Gespeichert von Peter Boettel (nicht überprüft) am Mo., 02.03.2026 - 11:00

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Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes sollte die Bemühungen um ein dringend erforderliches AfD-Verbot nicht zurückhalten, sondern einen Anhaltspunkt darstellen, den Verbotsantrag noch besser zu begründen.
Vor allem kann die Entscheidung im Hauptverfahren anders ausfallen; zudem kann ein negatives Urteil vor dem OVG angefochten werden. Die Bemühungen für ein Verbotsverfahren sollten, allein schon wegen der Dringlichkeit, unabhängig von dem anhängigen Verfahren intensiviert werden!

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