Reform: „Wir brauchen eine Erbschaftssteuer nicht nur auf dem Papier“
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Wer will, kann sich arm rechnen: Die Erbschaftssteuer in Deutschland ist sehr ungerecht gestaltet, kritisiert Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit.
Rund 400 Milliarden Euro werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer betrugen 2024 jedoch lediglich zehn Milliarden Euro, also nicht einmal drei Prozent. Woran liegt das?
Das hat im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen bleibt ein großer Teil der Erbschaften in Deutschland unbesteuert, weil es relativ hohe Freibeträge gibt. Jeder Elternteil kann steuerfrei 400.000 Euro an seine Kinder weitergeben, und das alle zehn Jahre aufs Neue. Zum anderen handelt es sich bei einem großen Teil der Vermögen, die vererbt werden, um Betriebsvermögen. Die sind nahezu vollständig von der Erbschaftssteuer ausgenommen. Das führt dazu, dass vor allem die obere Mittelschicht Erbschaftssteuer zahlt, die Superreichen aber nahezu ohne Besteuerung bleiben.
Die Politik hat bereits zweimal auf Drängen des Bundesverfassungsgerichts die Erbschaftssteuer reformiert. Warum hat sich am Grundproblem, dass nur ein Teil der Erben Erbschaftssteuer zahlt, nichts geändert?
Weil die Politik immer die Interessen großer Vermögen schützen wollte und deshalb Reformen so angelegt hat, dass sie gerade noch den Mindestanforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügen. Die Privilegien für Unternehmensvermögen wurden bereits mehrfach vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Als Reaktion auf die Urteile hat die Politik wegen des großen Drucks von Lobbyorganisationen von Vermögenden aber jeweils nur kleine Korrekturen vorgenommen und die Ausnahmen dem Grunde nach bestehen lassen.
Auch nach der Reform von 2016 besteht erheblicher Spielraum für Steuergestaltung für große Vermögen. So wurde zwar eine Obergrenze für die Steuerbefreiung für Erbschaften über 26 Millionen Euro festgelegt, aber gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, dass die Erben von Vermögen oberhalb dieser Grenze einen Erlass der Steuer beantragen können. Großerben können sich dabei durch gezielte Gestaltung vor dem Finanzamt arm rechnen.
„Nicht das Verfassungsgericht muss entscheiden, sondern die Politik.“
Und trotzdem wird immer wieder darauf verwiesen, dass das Verfassungsgericht in diesem Jahr erneut zur Erbschaftssteuer urteilen wird und die Politik dann darauf reagieren muss.
Ich rechne damit, dass die Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer derzeit verfassungswidrig sind. Aber wir sollten das gar nicht ans Bundesverfassungsgericht auslagern. Letztlich ist das eine politische Entscheidung. Ob wir große Vermögen höher besteuern wollen, ob wir zunehmend eine Erbengesellschaft werden wollen, das müssen wir als Gesellschaft entscheiden.
Bisher hat die Politik vor allem auf Lobbyinteressen gehört, die bei jeder Reform damit drohen, dass eine höhere Besteuerung superreicher Erben der Wirtschaft schade, weil Unternehmen gefährdet und Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Dieses Argument ist empirisch nicht belegt. Im Gegenteil zeigen zahlreiche Studien und Ökonominnen und Ökonomen, dass großzügige Ausnahmen für Unternehmensvermögen sogar Arbeitsplätze kosten können, weil die Wirtschaft dadurch ineffizienter wird. Das alles muss nicht das Verfassungsgericht entscheiden, sondern die Politik. Und dabei darf sie sich nicht von Lobbyinteressen beeinflussen lassen.
Ein Argument, das gerade immer wieder zu hören ist, ist der angebliche Verlust von Arbeitsplätzen, wenn für vererbte Unternehmen höhere Steuern bezahlt werden müssen. Wie stichhaltig ist das?
Die Höhe der Erbschaftsteuer bemisst das Finanzamt nach dem Unternehmenswert, und der ergibt sich wiederum aus den erwarteten Gewinnen. Dass Erben von Unternehmensanteilen die Steuer nicht über viele Jahre aus dem Unternehmensgewinn gestreckt zahlen können, stimmt schlicht nicht. Ein Käufer müsste den vollen Wert des Unternehmens zahlen und die Finanzierung stemmen, der Erbe muss nur einen kleinen Teil bezahlen. Aktuell schützen wir mit Ausnahmen vor allem dynastische Vermögensbildung, statt innovatives Unternehmertum zu fördern.
Typische kleine und mittelständische Unternehmen könnten zudem gänzlich aus der Erbschaftsteuer rausgenommen werden. Dafür würde ein Freibetrag für Unternehmensvermögen von fünf Millionen Euro pro Erbe genügen, so wie es unter anderem die SPD aktuell vorschlägt. Laut aktueller Steuerstatistik sind mehr als 90 Prozent der Betriebsvermögen unterhalb dieses Freibetrags, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sogar mehr als 98 Prozent.
„Insgesamt geht das, was die SPD bei der Erbschaftssteuer vorschlägt, in die richtige Richtung.“
Das Erbschaftssteuerkonzept, das die SPD in der vergangenen Woche vorgestellt hat, sieht neben einem Freibetrag in Höhe von fünf Millionen Euro auch eine Ausweitung der Stundungsmöglichkeiten vor, damit die Steuer nicht auf einmal gezahlt werden muss. Wie bewerten Sie den SPD-Vorschlag?
Eine abschließende Bewertung des Vorschlags ist nicht möglich, da etwas Entscheidendes fehlt: die Steuersätze. Insgesamt geht das, was die SPD bei der Erbschaftssteuer vorschlägt, aber in die richtige Richtung. Es erkennt die zwei zentralen Probleme der derzeitigen Regelung: die umfangreichen Privilegien für Unternehmensvermögen und die großen Gestaltungsmöglichkeiten bei den persönlichen Freibeträgen. Hier muss die Besteuerung von Erbschaften zukünftig deutlich gerechter werden. Das hat die SPD richtig erkannt. Wir brauchen eine Erbschaftssteuer nicht nur auf dem Papier. Sie muss auch ein Aufkommen generieren. Das ist auch fair gegenüber den Arbeitnehmern, die über die Lohnsteuer den Großteil des Steueraufkommens in Deutschland beitragen.
Welche Steuersätze wären aus Ihrer Sicht sinnvoll?
Das lässt sich pauschal schlecht sagen, weil es auch davon abhängt, ob und wie sich andere Faktoren bei der Erbschaftssteuer ändern, etwa die Stundungsfristen. Die Besteuerung von Erbschaften sollte sich stärker an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit orientieren, indem sie effektiv progressiv ist: Je höher das Vermögen, desto höher der Steuersatz. Ansonsten muss sich an den Steuersätzen eigentlich gar nicht viel im Vergleich zum jetzigen Stand ändern. Der maximale Steuersatz auf Unternehmenserbschaften sollte weiterhin auf 30 Prozent begrenzt sein. Entscheidend ist vor allem, dass die Steuersätze nicht nur auf dem Papier gelten.
Dänemark könnte ein Vorbild bei der Erbschaftssteuer sein
Gibt es eigentlich Länder, von denen Deutschland aus Ihrer Sicht bei der Besteuerung von Erbschaften lernen könnte?
Es gibt durchaus Länder wie die USA, Südkorea, Japan oder Dänemark, die Betriebsvermögen beim Übergang deutlich höher besteuern als Deutschland. Besonders Dänemark könnte ein Vorbild sein, denn dort gibt es auch viele Familienunternehmen, für die es noch bis in die 90er-Jahre hinein weitreichende Ausnahmen bei der Besteuerung von Unternehmen gab und die dann zurückgefahren wurden, das hat der dänischen Wirtschaft gut getan. Eine große Pleitewelle hat es bisher nicht gegeben.
Die Gesprächspartnerin
Julia Jirmann ist Betriebs- und Volkswirtin sowie Wirtschaftsjuristin. Sie leitet den Bereich Erbschaft & Vermögen sowie Einkommensteuer des Netzwerks Steuergerechtigkeit e.V.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.
Weil die gegenwärtige Erhebung ungerecht ist, „Steuergestaltung“, und weil unsere Gesellschaft keine „Erbengesellschaft werden“ soll. Wir brauchen sie auch, weil die Erbschaftssteuer für die SPD eine Heilige Kuh ist; für CDSU (und damalige FDP) war sie immer das Gegenteil. Wir brauchen sie auch, weil wir mit ihr dringend benötigte Staatseinnahmen generieren könnten.
Über die Begründungen für eine Erbschaftssteuer kann man trefflich streiten, (wie der Text zeigt,) – über die dringend benötigten 1.000 - 1.500 Mrd. € zusätzliche Staatseinnahmen aber nicht mehr. Sie sind bereits beschlossen. (Gut, man kann und muss trotzdem darüber streiten.)
Weil die Erbschaftssteuer so – gegensätzlich – stark emotional besetzt ist, ist zu befürchten, dass sie auch in Zukunft keine Chance hat, Steuergerechtigkeit zu bewirken. Und auch SPD-Klientel, falls es das noch gibt, wird eine Erbschaftssteuer misstrauisch beobachten.
Da wir aber dringend gigantische Schuldenberge, Sondervermögen genannt, vermeiden müssen, sollte die SPD statt einer ungewissen Erbschaftssteuer einen Kriegs-Soli, Sicherheits-Soli, Pistorius´-Soli, oder wie er auch heißen mag, auflegen.
Den müssten ihr doch alle Kriegstüchtigen geradezu aus der Hand reißen. (Und die SPD könnte ja zusätzlich die ganz allgemeine, riesige Steuervermeidungen zu verhindern suchen.)