Inland

Auch für Geringverdiener: Wie Hubertus Heil die Betriebsrenten stärken will

Die Bundesregierung will die Betriebsrente weiter ausbauen. Beschäftigte in kleineren Unternehmen und mit weniger Einkommen sollen profitieren. Was genau geplant ist

von Vera Rosigkeit · 19. September 2024
Frau hält ein Plakat mit Alterssicherung in den Händen

Die BEtriebsrenten sollen gestärkt werden, so der Plan aus dem Bundesarbeitsministerium. 

Mehr Unternehmen als bisher sollen die betriebliche Altersversorge ergänzend zur gesetzlichen Rente anbieten, lautet das erklärte Ziel von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Betriebsrenten sollen für Beschäftigte zur Normalität werden. Am Mittwoch beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf für das sogenannte zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz des Arbeits- und Finanzministeriums. Im Mittelpunkt stehen Beschäftigte mit geringem Einkommen und Mitarbeiter*innen kleinerer Unternehmen. 

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge gilt als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Anders als bei einer privaten Vorsorge werden Betriebsrenten von Arbeitgeber*innen finanziert. Und dies entweder in voller Höhe oder als Zuschuss. Dazu behält der oder die Arbeitgeber*in einen Teil des Entgelts ein und legt ihn als betriebliche Rente zurück (sogenannte Entgeltumwandlung). Seit 2019 gilt die Regelung, dass sich Arbeitgeber*innen mit 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen müssen. Das Ganze wird vom Staat steuerlich gefördert.

Wie viele Beschäftigte haben derzeit eine Betriebsrente?

Mehr als die Hälfte (rund 54 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben derzeit eine Betriebsrente. Lücken gibt es besonders in kleineren Unternehmen und bei Geringverdiener*innen.

Welche Ziele verfolgt das Gesetz? 

Das Bundesarbeitsministerium will mit dem Gesetz die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung stärken. Es setzt Anreize, damit in möglichst vielen Unternehmen gute Betriebsrenten selbstverständlich und zum festen Bestandteil der Altersvorsorge der Beschäftigten werden. 

Was ist geplant?

So soll beispielsweise im Steuerrecht die Förderung von Betriebsrenten für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen verbessert werden. Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag von bislang 2.575 Euro wird auf 2.718 Euro monatlich erhöht. Arbeitgeber*innen können also künftig bis zu dieser Lohngrenze steuerlich profitieren, wenn sie ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anbieten. Damit Beschäftigte nach einer Lohnerhöhung nicht aus der Förderung herausfallen, soll dieser Grenzwert dynamisiert werden.

Flexibler werden sollen auch die Auszahlungsmodelle: Rentner*innen, die im Ruhestand weiterarbeiten, können ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.

Was werden die Maßnahmen kosten?

Die steuerlichen Verbesserungen verursachen mittelfristig erwartete Mindereinnahmen von 155 Millionen Euro jährlich, heißt es dazu im Entwurf.

Für Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist die Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente der beste Weg, um Menschen im Alter gut abzusichern, erklärte er am Mittwoch in Berlin. Im Frühjahr hatte er gemeinsam mit Bundesfinanzminister Christian Lindner das Rentenpaket II auf den Weg gebracht, mit dem ein stabiles Rentenniveau gesichert werden soll. 

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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