Soziale Politik

Menschenrechte achten: Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz

Lange wurde gerungen, jetzt endlich gibt es eine Einigung zu einem Lieferkettengesetz. Wann es in Kraft treten soll, welche Pflichten für Unternehmen dann gelten und wie das Gesetz Menschenrechte weltweit sichern soll – die wichtigsten Antworten auf die wichtigsten Fragen.
von Benedikt Dittrich · 12. Februar 2021
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Am Freitag traten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Bundesentwicklungsminister Gerd Müller und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vor die Kameras – und konnten endlich eine Einigung verkünden. Nach monatelangem Ringen zwischen den Ministerien gibt es einen Kompromiss auf Regierungsebene für ein Lieferkettengesetz. Doch auf was haben sich die Minister eigentlich geeinigt, wieviel SPD steckt in dem Kompromiss, wie geht’s weiter und warum ist das Gesetz überhaupt eine Antwort auf Menschenrechtsverletzungen? Wir klären die wichtigsten Fragen:

Auf was haben sich die Minister geeinigt?

Das Lieferkettengesetz nimmt die Unternehmen in die Pflicht, ihre ganze Lieferkette auf Verletzungen von Menschenrechten zu prüfen. Damit soll verhindert werden, dass zwar im deutschen Unternehmen faire Löhne bezahlt und gute Arbeitsbedingungen vorherrschen, aber bei den Zuliefer-Betrieben genau diese Regeln missachtet werden.

Das müssen die Unternehmen nun für die direkten Zulieferer analysieren und prüfen, für indirekte Zulieferer gilt noch eine Sorgfaltspflicht – die Verantwortung ist da also etwas abgestuft, aber immernoch vorhanden.

Warum ist das Gesetz so wichtig?

Deutsche Unternehmen produzieren weltweit. Es gibt auf der ganzen Welt Zulieferbetriebe, teilweise handelt es sich um hochkomplexe Liefer- und Produktionsketten, die sich über die ganze Welt erstrecken. Deswegen haben deutsche Unternehmen auch eine große Verantwortung, wenn es darum geht, Kinderarbeit zu stoppen, Menschen vor Ausbeutung und ungesunder Arbeit zu schützen und vieles mehr. Mit dem Lieferkettengesetz wird diese Verantwortung zur Pflicht, die kontrolliert wird – eine Forderung von Menschenrechtsorganisationen bis hin zu Umweltschützer*innen.

Was passiert bei Verstößen?

Als Kontrollbehörde soll das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle BAF fungieren, das dem Wirtschaftsministerium untersteht. Die Mitarbeiter*innen sollen die Berichte der Unternehmen prüfen und auf Verdacht auch vor Ort kontrollieren können. Bei Verstößen drohen Bußgelder, die sich laut Hubertus Heil an dem Umsatz der Unternehmen orientieren sollen.

Außerdem sollen künftig Gewerkschaften oder vergleichbare Arbeitnehmervertretungen im Namen der Beschäftigten vor deutschen Zivilgerichten klagen können. Verstöße können also von beiden Seiten gemeldet, aufgedeckt und bestraft werden – laut Heil ist sogar denkbar, dass Unternehmen, die gegen ihre Pflichten verstoßen, von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Ab wann soll das Gesetz in Kraft treten?

Das Gesetz soll bereits ab Januar 2022 in Kraft treten – dafür soll ein Entwurf schon im März ins Kabinett eingebracht und noch vor Ende der Legislaturperiode im Bundestag verabschiedet werden. Für Unternehmen ab 3000 Beschäftigten gilt es dann ab 2023, ab 2024 dann ab einer Größe von 1000 Beschäftigten.

Steht Deutschland mit diesem Gesetz weltweit alleine da?

Nein. Es gibt auch in anderen Ländern Gesetze, die die Unternehmen dazu verpflichten, entlang ihrer Produktions- und Lieferketten Menschenrechte einzuhalten – beispielsweise die EU-Nachbarländer Frankreich und die Niederlande. Allerdings gilt die in 2017 verabschiedete Verpflichtung in Frankreich nur für Betriebe ab 5000 Beschäftigten, was nur Branchenriesen wie den Kosmetik-Hersteller L'Oréal, den Automobilkonzern Renault oder Reifenhersteller Michelin einschließt. In den Niederlanden wurde 2019 ein Gesetz verabschiedet, was aber vorrangig Kinderarbeit in Lieferketten in den Blick nimmt, andere Aspekte wie den Umweltschutz hingegen vernachlässigt.

Auch auf EU-Ebene wird schon länger über ein Lieferkettengesetz debattiert, in 2021 soll ein erster Entwurf vorliegen. Die deutsche Initiative, so hofft Hubertus Heil, könnte auch da die Verhandlungen beschleunigen. Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange erklärte gegenüber dem „vorwärts“, dass bereits im März die Sozialdemokrat*innen ein Positionspapier verabschieden wollen, das zum Beispiel Importverbote vorsieht für Unternehmen, die sich nicht an vereinbarte Standards halten.

Das deutsche Lieferketten-Gesetzes habe auch nicht als Ziel, Unternehmen zu bestrafen, erklärt Heil am Freitag. Vielmehr geht es dem Sozialdemokraten darum, dass die globale Einhaltung von Menschenrechten kein Nachteil im Wettbewerb sein darf. Die neue Pflicht soll vielmehr diejenigen unterstützen, die diese Regeln schon einhalten – denn ein entsprechender Standard gilt eigentlich schon seit 2015. Nur war er bisher eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft, an die sich offenbar nur ein Teil hielt.

Es ist ein Kompromiss – wo musste die SPD zurückstecken?

Vor allem bei der Unternehmensgröße: Der Arbeitsminister hätte gerne schon Betriebe ab einer Größe von 500 Beschäftigten mit in die Verpflichtung aufgenommen, dabei hatte er auch den CSU-Entwicklungsminister an seiner Seite. Doch Wirtschaftsminister Altmaier stand dabei offenbar auf der Bremse, Wirtschaftsverbände warnten vor zu hohen Kosten für kleine und mittlere Betriebe, vor allem mit Blick auf die Coronakrise. Dass es jetzt trotzdem zu einer Einigung gekommen ist, ist deswegen schon grundsätzlich ein sozialdemokratischer Erfolg. Die SPD bringt so ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag noch vor Ende der Legislaturperiode auf den Weg.

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