Die engagierte Juristin - 1930 promoviert sie über "Ehezerrüttung als Scheidungsgrund" - versteht sich als Kämpferin gegen Ungerechtigkeit. 1948 formuliert sie für das Grundgesetz den
Paragrafen "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", der in erster Lesung vom Parlamentarischen Rat abgelehnt wird. Man befürchtet, dass dem gesamten Familienrecht der Boden entzogen wird.
Daraufhin initiiert Elisabeth Selbert eine beispiellose Protestkampagne. Die aktive SPD-Politikerin nutzt ihre Verbindungen zu Frauenorga- nisationen und Gewerkschaften. Waschkörbeweise gehen
Protestbriefe ein, allein 60 000 Metallarbeiterinnen schreiben an den Parlamen- tarischen Rat. Ein Jahr später wird der Paragraf als Artikel 3, Abs. 2 fest im Grundgesetz verankert. Alle dem
Gleichheitsprinzip entgegenstehenden Gesetze müssen bis März 1953 dem neuen Paragrafen angepasst werden. Ihren Sieg nennt Elisabeth Selbert eine "Sternstunde" im Kampf um die Gleichberechtigung der
Geschlechter.
Wer sich ausführlicher über das Leben von Elisabeth Selbert informieren möchte, dem sei das Archiv der deutschen Frauenbewegung e.V. in Kassel zu empfehlen. Dort besteht seit September diesen
Jahres die Möglichkeit, den vollständigen Nachlass von Elisabeth Selbert einzusehen.
Quelle: vorwärts 11/2003
Astrid Ellermann
Stiftung - Archiv der deutschen Frauenbewegung:
www.addf-kassel.de
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