Soziale Politik

Giffey: Corona-Aufholpaket und Ganztagsanspruch beschlossen

Unterstützung in Bildung, bei Ferien- und Freizeitgestaltung: Das Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche hat das Bundeskabinett passiert. Außerdem verkündet Familienministerin Franziska Giffey stolz den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
von Vera Rosigkeit · 5. Mai 2021

Die Bundesregierung wird mit einem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 Nachhilfe- und Förderprogramme bereitstellen, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. „Mit 2.000 Millionen Euro unterstützen wir Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach den harten Lockdown-Zeiten auf dem Weg zurück in einen geregelten Alltag und ein unbeschwerteres Aufwachsen“, erklärt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am Mittwoch in einer Pressekonferenez im Anschluss an den Kabinettsbeschluss.

SPD setzt sich durch

Konkret sollen aus dem Aufholpaket mit einer Milliarde Euro Fördermaßnahmen zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände in den Kernfächern finanziert werden. Für eine weitere Milliarde Euro, die in frühkindliche Bildung, Ferienfreizeiten und Familienerholung, in zusätzliche Sozialarbeit und Freiwilligendienstleistende fließen wird, hatte sich die SPD besonders stark gemacht. Noch in der vergangenen Woche hatten CDU und CSU einen entsprechenden Beschluss blockiert. Für Giffey ist aber auch am Mittwoch klar, dass es eben nicht nur um das Aufholen des verpassten Unterrichtsstoffes gehe. Kinder und Jugendliche hätten im vergangenen Jahr auf eine Menge verzichtet. Es seien Bildungs-, aber auch Bindungslücken entstanden. „Wir müssen uns auch Gedanken machen, wie wir im außerschulischen Bereich, also bei dem was nach der Schule passiert, zusätzlich unterstützen können“, erklärt sie.

Jede Altersgruppe soll erreicht werden, angefangen bei „den ganz Kleinen“, erläutert Giffey. Neben der Säule eins mit dem Ziel, Lermrückstände abzubauen, werde es in Säule zwei um frühkindliche Bildung gehen. So sollen beispielsweise 1.000 zusätzliche Sprachkitas finanziert werden. Und dies insbesondere in sozialen Brennpunkten, „da, wo wir sehen, dass die Pandemie die soziale Schere noch einmal verschärft hat“, betont die Ministerin. Auch die Mittel der Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ werden aufgestockt.

Freizeitbonus von 100 Euro kommt

In Säule drei geht es um Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote. Kinder und Jugendliche sollen Unterstützung erhalten, damit sie Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen können. Das betrifft außerschulische Angebote von Verbänden und Vereinen, die über den Kinder- und Jugendplan des Bundes im Bereich Kultur, Sport oder politische bis internationale Jugendarbeit gefördert werden. Für Familien mit geringem Einkommen sollen zudem Erholungs- und Ferienangebote unterstützt werden. Auch soll es für Kinder, die laut Giffey in „sozial schwierigen Verhältnissen leben, also Leistungsbezieher sind“ im Sommer einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind geben. Dieser Freizeitbonus wird zusätzlich zum Kinderbonus von 150 Euro, der im Mai für jedes Kind ausgezahlt wird, gewährt.

Junge Menschen wollen als ganzheitliche Persönlichkeiten verstanden werden, die mehr sind als Schülerinnen und Schüler, mehr als Studierende oder Auszubildende, fährt Giffex fort. Das sei ein wichtiges Ergebnis eines Jugendhearings des Familienministeriums gewesen, betont sie. Mit einer Aktion Zukunft in der Säule vier sollen Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag begleitet werden, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Schulen und Sommercamps. Die sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen sollen gestärkt werden.

Die Vizechefin der SPD-Bundestagsfraktion Katja Mast betont am Mittwoch, der Beschluss sei ein großer Erfolg für die SPD. „Wir haben monatelang dafür gekämpft, dass es nicht nur um Nachhilfe für Schülerinnnen und Schüler geht, sondern dass das soziale Lernen im Mittelpunkt steht. Kinder brauchen andere Kinder“, sagt sie auf Twitter.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Besonders stolz verweist Giffey auf einen weiteren Gesetzentwurf, der am Mittwoch beschlossen wurde: den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler*innen. Damit könne endlich eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden, so Giffey. Für sie ist klar, dass es einen verbindlichen Rahmen brauche, damit alle Kinder gleich gut gefördert werden und ihre Chancen nutzen können. Gleichzeitig wolle man Eltern ihr Leben erleichtern, in dem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werde. „Mit dem Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung kommen wir beiden Zielen deutlich näher und stellen die Weichen für spürbare Verbesserungen für 2,8 Millionen Grundschulkinder und ihre Familien.“ 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab August 2026 zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. In den Folgejahren soll der Anspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Ab August 2029 soll so jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1-4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.

„Mit dieser Kabinettsbeschlussfassung haben wir heute 100 Prozent der Vorhaben, die ich aus dem Koalitionsvertrag übertragen bekommen habe, erfüllt“, betont sie. Dieser Ganztagsanspruch sei ein wesentlicher Punkt, auch für die Kinder in sozialen Brennpunkten. Giffey: „Das ist so wichtig, wenn wir in Deutschland über sozialen Zusammenhalt und Integration und die Chancen für Kinder und Jugendlichen reden.“

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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