Vermögensteuer oder Vermögensabgabe? Was Saskia Esken wirklich fordert
IMAGO/Steinach
Die Nachricht am Mittwoch: SPD-Chefin Saskia Esken fordert eine Vermögensabgabe für Superreiche, um einen handlungsfähigen und solidarischen Staat sowie den Wiederaufbau in der Ukraine zu finanzieren. So zitiert aus einem Artikel des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Dass die Parteivorsitzende eine Vermögensabgabe fordert und keine Vermögensteuer, wie es dann in vielen Folgemeldungen und Berichten heißt, ist kein Zufall, sondern hat einen Grund. Zwischen einer Vermögensabgabe und einer Vermögensteuer gibt es grundlegende Unterschiede.
Einmalige Belastung mit Zweckbindung
Schon das Grundgesetz unterscheidet
Die Vermögensabgabe wird im Grundgesetz (GG) in Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 ausdrücklich als Steuer aufgezählt, die streng von der in Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG geregelten Vermögensteuer zu trennen ist. Sie unterscheidet sich von einer Vermögensteuer dadurch, dass sie einmalig in dem Sinne ist, dass sie nur anlassbezogen und nicht dauerhaft erhoben werden darf.
Einmalige Belastung mit Zweckbindung
Mit einer Vermögensabgabe dürfen Steuerzahlende nur einmal belasten werden und sie setzt zudem eine Zweckbindung voraus. Während die Einnahmen aus der Vermögenssteuer grundsätzlich in den allgemeinen Staatshaushalt fließen und den Bundesländern zugutekommen, dient eine einmalige Vermögensabgabe zur Finanzierung spezieller Lasten des Bundes.
Nur der Bund entscheidet
Während eine Vermögensabgabe vom Bund mit entsprechenden Mehrheiten eingeführt werden kann, bedarf es zur Einführung einer Vermögenssteuer zusätzlich der Zustimmung durch den Bundesrat. Zudem ist die Vermögensteuer seit 1997 in Deutschland ausgesetzt, weil sie in ihrer damaligen Ausgestaltung laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar war. Immer wieder wurden Initiativen zu einer Wiedereinführung gestartet, die SPD forderte sie zuletzt in ihrem Wahlprogramm und sprach sich für einen maßvollen, einheitlichen Steuersatz von einem Prozent für sehr hohe Vermögen aus.
Forderung nach einer Vermögensabgabe nicht neu
Bereits im August hat die Parlamentarische Linke der SPD-Bundestagsfraktion (PL) vorgeschlagen, dass Multimillionär*innen ihren Beitrag zur aktuellen Krisenbewältigung durch eine einmalige Abgabe leisten. Betroffen von der Abgabe sollen laut PL nur „besonders reiche Teile der Bevölkerung“ mit sehr hohen Vermögen sein. Im ihrem Papier ist die Rede von einem persönlichen Freibetrag von zwei Millionen Euro, für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen liegt der Freibetrag von bis zu fünf Millionen Euro. „Dadurch werden lediglich 0,4 bis 0,5 Prozent der deutschen Bevölkerung abgabepflichtig“, so die PL.
Bemessungsgrundlage soll danach das individuelle abgabepflichtige Nettovermögen sein, also das Bruttovermögen minus bestehender Verbindlichkeiten. „Dieses muss lediglich einmal berechnet werden, was den bürokratischen Aufwand gegenüber einer Steuer minimiert“, argumentiert die Pl. „Die Wahl des Stichtages zur Vermögensermittlung sollte nach Möglichkeit in der Vergangenheit liegen, um Anreize zur Vermögensverringerung auszuschließen und keine Reaktionsmöglichkeit zur Steuerflucht einzuräumen.“
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.