FAQ: Wie funktioniert die Briefwahl und was ist dabei zu beachten?
Wer nicht direkt am 23. Februar wählen gehen kann, hat vorher die Möglichkeit, seine Stimme für die Bundestagswahl per Brief abzugeben. Wir erklären, was dabei zu beachten ist und welche Besonderheiten für die vorgezogene Bundestagswahl gelten.
IMAGO / MiS
Egal ob aus dem Ausland oder im Inland - die Briefwahl ist eine Option für alle Wahlberechtigten.
Am 23. Februar ist Bundestagswahl. Zwischen 8 und 18 Uhr können an diesem Tag alle wahlberechtigten Bürger*innen in Wahllokalen vor Ort ihre Stimme abgeben. Wer am Wahlsonntag verhindert ist, kann vorher per Briefwahl abstimmen – doch es gibt Regeln und Fristen, die beachtet werden müssen, damit die eigene Stimme auch wirklich gezählt wird.
Wer kann wie Briefwahl beantragen?
Alle wahlberechtigten Personen, also alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, haben die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Ein Grund muss dabei nicht angegeben werden.
Die Briefwahl kann schriftlich oder persönlich in der jeweiligen Verwaltung im Ort des Hauptwohnsitzes beantragt werden (Informationen für jedes Bundesland finden Sie hier.) Dafür werden lediglich Vorname(n), Nachname, Geburtsdatum und die Melde-Anschrift benötigt. Es ist außerdem möglich, eine alternative Adresse für den Versand der Wahlunterlagen anzugeben, wenn man beispielsweise im Urlaub wählen möchte.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wer die Briefwahl erfolgreich beantragt hat, erhält die Briefwahlunterlagen. Sie beinhalten einen Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen zur Briefwahl. Nachdem alle Unterlagen ausgefüllt wurden kommt der Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag, der dann wiederum mit dem unterschriebenen Wahlschein im Wahlbriefumschlag versendet oder abgegeben werden kann.
Allgemein gibt es drei Varianten, wie per Wahlbrief gewählt wird: So kann man die Briefwahlunterlagen persönlich auf dem zuständigen Amt abholen, sie direkt dort vor Ort ausfüllen und direkt wieder abgeben. Möglich ist auch, die Unterlagen an einem anderen Ort auszufüllen, sie aber persönlich auf dem Amt abzugeben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Unterlagen an einem anderen Ort auszufüllen und sie anschließend per Post im beigelegten vorfrankierten Wahlbriefumschlag zurück an das zuständige Amt zu schicken.
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Auch für die Briefwahl gilt: Ab 18 Uhr werden die Stimmen ausgezählt. Damit die eigene Stimme also zählt, muss der Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Verspätete Stimmen werden nicht berücksichtigt.
Die Bundeswahlleitung empfiehlt daher, den Wahlschein so früh wie möglich zu beantragen und möglichst schnell auszufüllen und zurückzuschicken. Spätestens drei Werktage vor der Wahl – also am 20. Februar 2025 – sollten der Wahlbrief abgeschickt werden.
Was gilt für Deutsche, die im Ausland leben und wählen wollen?
Auch für Deutsche, die nur im Ausland gemeldet sind, ist es möglich, an der Briefwahl teilzunehmen. Dafür müssen sie vor der Wahl beantragen, ins Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde aufgenommen zu werden. Der Antrag dafür muss spätestens 21 Tage vor der Wahl – also am 2. Februar 2025 – eingehen. Internetseiten wie www.auslandswahl.de können die Antragsstellung erleichtern.
Bei der Briefwahl aus dem Ausland ist es besonders wichtig, den Wahlbrief frühzeitig abzuschicken. Auf der Website der Bundesregierung wird dafür Luftpost mit einem Priority-Aufkleber empfohlen.