Soziale Politik

Koalitionsvertrag: Ein Bürgergeld wird Hartz IV ersetzen

Hartz IV wird abgeschafft, an die Stelle tritt ein Bürgergeld, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Künftig soll eine Beratung auf Augenhöhe möglich sein, Vermittlung in Arbeit soll keinen Vorrang mehr vor einer Weiterbildung haben.
von Vera Rosigkeit · 25. November 2021

Ein Bürgergeld soll an die Stelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) treten. Es soll „die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung.

Schonvermögen wird erhöht

Danach soll in der ersten zwei Jahren das Bürgergeld ohne Anrechnung des Vermögens geleistet werden. Das Schonvermögen soll erhöht und dessen Überprüfung entbürokratisiert werden. Gesetzliche Rahmenbedingungen sollen so verändert werden, dass eine „Beratung auf Augenhöhe möglich ist“. Angebote und Maßnahmen sollen mit den Bürgergeldbeziehenden in einer so genannten Teihabevereinbarung gemeinsam festegelegt werden.

Mitwirkungspflichten werden neu geregelt

An Mitwirkungspflichten wird festgehalten. Allerdings sollen sie nach vorausgegangener Evaluation gesetzlich bis Ende 2022 neu geordnet werden. „Damit setzen wir auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes um, wie die Kosten der Unterkunft von Sanktionen auszunehmen und Unter 25-Jährige gleich zu behandeln“, heißt es im Koalitionsvertrag. Bis zur Neuregelung wird ein einjähriges Moratorium für bisherige Sanktionen unter das Existenzminimum geschaffen, das auch für kommunale Jobcenter gilt. Außerdem wird der Vermittlungsvorrang im SGB II abgeschafft, gleichzeitig die Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung gestärkt und die Prämienregelung bei abschlussbezogener Weiterbildung entfristet.

Ausbildung und Qualifizierung haben Vorrang

Konkret heißt dies, dass die Vermittlung in Arbeit keinen Vorrang vor einer beruflichen Aus- und Weiterbildung hat, die eine Beschäftigungschance stärkt. Bei beruflicher Qualifizierung erhalten SGB II- und III-Leistungsberechtigte ein zusätzliches, monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Es soll ein wirksamer Anreiz zur Weiterbildung sein. Auch soll nach einer Weiterbildung ein Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld bestehen. Vollqualifizierende Ausbildungen der beruflichen Weiterbildung sollen dabei unabhängig von Dauer und Grundkompetenzen gefördert werden.

„Auf ältere Bürgergeldberechtigte können wir auf dem Arbeitsmarkt nicht verzichten“, heißt es weiter im Koalitionsvertrag. Konkrete Unterstützung soll es da beispeilsweise für Frauen geben. So sollen Mütter von kleinen Kindern früher, auch durch Angebote in Teilzeit (z.B. Teilzeitausbildungen) besser erreicht werden, bei Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund sollen Angebote stärker mit Sprachförderung im verknüpft werden.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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