Soziale Politik

So sorgt die SPD für bezahlbares Wohnen: die wichtigsten Punkte

Auch wenn die SPD in der großen Koalition immer wieder gegen den Widerstand der Union kämpfen musste: Ihr Einsatz für mehr bezahlbaren Wohnraum hat sich gelohnt. Die SPD hat bedeutende Erfolge errungen. Die wichtigsten hier auf einen Blick:
von Lars Haferkamp · 16. Juni 2021
Mehr Wohnraum für Einkommensschwache (hier Neubau von sozial geförderten Mehrfamilienhäuser in Wadersloh, NRW): Darauf setzt die SPD als die traditionelle Mieterpartei Deutschlands.
Mehr Wohnraum für Einkommensschwache (hier Neubau von sozial geförderten Mehrfamilienhäuser in Wadersloh, NRW): Darauf setzt die SPD als die traditionelle Mieterpartei Deutschlands.

Um Mieter*innen vor steigenden Mieten zu schützen, hat die SPD durchgesetzt, dass die Mietpreisbremse um fünf Jahre bis Ende 2025 verlängert und verschärft wurde. Mieter*innen können nun die zu viel gezahlte Miete innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Mietbeginn zurückfordern.

Das missbräuchliche Herausmodernisieren von Mieter*innen wird mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft.

Die SPD hat erreicht, dass die Kosten für eine Modernisierung nicht mehr so stark auf die Miete umgelegt werden können. Statt elf Prozent der Kosten können nur noch acht Prozent auf die Miete aufgeschlagen werden. Zusätzlich gibt es eine neue absolute Grenze: Danach darf die Miete um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter erhöht werden – beziehungsweise um nicht mehr als zwei Euro bei sehr günstigen Wohnungen.

Der Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete ist von vier auf sechs Jahre verlängert. Das dämpft den Mietenanstieg, denn so fließen mehr Mieten der Vergangenheit in den Vergleichswert ein – diese liegen meist deutlich niedriger als aktuelle Mieten.

Der Bund geht künftig den Vermieter*innen mit gutem Beispiel voran: In angespannten Wohnungsmärkten setzt er die Mieten für bundeseigene Wohnungen am unteren Ende des Mietspiegels an und deckelt sie bei zehn Euro pro Quadratmeter.

Um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen, fördert der Bund auf Druck der SPD den sozialen Wohnungsbau der Länder in dieser Wahlperiode mit fünf Milliarden Euro. Damit können 100.000 neue Sozialwohnungen entstehen. Um das überhaupt zu ermöglichen, wurde eigens das Grundgesetz geändert.

Mit dem von der SPD durchgesetzten Baukindergeld wird die Bildung von Wohneigentum für Familien gefördert. Im März 2021 gab es dazu bereits rund 340.000 Anträge. Das Volumen lag zu dieser Zeit bei ca. 7,4 Milliarden Euro.

Die Maklerprovision müssen Wohnungskäufer*innen nicht mehr allein bezahlen, sie wird fair geteilt zwischen Käufer*in und Verkäufer*in.

Der Wohnungsbau wird durch flexible Lösungen im Baurecht beschleunigt. Damit werden Nachverdichtungen erleichtert, wie zum Beispiel die Schließung von Baulücken, der Ausbau von Dachgeschossen oder der Bau von mehr Stockwerken.

Der Bund stellt den Kommunen bundeseigene Grundstücke für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, und zwar nicht mehr wie früher zum Höchstpreis, sondern vergünstigt. Die Kommunen können die verbilligten Grundstücke auch an Genossenschaften weitergeben, die bezahlbare Wohnungen bauen.

Das spekulative Geschäftsmodell der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten ist gestoppt. In den nächsten Jahren sind Umwandlungen nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Die SPD hat eine Änderung im Baurecht durchgesetzt, damit mehr sozialer Wohnungsbau entstehen kann. In vielen Innenstadtbereichen entstehen zur Zeit meist Luxuswohnungen. Mit dem neuen „sektoralen“ Bebauungsplan können die Städte nun bestimmen, dass dort ein Mindestanteil an Sozialwohnungen entstehen muss.

Spekulationsgrundstücke können künftig schneller bebaut werden. Städte und Gemeinden können dazu in angespannten Wohnungsmärkten ein Baugebot erlassen. Wenn Grundstücke aus Spekulationsgründen brach gelassen werden, kann die Kommune die Eigentümer*innen verpflichten, dort Wohnungen zu bauen. Weigern sie sich, kann die Stadt das Grundstück übernehmen.

Mit der neuen Grundsteuer C können Kommunen künftig auf unbebauten Grundstücken eine höhere Steuer erheben. So können sie Anreize zur Bebauung setzen und die Spekulation mit brachliegenden Flächen bekämpfen.

Die SPD hat die Städte beim Vorkaufsrecht gestärkt, so dass sie leichter Bauland erwerben und für den Bau bezahlbarer Wohnungen bereitstellen können, insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten. Hier sind die Städte künftig berechtigt, das Vorkaufsrecht anzuwenden. Auch gegen verwahrloste Grundstücke und städtebauliche Missstände können sie so vorgehen. Der Preis ist limitiert am Verkehrswert. Mit der Preislimitierung wird auch die Bodenpreisspirale abgebremst.

Autor*in
Lars Haferkamp
Lars Haferkamp

ist Chef vom Dienst und Textchef des vorwärts.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare