die immer häufiger zu Gewalt führt“. Die Innenminister*innen sprachen sich deshalb dafür aus, einschlägige strafrechtliche Vorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dabei verweisen sie zum Beispiel in der Erklärung auf die vom Bundesrat bereits beschlossene Ergänzung der Regelungen der Strafzumessung. Demnach soll künftig bei der Strafzumessung auch eine Rolle spielen, ob die Tat geeignet ist, gemeinnütziges Engagement der Geschädigten (nicht nur unerheblich) zu beeinträchtigen.

Die sozialdemokratischen Innenminister*innen wollen verhindern, dass Verfassungsfeind*innen in Ämter und Mandate kommen. Sie plädierten aus diesem Grund dafür, ihnen den Zugang in demokratische Wahlämter zu verwehren. Laut der „Erklärung von Ohrdruf“ halten sie es für sinnvoll, den Wählbarkeitsausschluss als Nebenfolge auf Staatsschutzdelikte wie Volksverhetzung oder Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen auszuweiten. Das bedeutet: Wer zum Beispiel wegen Volksverhetzung verurteilt wird, würde auch das passive Wahlrecht verlieren.

Im Öffentlichen Dienst sollten die Auswahlverfahren bereits so gestaltet sein, dass Verfassungsfeind*innen gar nicht erst in der öffentlichen Verwaltung angestellt werden können. Die A-IMK begrüßte, dass der Bund und viele Länder ihr Disziplinarrecht bereits angepasst haben oder es vorhaben.

Warnung vor ausländischer Einflussnahme

Die A-IMK beriet auch darüber, wie demokratische Prozesse gegen korrupte Abgeordnete geschützt werden können. Sie schätzen die Gefahr der Einflussnahme durch ausländische Mächte wie Russland oder China als real ein, wie aus der Pressemitteilung hervorgeht. Deshalb forderten sie auch, „den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen und einen neuen Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung zu schaffen“. Eine in den Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzesinitiative sehe das bereits vor, hieß es.

„Wir sind eine wehrhafte Demokratie und müssen alle Instrumente nutzen, um sie vor ihren Feinden zu schützen“, bekräftigte Bundesministerin Nancy Faeser nach dem Treffen.

Dieser Beitrag erschien zuerst unter demo-online.de

Autor*in
Avatar
Karin Billanitsch

ist Leitende Redakteurin beim Vorwärts-Verlag und verantwortlich für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.

Weitere interessante Rubriken entdecken

0 Kommentare
Noch keine Kommentare