SPD setzt sich durch: Mehrwertsteuersenkung auf Gas bis Ende Februar
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Im Oktober 2022 beschloss die Bundesregierung aufgrund der steigenden Energiepreise, die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme vorübergehend von 19 auf sieben Prozent zu senken, um die Verbraucher*innen in Deutschland zu entlasten. Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wurde der Umsatzsteuersatz rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 und ursprünglich bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent reduziert.
FDP-Finanzminister Christian Lindner hatte im Zuge der Haushaltsberatungen vorgeschlagen, schon zum Jahreswechsel zum regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zurückzukehren, und damit mitten in der Heizperiode. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich schon vor Monaten dagegen ausgesprochen. Offenbar mit Erfolg, wie die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Katja Mast am Mittwochvormittag während eines Pressegespräches verkündete.
Mast: „Ein ganz wichtiges Signal“
Demzufolge sei es gelungen, die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme nun doch bis zum 29. Februar 2024 zu verlängern. Ein entsprechender Passus soll per Änderungsantrag in das Wachstumschancengesetz integriert und noch in dieser Woche im Plenum mitverabschieden werden.
„Das ist ein ganz wichtiges Signal, für das wir als SPD-Fraktion sehr hart gekämpft haben. Denn viele Haushalte bekommen in diesen Tagen ihre Nebenkostenabrechnung“, sagte Mast. Auch ihr sächsischer Fraktionskollege Carlos Kasper lobte die Entscheidung. Auf X (ehemals Twitter) schrieb er: „Ich bin froh, dass sich die SPD dafür eingesetzt hat, dass die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme bis Februar 2024 bestehen bleibt.“ Das entlaste die Menschen auch im kommenden Winter.
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo
Geschäftsführer Stadtwerke Torgelow GmbH
Leider wird für viele Bürgerinnen und Bürger das Erwachen mit der Jahresendabrechnung 2024 kommen. Denn im Steuerrecht gilt der Umsatzsteuersatz, der am Ende eines Abrechnungszeitraumes gilt, für den gesamten Abrechnungszeitraum. Ist der Abrechnungszeitraum also das Kalenderjahr, was meistens der Fall ist, so gilt der Umsatzsteuersatz am 31.12.2024 (hier 19%) für das gesamte Abrechnungsjahr, also auch für den Januar und Februar 2024. Die geringeren Vorauszahlungen in den ersten zwei Monaten des Jahres führen demnach schlicht zu höheren Nachzahlungen in der Jahresendabrechnung. Es wird also für viele Bürger keine Entlastung geben. Bei monatsscharfer Abrechnung gilt im Januar und Februar der verminderte Steuersatz. Dies betrifft meist größere Verbraucher wie Industriebetriebe.
Unterjährig verschiedene Mwst-Sätze bei Gas
Hallo, die Behauptung, dass bei unterschiedlichen Sätzen, der am Jahresende geltende Mwst-Satz für Abrechnungen per 31.12.. immer für das ganze Abrechnungsjahr gilt, stimmt nicht !! Ich bin bei der EnBW und dort wurden die Zeiträume bisher rechnerisch genau abgegrenzt. Mag sein, dass vom Anbieter die Zahlen geschätzt werden. Bei mir allerdings nicht, da ich immer zum entsprechenden Zeitpunkt den Zählerstand melde und die Abrechnung genau gerechnet wurde. Mag sein, dass die Stadtwerke Torgelow anders ticken und dies anders handhaben. Freundliche Grüße