Inland

Eilantrag abgelehnt: Tausende AfD-Mitglieder unter Extremismusverdacht

Der Verfassungsschutz schätzte das extremistische Potenzial unter den AfD-Mitgliedern 2022 auf „etwa 10.000 Personen“ bundesweit. Das Verwaltungsgericht Berlin hat ihm nun Recht gegeben. Für ein mögliches Verbotsverfahren bringt das aber kaum Rückenwind.

von Christian Rath · 8. Februar 2024
für Demokratie

Bei einer Demonstration gegen die AFD unter dem Motto "Nie wieder! Für Demokratie und Rechtsstaat!" in Düsseldorf im Januar 2024

Der Verfassungsschutz durfte das extremistische Potenzial unter den AfD-Mitgliedern auf „etwa 10.000 Personen“ bundesweit schätzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und lehnte damit einen Eilantrag der AfD ab.

Konkret geht es um den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022, in dem die AfD-Bundespartei als extremistischer Verdachtsfall eingestuft wird. Für das Jahr 2022 ist dort eine AfD-Mitgliederzahl von rund 28.500 angegeben. Dabei könnten zwar nicht alle Mitglieder als Anhänger*innen der extremistischen Strömungen betrachtet werden, so der Verfassungsschutz. Es sei aber ein „extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen innerhalb der AfD“ anzunehmen.

Berlin lehnt den Eilantrag der AfD ab

Gegen die Veröffentlichung dieser Zahl klagte die AfD. Die Schätzung sei ohne tatsächliche Grundlage. Dies müsse noch vor der Europawahl im Juni korrigiert werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Eilantrag der AfD jedoch in vollem Umfang ab. Die Zahlen seien nicht aus der Luft gegriffen. Sie bezögen sich zum einen auf die Stärke des ehemaligen „Flügels“ um Björn Höcke, dessen Mitglieder immer noch in der Partei seien. Zum anderen seien der Schätzung die Abstimmungsergebnisse beim Bundesparteitag in Riesa im Juni 2022 zugrunde gelegt worden. Das Gericht bekräftigt frühere Entscheidungen, wonach Björn Höcke und andere führende Mitglieder des Flügels als Rechtsextremist*innen eingestuft wurden. 

Schätzungen heute höher

Der Beschluss vom 2. Februar, der an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. 

Für ein mögliches Verbotsverfahren bringt der Berliner Beschluss wenig Rückenwind, weil nur rund ein Drittel der AfD-Mitglieder als potenziell extremistisch eingestuft wird. Heute dürften die Schätzungen eher höher liegen. 

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