So erhalten Familien einen Zuschuss für den Urlaub
IMAGO/Nikito
21,9 Prozent der Deutschen hatten im vergangenen Jahr zu wenig Geld, um eine Woche in den Urlaub zu fahren. Das geht aus Daten hervor, die die europäische Statistikbehörde „Eurostat“ am Montag veröffentlicht hat. Europaweit waren es 28,6 Prozent, der höchste Wert lag mit 62,5 Prozent in Rumänien, der niedrigste mit 7,6 Prozent in Luxemburg. In Deutschland konnten sich nach Angaben von Eurostat besonders Haushalte mit Kindern und Alleinerziehende keinen Urlaub leisten.
An diese „Familien in belastenden Familiensituationen“ richtet sich deshalb ein Programm des Bundesfamilienministeriums. Mehr als 80 gemeinnützige Familienferienstätten ermöglichen ihnen einen bezahlbaren Urlaub, am Meer wie in den Bergen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Welche Art von Urlaub wird für Familien gefördert?
Wer den Urlaub als Familie in einer der mehr als 80 gemeinnützigen Familienferienstätten verbringt, kann gefördert werden. (Eine Übersicht und Buchungsmöglichkeiten gibt es hier.) Prinzipiell stehen diese allen Familien offen. Ob sie einen Zuschuss erhalten, hängt aber von unterschiedlichen Faktoren (s.u.) ab.
Wer kann einen Zuschuss für die Urlaubskosten erhalten?
Wer ein geringes Einkommen oder viele Kinder hat, kann eine Förderung erhalten. Auch Alleinerziehende gehören zur Zielgruppe sowie Menschen, die Angehörige mit Behinderung oder einem Pflegegrad haben. Auch der Wohnort ist entscheidend: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben Förderprogramme aufgelegt. Ob Sie Zuschuss berechtigt sind, können Sie hier ermitteln.
Was wird gefördert?
Neben den Unterbringungskosten kann es auch Zuschüsse für die Verpflegung sowie für die Fahrtkosten geben. Grundlage für die Zuschussberechnung sind die Nettoeinkünfte aller Familienangehörigen.
Wann muss ich den Zuschuss beantragen?
Die Förderung muss im jeweiligen Bundesland bentragt werden. (Eine Übersicht gibt es hier.) Wichtig ist, dass der Zuschuss VOR der Buchung der Reise beantragt wird. Ist der entsprechende Fördertopf bereits leer, kann kein Geld mehr ausgezahlt werden.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.