Mitbestimmungsgesetz: Als die Demokratie in die Betriebe einzog
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Schichtwechsel von Bergarbeitern der Kohlenzeche Minister Stein in Dortmund 1976: Mit dem Mitbestimmungsgesetz können Arbeiter*innen mitentscheiden, was in ihrem Betrieb geschieht.
Um kurz nach 9 Uhr ruft Bundestagspräsidentin Annemarie Renger (SPD) im Bonner Bundestag den entscheidenden Tagesordnungspunkt auf. Zwei Jahre lang haben die Regierungskoalition aus SPD und FDP und die CDU/CSU-Opposition um die Mitbestimmung in deutschen Unternehmen gerungen. Am Donnerstag, dem 18. März 1976, fällt nach intensiver Debatte die Entscheidung: 389 Abgeordnete stimmen zu, nur 22 lehnen ab. Die sozialliberale Koalition setzt eines ihrer zentralen Reformprojekte durch.
Demokratie auch hinter den Werkstoren
Für die SPD ist das ein Erfolg. Sie will Demokratie auch hinter den Werkstoren verwirklichen. Olaf Sund, der das Gesetz für die SPD präsentiert, erklärt: „Ohne überzogenes Pathos: Dies ist ein wichtiger Tag.“ Trotz aller Widerstände habe die Koalition eine gemeinsame Lösung gefunden. „Und diese Lösung bringt die Mitbestimmung entscheidend voran.“
Das Gesetz betrifft mehr als 600 Unternehmen mit jeweils mehr als 2.000 Beschäftigten. Ihre Aufsichtsräte müssen künftig paritätisch besetzt werden: Arbeitnehmer*innen- und Anteilseignervertreter*innen stellen jeweils die gleiche Zahl an Mitgliedern. Gewerkschaften entsenden Vertreter*innen. Ein*e vom Aufsichtsrat gewählter Arbeitsdirektor*in im Vorstand vertritt die sozialen Interessen der Belegschaft – sie oder er kann allerdings gegen die Arbeitnehmervertreter*innen gewählt werden, ein entscheidender Unterschied zur Montanmitbestimmung, die unangetastet bleibt.
„Mitbestimmung gehört zur Substanz des Demokratisierungsprozesses.“
Ein Blick zurück: 1951 führt die Montanindustrie die Parität ein – ein Meilenstein gewerkschaftlicher Stärke. Für die SPD wird dieses Modell zum Vorbild. 1952 folgt im Betriebsverfassungsgesetz nur eine Ein-Drittel-Beteiligung der Arbeitnehmer*innen außerhalb der Kohle-Stahl-Branche. Mit dem Godesberger Programm verankert die SPD 1959 die Mitbestimmung als Kern des demokratischen Sozialstaats.
Erst die sozialliberale Koalition ab 1969 bringt echte Reformen. 1972 regelt das Betriebsverfassungsgesetz die betriebliche Mitbestimmung neu, 1973 folgt das Personalvertretungsgesetz. Willy Brandt erklärt 1973: „Den Ausbau der Mitbestimmung sehen wir als eine unserer Hauptaufgaben. Mitbestimmung gehört zur Substanz des Demokratisierungsprozesses unserer Gesellschaft.“
Sein Nachfolger Helmut Schmidt betont 1974: „Eine Gesellschaft, die sich wirtschaftlich und sozial nach vorne bewegen will, ist ohne Mitbestimmung und ohne die dazu gehörige Mitverantwortung nicht zu denken.“
Am Ende steht ein Kompromiss
Innerhalb der Koalition wird hart verhandelt. Die SPD fordert echte Parität, die FDP pocht auf Minderheitenschutz für leitende Angestellte. Aus der CDU/ CSU kommen Bedenken. Abgeordnete der Union warnen vor Eingriffen in die Eigentumsgarantie, vor einer Gefährdung der Tarifautonomie und vor einer Lähmung unternehmerischer Entscheidungen.
Am Ende steht ein Kompromiss: Parität im Aufsichtsrat, aber mit Stichentscheid des Vorsitzenden bei einem Patt. Die FDP und große Teile der CDU/CSU akzeptieren diese Lösung. Die Gewerkschaften hingegen sind enttäuscht, da die Regelung hinter der Montanmitbestimmung zurückbleibt.
Die Arbeitgeberverbände legen dennoch Verfassungsbeschwerde ein. 1979 weist das Bundesverfassungsgericht ihre Klage ab. Das Mitbestimmungsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar, so Karlsruhe.
Für die SPD ist das Urteil ein Erfolg. Die Mitbestimmung wird fester Bestandteil der Unternehmensverfassung. Arbeitnehmervertreter*innen nehmen so Einfluss auf zentrale Entscheidungen, Gewerkschaften bringen überbetriebliche Perspektiven ein. Das Gesetz verändert das Verhältnis von Kapital und Arbeit – nicht revolutionär, aber nachhaltig.