Soziale Politik

Nach Zustimmung im Bundestag: So geht es jetzt weiter beim Bürgergeld

Der Bundestag hat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Damit es wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann, muss der Bundesrat zustimmen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist optimistisch, die Länder überzeugen zu können.
von Kai Doering · 10. November 2022
Klare Mehrheit: Der Bundestag hat der Einführung des Bürgergelds zugestimmt.
Klare Mehrheit: Der Bundestag hat der Einführung des Bürgergelds zugestimmt.

Das Bürgergeld hat die nächste Hürde genommen. Am Donnerstag hat der Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP der „größten Sozialstaatsreform seit 20 Jahren“ zugestimmt. So bezeichnete Bundesarbeitsminister Hubertus Heil das Bürgergeld, als er am Donnerstagmorgen die gut einstündige Debatte im Bundestag eröffnete.

Heil: Vorschlag der Union ist „zu kurz gesprungen“

„Wir wollen nicht nur Schutz geben, sondern Chancen für ein selbstbestimmtes Leben“, beschrieb Heil den Geist des Bürgergeldes. Dabei gehe es eben nicht nur darum, Berechtigten mehr Geld zu zahlen, sondern um einen echten Systemwechsel. „Die Qualität des Sozialstaats bemisst sich nicht nur an der Höhe der sozialen Transfers“, betonte der Arbeitsminister. Der Vorschlag von CDU und CSU, lediglich den Regelsatz von Hartz IV zu erhöhen, sei daher „zu kurz gesprungen“.

Die Kernpunkte des Bürgergelds brachte in der Debatte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rosemann, vor. Sie reichen von „mehr Respekt für Lebensleistung“ durch eine längere Karenzzeit, in der vorhandenes Vermögen bis zu einer Höhe von 60.000 Euro nicht angetastet werden muss, über „mehr Leistungsgerechtigkeit“ durch die Ausweitung von Hinzuverdienstmöglichkeiten bis zu einem „neuen Umgang zwischen Staat und Bürger“.

Unions-Ministerpräsidenten drohen mit Widerstand

Rosemann wies auch darauf hin, dass die Ampel-Fraktionen noch Einwände der Länder in den Gesetzentwurf aufgenommen hätten, etwa bei der Übernahme der Heizkosten oder der Art und Weise, wie Antragsteller*innen ihr Schonvermögen geltend machen. „Wir haben auf die Kritik reagiert und umfangreiche Änderungen vorgenommen“, sagte Rosemann. Nun sei es an den Ländern, den Weg freizumachen, damit das Bürgergeld wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und das bestehende Hartz-IV-System ablösen kann. „Ich fordere Sie auf, nehmen Sie diese Verantwortung an“, appellierte Martin Rosemann.

Bereits am Montag will sich der Bundesrat mit dem Gesetz zum Bürgergeld befassen. Ob er zustimmt, ist nicht ausgemacht. Vor allem von Seiten der CDU-Länderchefs und von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) droht Widerstand. Nach der Abstimmung im Bundestag zeigte sich Arbeitsminister Heil dennoch zuversichtlich. „Wir können mit guten Argumenten für eine Mehrheit in der Länderkammer werben“, sagte Heil vor Pressevertreter*innen.

Heil will an Einführung zum 1. Januar festhalten

Legten die Bundesländer ihr Veto ein, werde die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen, kündigte Heil an. Das Gremium – aus Vertreter*innen von Bundestag und Bundesrat – müsste dann einen Kompromiss finden. Sein Ziel sei in diesem Fall „ein zügiges Vermittlungsverfahren“, betonte Heil, damit das Bürgergeld wie geplant zum 1. Januar eingeführt werden kann – in zwei Stufen, damit sich die Jobcenter darauf einstellen können. Er hoffe aber, dass ein Vermittlungsverfahren nicht notwendig sei. Die Union im Bundestag habe das Konzept des Bürgergelds nicht durchblickt. „Ich setze darauf, dass der Sachverstand in den Ländern ausreicht.“

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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