Wort gehalten: Wie die Ampel Arbeit und Ausbildung stärkt
IMAGO/Westend61
Es gibt viele Gründe, warum das Wirtschaftswachstum in Deutschland aktuell nur moderat ist. Ein ganz wichtiger Grund dafür: Die Zahl der offenen Stellen ist gegenwärtig auf einem Rekordhoch. Im Juli 2023 waren es laut Statischem Bundesamt genau 772.358 offene Stellen, die nicht besetzt werden konnten.
Die Suche nach Fachkräften nimmt für Betriebe immer mehr Zeit in Anspruch. Und – das ist besonders bitter – oft führt sie nicht einmal zum Erfolg. In vielen Bereichen funktioniert die deutsche Wirtschaft damit nicht mehr optimal, weil zu viele Fach- und Arbeitskräfte fehlen.
Die Ampel-Koalition hat das Problem erkannt und im ersten Halbjahr 2023 gegengesteuert: mit einem modernen „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“. Es wurde am 7. Juli 2023 im Bundesrat beschlossen. Das wird wird den Zuzug von qualifiziertem Fachpersonal aus Nicht-EU-Staaten spürbar erleichtern. Zugleich wird dabei sichergestellt, dass dies nicht zu Lohndumping oder Ausbeutung führt.
Drei Wege des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Für den Zuzug von Fachkräften sieht das Gesetz drei Wege vor. Der erste geht – wie bisher schon – über die Qualifikation. Neu ist hier allerdings: Zuwanderer*innen mit einem anerkannten Abschluss können künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben, Beschränkungen fallen weg. Für die Zuwanderung von Akademiker*innen wurden bestehende Gehaltsschwellen abgesenkt. Zugleich wurden attraktivere Bedingungen für Berufsanfänger*innen geschaffen. Damit gibt es mehr Flexibilität, um auf den schnellen Wandel der Arbeitswelt reagieren zu können.
Der zweite Weg geht über die Erfahrung der Arbeitskräfte: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, eine berufliche Qualifikation und einen Verdienst über einer bestimmten Gehaltsschwelle oder die Geltung eines Tarifvertrages vorweisen kann, kann künftig nach Deutschland einwandern. Der Abschluss muss nicht mehr formal in Deutschland anerkannt sein. Das bedeutet in der Praxis weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
Inländische Potentiale heben per Weiterbildungsgesetz
Der dritte Zuwanderungsweg betrifft das Entwicklungspotenzial der Arbeitskräfte: Mit einer Chancenkarte wird auch Menschen ohne Arbeitsvertrag mit einem deutschen Betrieb ermöglicht, ins Land zu kommen. Die Karte zur Arbeitsplatzsuche basiert auf einem Punktesystem. Hierbei zählen unter anderem Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Voraufenthalte, Alter und mitziehende Partner*innen.
Die Ampel-Koalition setzt jedoch nicht nur auf Zuwanderung, sondern auch auf den deutschen Arbeitsmarkt. Ihn zu stärken ist das Ziel des Weiterbildungsgesetzes. Es wurde am 20. Juli 2023 verkündet. Das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ erweitert die Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung spürbar und ergänzt die bisherigen Möglichkeiten. So sollen die inländischen Potenziale zur Fachkräftesicherung in Deutschland gestärkt werden.
Wie das Qualifizierungsgeld hilft
Mit der Reform soll die Weiterbildungsförderung planbarer und verlässlicher werden, indem die Fördersätze auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben werden. Darüber hinaus wird der Zugang zur Weiterbildungsförderung für alle Arbeitgeber*innen und Mitarbeiter*innen geöffnet.
Während der Weiterbildung wird der Betrieb von den Entgeltzahlungen für die zu qualifizierenden Beschäftigten entlastet. Er trägt dafür aber die Weiterbildungskosten. Die Beschäftigten erhalten während der Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld. Das orientiert sich am Kurzarbeitergeld. Aufstockungen durch Arbeitgeber*innen sind möglich. Die Förderdauer umfasst bis zu dreieinhalb Jahre, so dass auch der Erwerb neuqualifizierender Berufsabschlüsse auf gleichem Qualifikationsniveau möglich ist. Zielgruppe für das Qualifizierungsgeld sind Unternehmen und deren Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann.
Eine Ausbildungsgarantie per Gesetz
Die Ausbildungsgarantie schließlich sorgt dafür, dass alle ausbildungswilligen jungen Menschen ein Angebot für eine Ausbildung und die dafür nötige Unterstützung erhalten. Fahrkosten und Unterkunftskosten etwa können übernommen werden. Damit junge Menschen ihren bisherigen Wohnort für eine Ausbildung in einer anderen Region verlassen, können sie einen Mobilitätszuschuss erhalten. Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden kann und in einer Region mit zu wenigen Ausbildungsplätzen wohnt, hat nun einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung.
Verbesserungen hat die Ampel-Koalition auch für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Denn leider vermeiden immer noch zu viele Unternehmen, Beschäftigte mit Handicaps einzustellen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Damit sich das ändert, müssen Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, eine höhere Abgabe zahlen. So sieht es das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ vor, das am 6. Juni 2023 verkündet wurde. Konkret wird mit dem Gesetz eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber*innen eingeführt. Private und öffentliche Arbeitgeber*innen, die keinen Schwerbehinderten beschäftigen, zahlen dann 720 Euro monatlich pro unbesetzter Stelle. Das ist doppelt so viel wie bisher. Für kleinere Arbeitgeber gibt es Sonderregelungen.
Die Regierung handelt
All das zeigt: Während andere schimpfen, hat die Regierung gehandelt, um das Leben der Menschen in Deutschland konkret zu verbessern. Sie zeigt sich damit als eine Regierung der Tat und des Fortschritts, so wie es SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten.
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