Soziale Politik

Wer vom neuen Entlastungspaket profitiert – und wann

65 Milliarden Euro soll das neue Entlastungspaket der Bundesregierung betragen. Wer profitiert davon? Und wann wird das Geld ausgezahlt? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
von Kai Doering · 5. September 2022
Vom dritten Entlastungspaket profitieren auch Rentner*innen und Studierende direkt.
Vom dritten Entlastungspaket profitieren auch Rentner*innen und Studierende direkt.

Es war lange erwartet worden. Seit Sonntag steht fest: Es wird ein drittes Entlastungspaket der Bundesregierung als Ausgleich für die steigenden Energiepreise geben. Mit einem Volumen von 65 Milliarden Euro ist es das bisher größte. Wer profitiert von den Maßnahmen besonders? Und wann soll das Geld fließen? Ein Überblick

Rentner*innen

Waren Rentner*innen bisher leer ausgegangen, erhalten sie nun auch eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Während Berufstätige diese „Energiepauschale“ mit ihrem September-Gehalt bekommen, wird sie Rentner*innen im Dezember automatisch über die Rentenkasse ausgezahlt. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.

Studierende

Auch Studierende sind bisher bei den direkten Entlastungen leer ausgegangen. Das soll sich nun ändern. Nach den Plänen der Ampel sollen sie eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Da sie aber anders als Rentner*innen nicht zentral erfasst sind, muss der Bund mit den Ländern zunächst noch einen Mechanismus für die Auszahlung finden.

Familien

Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Entlastungen sollen Familien von einem erhöhten Kindergeld profitieren. Für das erste und zweite Kind gibt es ab Januar jeweils 18 Euro mehr. Zudem wird der Kinderzuschlag zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro im Monat angehoben. Laut Bundesfinanzministerium wird eine eine vierköpfige Familie mit 31.000 Euro Jahreseinkommen so um 1.500 Euro entlastet. Bei einem Einkommen von 66.000 Euro um 1.000 Euro.

Geringverdiener*innen

Bezieher*innen kleiner Einkommen konnten bereits von den beiden vorangegangenen Entlastungspaketen profitieren, etwa über eine Einmalzahlung im Juli und einen Heizkostenzuschuss. Auch im neuen Entlastungspaket sind Punkte vorgesehen. So wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung in einem sogenannten Midi-Job zum 1. Januar auf monatlich 2000 Euro angehoben. Auch vom erhöhten Kinderzuschlag profitieren Geringverdiener*innen.  Eine umfassende Reform des Wohngelds soll den Kreis der Empfangsberechtigten zudem auf zwei Millionen Menschen erweitern. Das Bürgergeld, das zum 1. Januar 2023 das bestehende Hartz-IV-System ersetzt, soll zudem mit rund 500 Euro pro Monat deutlich über dem bestehenden Regelsatz von 449 Euro liegen.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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