Warum Hubertus Heil die Regelungen zur Kurzarbeit verlängert
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„Kurzarbeit hat millionenfach Arbeitsplätze gerettet und wird das auch weiterhin tun“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch im Juni dieses Jahres, nachdem die vereinfachten Kurzarbeiterregelungen von der Bundesregierung über den 30. Juni hinaus bis zum 30 September verlängert wurden. Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett eine weitere Verlängerung erwirkt. Damit werden sowohl die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld als auch die vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Heil: Planungssicherheit für Betriebe
Dank der Sonderregeldung für die Kurzarbeit während der Pandemie habe sich der Arbeitsmarkt als robust erwiesen, erklärt Heil im Anschluss an den Kabinettsbeschluss am Mittwoch. Auch wenn sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt zwischenzeitlich erholt hätten und damit auch die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit deutlich gesunken sei, bleibe das Infektionsgeschehen dennoch weiterhin unsicher, begründet der SPD-Politiker seine Verordnung.
Mit ihr „wollen wir daher dafür sorgen, dass die Brücke der Kurzarbeit weiter bis zum Jahresende trägt und Arbeitsplätze sichert“, betont Heil. Eine volle Auslastung der Unternehmen sei zudem noch nicht erreicht, erklärt Heil mit Blick auf Unternehmen in der Veranstaltungsbranche, die nach wir vor von Einschränkungen betroffen seien. Da die langanhaltende Pandemie viele Betriebe weiterhin finanziell stark unter Druck setze, benötigten Unternehmen „auch über den 30. September 2021 hinaus Entlastungen bei den Lohnnebenkosten und Planungssicherheit durch erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres“, ist Heil überzeugt.
Die Verordnung regelt im Einzelnen:
- Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben auch dann bis zum 31. Dezember 2021 herabgesetzt, wenn der Betrieb nach dem 30. September 2021 Kurzarbeit eingeführt hat.
- Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für diese Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt.
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.
- Der Zugang von Leiharbeitnehmer*innen zum Kurzarbeitergeld bleibt bis zum 31. Dezember 2021 auch dann eröffnet, wenn der Verleihbetrieb nach dem 30. September 2021 Kurzarbeit eingeführt hat.
- Den Arbeitgeber*innen werden die Sozialversicherungsbeiträge über September 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2021 weiter voll und auch dann erstattet, wenn mit der Kurzarbeit erst nach dem 30. September 2021 begonnen wird.
Kurzarbeit rettet über zwei Millionen Arbeitsplätze
Bereits im Mai berichtete das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, dass durch Kurzarbeit, die der damalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz während der Wirtschafts- und Finanzkrise 2009 eingeführt hatte, knapp 2,2 Millionen Arbeitsplätze erhalten werden konnten. Zahlen einer im Juli veröffentlichten Studie der OECD zum Beschäftigungsausblick 2021 bestätigten, dass der deutsche Arbeitsmarkt während der Corona-Pandemie vergleichsweise gut durch die Krise gekommen sei.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.