Soziale Politik

Mehr Rente, mehr Geld bei Erwerbsminderung: Das sollten Sie wissen

Höhere Renten und mehr Geld bei Erwerbsminderung: Das sind erstmal gute Nachrichten. Doch was ist ein Nachholfaktor, was eine Zurechnungszeit? SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt beantwortet wichtige Fragen zur gesetzlichen Altersvorsorge.
von Vera Rosigkeit · 7. April 2022

Vorab: Es gibt gute Nachrichten für Rentner*innen. Was genau ist geplant?

Alle Rentnerinnen und Rentner können sich auf die gesetzliche Rente verlassen. Die Renten zum werden 1. Juli deutlich steigen: um 5,35 Prozent in Westdeutschland und 6,12 Prozent in Ostdeutschland. Die gesetzliche Rente bleibt die wichtigste Säule unserer Alterssicherung. Zusätzlich profitieren Rentnerinnen und Rentner durch die Entlastungspakete von der Abschaffung der EEG-Umlage, der Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und durch die ÖPNV-Flatrate, die bald umgesetzt werden wird. (Die wichtigsten Infos zu den Entlastungspaketen hier)

Außerdem erhalten diejenigen mit geringen Renten bei gleichzeitigen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen Einmalzahlungen und einen Heizkostenzuschuss.

Es ist immer wieder von Rentengarantie die Rede: Was ist gemeint?

Jährlich wird die Rentenhöhe nach einer Anpassungsformel, die auf der aktuellen Lohnentwicklung basiert, neu berechnet. Die Rentengarantie bedeutet, dass die Renten nur steigen und nicht sinken dürfen, auch wenn sich rechnerisch eine Senkung ergeben würde. Gerade während der Pandemie hätten sich rechnerisch Senkungen ergeben, die so verhindert werden konnten.

Die Bundesregierung hat den Nachholfaktor wieder eingesetzt. Was ändert sich dadurch?

Der Nachholfaktor bedeutet, dass entgangene Kürzungen bei der nächsten Steigerung gegengerechnet werden und so die Senkung rechnerisch nachgeholt wird.

Bei der Erwerbsminderungsrente wird es Verbesserungen geben, für jene, die schon länger im Bezug der EM-Rente sind. Zunächst: Was heißt in diesem Zusammenhang Zurechnungszeit?

Die Zurechnungszeit bedeutet, dass die Renten so berechnet werden, als ob die Betroffenen noch nach Eintritt der Erwerbsminderung wie bisher weitergearbeitet hätten. Dies haben wir bereits in den letzten zwei Legislaturperioden zweimal verlängert. Wer aber bereits vor Geltung der jeweiligen Leistungsverbesserungen eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatte, profitierte davon bisher nicht.

Wer hat bisher profitiert, wer wird künftig ebenfalls profitieren?

Die Menschen, die bisher nicht von den Verbesserungen profitiert haben, werden nun in einem praktikablen Verfahren ebenfalls profitieren. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis  31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab dem 1. Juli  2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft. Da auch für Renten wegen Todes die Zurechnungszeit für die Berechnung berücksichtigt wird, erhalten Hinterbliebene ebenfalls einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Insgesamt werden davon rund drei Millionen Menschen profitieren.

Lässt sich das anhand von einem Beispiel erläutern?

Die Erwerbsminderungsrente für Menschen, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2014 ihren Antrag gestellt haben, erhalten pauschal 7,5 Prozent mehr Rente bzw. sie erhalten 4,5 Prozent mehr Rente, wenn sie ihren Antrag in der Zeit vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018 gestellt haben.

Wie sieht die konkrete Planung aus. Ab wann greift das Gesetz?

Wir haben dies bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Der Gesetzentwurf zur Rentenanpassung wird Mitte April im Bundeskabinett beraten. Anschließend werden wir uns intensiv im parlamentarischen Verfahren im Bundestag damit befassen, sodass wir das Gesetz voraussichtlich im Juni beschließen können.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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