Gaspreisbremse: Worüber jetzt verhandelt wird
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Bereits Mitte Oktober hat die von der Bundesregierung eingesetzte Expert*innenkommission Gas und Wärme Vorschläge vorgelegt, um Haushalte mit mittleren und unteren Einkommen angesichts stark steigender Energiepreise zu entlasten. Seit Montag liegt nun der 34 Seiten umfassende Abschlussbericht vor. Er wird Grundlage für die geplanten Gesetze zur Gaspreisbremse sein, die bereits am Mittwoch im Bundeskabinett diskutiert werden. Danach sollen die Entlastungen in zwei Stufen erfolgen: einer Einmalzahlung im Dezember und einer Gaspreisbremse, die von März 2022 bis April 2024 gelten soll.
Einmalzahlung im Dezember
Im Dezember soll der Staat einmalig den Abschlag von Gas- und Fernwärme-Kund*innen zahlen. Grundlage für die Berechnung bildet die Gas-Abschlagszahlung des Monats September. Diese einmalige Zahlung dient laut Papier als „finanzielle Brücke bis zur Einführung der Gaspreisbremse“. Sie ist allerdings einkommenssteuerpflichtig, soll laut Vorschlag der Kommission erst ab „einem Einkommen in der Höhe des solidaritätszuschlagspflichtigen Einkommens in Höhe von 72.000 Euro zu versteuern sein“.
Um die Einmalzahlung zu erhalten, müssen Haushalte nicht tätig werden. Vielmehr müssen Energieversorger bis zum 10. November Informationen zu der Anzahl der Verträge und dem Gesamtbetrag beim Bund einreichen, der wiederum diesen Betrag bis zum 1. Dezember an das Energieunternehmen überweisen muss. Allerdings wird der Zeitraum für Mieter*innen und Wohneigentümer*innen zu knapp für die Einmalzahlung im Dezember. Für sie wird die Entlastung erst in der Betriebskostenabrechnung, die im Jahr 2023 für das Jahr 2022 vorgenommen wird, erstattet.
Deckelung beim Gaspreis
Mit der eigentlichen Gaspreisbremse, die ab 1. März kommenden Jahres bis zum 30. April 2024 gelten soll, wird der Gaspreis bei 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Dieser Deckel gilt aber nur für 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose (angelehnt an den Wert des September-Abschlags). Für die restlichen 20 Prozent gilt der normale Marktpreis. Diese Rechnung gilt sowohl für Gas- als auch für Fernwärmekund*innen. Auch der Preisrabatt muss ab einem Jahres-Brutto-Einkommen von 72.000 Euro versteuert werden.
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission einen Hilfefonds als zinsloses Liquiditätshilfe für Vermieter*innen um für ihre Mieter*innen bei extremen Preissteigerungen in Vorleistungen zu gehen, aber auch für bedürftige Mieter*innen und selbstnutzende Eigentümer*innen
Preisanstieg hat soziale Sprengkraft
Mit Vorliegen des Abschlussberichts der Gaspreis-Kommission können die parlamentarischen Beratungen starten. Für den stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, hat die Kommission wichtige Akzente für die anstehenden politischen Beratungen gesetzt. „Wir müssen jetzt insbesondere eine Lösung für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Bremse finden, die nach Aussage der Versorger aus organisatorischen Gründen erst im März für private Haushalten und Mittelstand greifen kann.“ Dabei müssten laut Miersch auch Preissteigerungen bei anderen Energieträgern, wie etwa Heizöl, zum Gegenstand der anstehenden parlamentarischen Beratungen gemacht werden.
Denn auch das hält die Expert*innenkommission in ihrem Bericht fest. „Der Preisanstieg besitzt erhebliche soziale Sprengkraft“. Aktuell beträgt eine Kilowattstunde Gas im Mittel 21 ct für Neukunden, vor einem Jahr lag der Preis noch bei 6,8 ct, heißt es im Papier. Neben klaren Einsparzielen, die Kommission fordert mindestens 20 Prozent Gas einzusparen, gelte es auch, die Energiekrise über den nächsten Winter hinauszudenken, andere Energieressourcen zu nutzen und beispielsweise den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.