Inland

Lauterbach will assistierten Suizid durch Ärzte regeln

Politiker der Regierungsparteien, darunter SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, entwickeln gemeinsam einen Antrag zur Sterbehilfe. Sie wollen den so genannten assistierten Suizid durch Ärzte ausdrücklich gestatten, allerdings in einem engen rechtlichen Rahmen.
von Yvonne Holl · 7. Oktober 2014
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„Wir brauchen Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte“, sagte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach am Dienstag vor Journalisten in Berlin. Gemeinsam mit SPD-Fraktionsvize Carola Reimann und dem stellvertretenden Bundestagspräsidenten Peter Hintze (CDU) bereitet Lauterbach einen Gruppenantrag vor, der voraussichtlich in den nächsten Wochen im Detail vorgestellt werden soll.

Kernpunkte erläuterte Lauterbach bereits jetzt: So soll der rechtliche Rahmen im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten werden. Dort finden sich auch die Regelungen zur Patientenverfügung.

Sterbehilfe für unheilbar Kranke

Nach den Plänen von Lauterbach, Hintze und Reimann soll der assistierte Suizid durch Ärzte unter folgenden Bedingungen möglich sein: Es liegt eine unheilbare, organische Krankheit vor. Der Patient hat im Gespräch mit dem Arzt seinen Willen zum Suizid bekundet und der Arzt hat einen weiteren Arzt hinzugezogen. Lauterbach liegen vor allem diese Gespräche am Herzen. Der SPD-Gesundheitsexperte ist überzeugt, das dadurch einige Menschen vom Suizidwunsch abgebracht werden können. Bislang sei Sterbehilfe ein Tabuthema, das dazu führe, das Menschen sich häufig mehr im Internet über den Verlauf von Krankheiten erkundigen, als ihre Ängste mit dem Arzt zu besprechen.

Fehlinformationen den Raum nehmen

Der aber könne als einziger dem Patienten sagen, wie der erwartete Krankheitsverlauf exakt bei ihm ist. So werde mancher Fehlinformation oder Spekulation der Raum genommen. Außerdem könne der Arzt über alle Möglichkeiten der Palliativmedizin informieren. Auch da gebe es viele Lücken bei Patienten. Schließlich müsse sicher gestellt werden, dass nicht etwa Nebenwirkungen von Medikamenten, heilbare Krankheiten oder weitere beeinflussbare Faktoren Auslöser des Todeswunsches sein.

Vermeidbare Suizide verhindern

„Nur Ärzte können vermeidbare Suizide verhindern“, sagte Lauterbach. Sterbehilfevereine und Einzelpersonen sollen von der Regelung ausgenommen sein. Weiter behandelt der Antrag ausschließlich assistierten Suizid: „Tatherrschaft hat immer der Patient“, stellte Lauterbach klar. Der Arzt würde nur Medikamente oder ähnliches bereitstellen. Explizit geht es nicht um Tötungen. Lauterbach rechnet mit parteiübergreifenden Zustimmungen. Es sei eine Gewissensentscheidung, die jeder Abgeordnete treffen müsse. Den Antragsstellern gehe es darum, Rechtssicherheit zu schaffen.

Autor*in
Yvonne Holl

ist Redakteurin für Politik und Wirtschaft.

2 Kommentare

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