Wer vom neuen Entlastungspaket profitiert – und wann
IMAGO/Steinach
Es war lange erwartet worden. Seit Sonntag steht fest: Es wird ein drittes Entlastungspaket der Bundesregierung als Ausgleich für die steigenden Energiepreise geben. Mit einem Volumen von 65 Milliarden Euro ist es das bisher größte. Wer profitiert von den Maßnahmen besonders? Und wann soll das Geld fließen? Ein Überblick
Rentner*innen
Waren Rentner*innen bisher leer ausgegangen, erhalten sie nun auch eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Während Berufstätige diese „Energiepauschale“ mit ihrem September-Gehalt bekommen, wird sie Rentner*innen im Dezember automatisch über die Rentenkasse ausgezahlt. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Studierende
Auch Studierende sind bisher bei den direkten Entlastungen leer ausgegangen. Das soll sich nun ändern. Nach den Plänen der Ampel sollen sie eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Da sie aber anders als Rentner*innen nicht zentral erfasst sind, muss der Bund mit den Ländern zunächst noch einen Mechanismus für die Auszahlung finden.
Familien
Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Entlastungen sollen Familien von einem erhöhten Kindergeld profitieren. Für das erste und zweite Kind gibt es ab Januar jeweils 18 Euro mehr. Zudem wird der Kinderzuschlag zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro im Monat angehoben. Laut Bundesfinanzministerium wird eine eine vierköpfige Familie mit 31.000 Euro Jahreseinkommen so um 1.500 Euro entlastet. Bei einem Einkommen von 66.000 Euro um 1.000 Euro.
Geringverdiener*innen
Bezieher*innen kleiner Einkommen konnten bereits von den beiden vorangegangenen Entlastungspaketen profitieren, etwa über eine Einmalzahlung im Juli und einen Heizkostenzuschuss. Auch im neuen Entlastungspaket sind Punkte vorgesehen. So wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung in einem sogenannten Midi-Job zum 1. Januar auf monatlich 2000 Euro angehoben. Auch vom erhöhten Kinderzuschlag profitieren Geringverdiener*innen. Eine umfassende Reform des Wohngelds soll den Kreis der Empfangsberechtigten zudem auf zwei Millionen Menschen erweitern. Das Bürgergeld, das zum 1. Januar 2023 das bestehende Hartz-IV-System ersetzt, soll zudem mit rund 500 Euro pro Monat deutlich über dem bestehenden Regelsatz von 449 Euro liegen.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.