Meinung

Frauen im Niedriglohnsektor: Warum ein höherer Mindestlohn nicht genügt

1. Juni 2026 09:41:13
Im Niedriglohnsektor arbeiten mehrheitlich Frauen. Dass der Mindestlohn im kommenden Jahr auf 14,60 Euro steigt, hilft ihnen. Doch die Politik muss noch ganz andere Probleme anpacken, um die Lage dieser Frauen zu verbessern.
Eine Frau putzt einen Spiegel

Beispiel Putzhilfe: Schlecht bezahlte Jobs werden besonders häufig von Frauen ausgeübt.

Der Niedriglohnsektor schrumpft, seit es in Deutschland einen Mindestlohn gibt – immer mehr Menschen verdienen derzeit mehr als 14 Euro pro Stunde. Das ist richtig, und es ist ein großer Erfolg. 

Doch zur Wahrheit gehört auch: Frauen bleiben im Niedriglohnsektor überrepräsentiert. Ungefähr jede fünfte arbeitende Frau in Deutschland verdient in Vollzeit weniger als 2.500 Euro brutto. Auch werden deutlich mehr Minijobs von Frauen als von Männern ausgeübt – laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung arbeitete 2023 fast jede siebte Frau, aber nur jeder elfte Mann ausschließlich in einem Minijob für wenige Hundert Euro im Monat. Das bedeutet: Neben dem schmalen Taler sind sie nicht sozial abgesichert.  

Frauen im Niedriglohnsektor, das sind Verkäuferinnen, Reinigungskräfte, Pflegehelferinnen, Friseurinnen, Kassiererinnen. Die meisten von ihnen haben ihre Berufe nicht ganz freiwillig gewählt. Vielmehr sind sie das Ergebnis struktureller Benachteiligung, die weit vor dem ersten Arbeitstag beginnen.

Niedriglohnsektor: Warum so viele Frauen wenig verdienen

Drei Faktoren kommen dabei zusammen.

Erstens: die unbezahlte Care-Arbeit. Frauen bekommen Kinder, übernehmen nach wie vor den Großteil ihrer Betreuung, pflegen Angehörige und kümmern sich um den Haushalt. Dadurch können sie ihren Beruf nur reduziert ausüben, landen in schlechter bezahlten Teilzeit- oder in Minijob-Tätigkeiten, haben anschließend kaum Aufstiegschancen oder Verhandlungsmacht – und bleiben im Niedriglohnsektor hängen.

Zweitens: Berufe mit einem hohen Frauenanteil werden systematisch unterbezahlt, das gilt nicht zuletzt für Pflege und Erziehung. Die hohe körperliche und emotionale Belastbarkeit, die Krankenpflegerinnen und Kindergärtnerinnen mitbringen müssen, wird schlicht nicht angemessen entlohnt. Obendrein ist in Branchen mit hohem Frauenanteil auch noch die Tarifbindung schlechter.

Ein Einwand, der an dieser Stelle gern fällt, lässt sich sofort entkräften. Nein, Frauen sind nicht einfach selbst schuld an ihrer Berufswahl. Denn drittens: Ihr Werdegang ist durch Geschlechternormen geprägt. Mädchen werden auch heute noch in die Richtung von Berufen erzogen, in denen sie kommunizieren, helfen und pflegen. Jungen landen dagegen deutlich häufiger in Tätigkeiten, in denen sie technisch arbeiten oder sich behaupten. Als Ingenieure und Anwälte werden sie besser bezahlt. Auch Frauen können, wenn sie wollen, Ingenieurinnen oder Anwältinnen werden. Sie müssen sich in diesen Branchen allerdings vehement gegen männliche Chefs und Kollegen behaupten.  

Höherer Mindestlohn: Was er kann – und was nicht

Das alles sind strukturelle Hürden, die das Erwerbsleben von Frauen behindern und ihren Anteil im Niedriglohnsektor fördern. Ein höherer Mindestlohn würde helfen, er reicht allerdings nicht, um die Wurzel des Problems zu beheben.

Die eigentlichen Probleme heißen: Mangel an flächendeckender, bezahlbarer Kinderbetreuung und fehlendes Selbstverständnis für die Notwendigkeit von Arbeitsteilung in der Familie. Sie heißen: Ehegattensplitting, das Alleinverdiener*innen steuerlich begünstigt, und festgefahrene Stereotype, die zu Benachteiligung und Diskriminierung am Arbeitsplatz führen.

Was es dagegen wirklich braucht, ist eine Politik, die gesellschaftlich umstrukturiert. Die Sorgeberufe durch Tarifverträge aufwertet, die Mädchen in Kitas und Schule breiter fördert, die Ehegattensplitting abschafft und den Gender-Pay-Gap mit einem wirksamen Entgelttransparenzgesetz bekämpft. Die SPD hat vieles davon gefordert. Bleibt abzuwarten, was sie umsetzen kann.

Autor*in
Lea Hensen
Lea Hensen

ist Redakteurin des „vorwärts“.

5 Kommentare

Das siebte und zehnte Gebot nach Exodus [Ex] 20, 15 und 20, 17 sowie Deuteronomium [Dtn] 5, 17 und 5, 21 lautet jeweils:
- Du sollst nicht stehlen.
- Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut (Im biblischen Volltext: Du sollst nicht das Haus deines Nächsten begehren [.., nicht sein Feld, Dtn 5, 21]. Du sollst nicht die Frau deines Nächsten begehren, nicht seinen Sklaven oder seine Sklavin, sein Rind oder seinen Esel oder irgendetwas, das deinem Nächsten gehört. Ex. 20, 17)

Mitgliederschwund und Verlust an Glaubwürdigkeit - das haben SPD und die christlichen Kirchen zur Zeit gemeinsam. Ich wüsste nicht zu sagen, wer dabei die rote Laterne trägt. Deshalb: "Wer im Glashaus sitzt, ..".
Die christlich-abendländische Ethik basiert nicht auf "Herrschaft" sondern auf Vernunft und hat seit der Antike das Zusammenleben menschlicher Gesellschaften und die dazu notwendigen gesetzlichen Regelwerke maßgeblich geprägt. Diese christliche Ethik blickt auf eine nahezu zweitausendjährige, und rechnet man die sie begründende mosaische Tradition hinzu auf eine über dreitausendjährige Geschichte zurück. An dieser Ethik hängt also sehr viel - nicht zuletzt, weil sie vernünftig ist.

"Tributa sunt legitima rapina - Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub" wird fälschlicher Weise gerne Thomas von Aquin zugeschrieben, stammt aber aus spätscholastischer Zeit und aus der Argumentation für Tributforderungen an die indigenen Ureinwohner durch die spanischen Eroberer. Die Thomistische Ethik (Summa Theologica) hingegen lehrt, dass Herrscher das Recht haben "rechtmäßige Abgaben" (tributa), von ihrem Volk zu erheben, allerdings nur, wenn und solange sie zur Erfüllung staatlicher oder militärischer Aufgaben (zum Schutz der Bürger) erforderlich sind und maßvoll erhoben werden. Alles darüber hinaus sei Diebstahl, der rückerstattet werden müsse.
"Die Spitze des Überflusses" (Zitat oben) mag daher maßvoll sein. Wenn es jedoch darüber hinaus an die Substanz und das auch noch dauerhaft gehen soll und die "Tribute" sich an einem nach oben offenen Bedarf orientieren, dann ist die Grenze zum Diebstahl überschritten.