Energiepreisbremsen: Entlastung auch für Öl- und Pellet-Heizungen
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Kurz vor der Entscheidung über die Strom- und Gaspreisbremsen im Bundestag haben sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP auf weitreichende Änderungen geeinigt. So sollen auch Verbraucher*innen, die mit Öl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen, entlastet werden. Bisher war nur eine Entlastung für Gaskund*innen vorgesehen.
Die Gelder aus dem „Härtefallfonds alternative nicht leitungsgebundene Brennstoffe“ sollen rückwirkend für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Im Gegensatz zu Gaskund*innen füllen Menschen, die mit Öl oder Pellets heizen ihre Lager auf Vorrat. Daher ist ein anderer Ausgleichsmechanismus als bei der Gaspreisbremse notwendig.
Pro Haushalt gibt es maximal 2.000 Euro
Die Abrechnung der Hilfen erfolgt über die Länder. Öl- und Pelletkund*innen müssen dafür eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen und deren Richtigkeit eidesstattlich erklären. Pro Haushalt können maximal 2.000 Euro ausgezahlt werden. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. „Der Bund wird das Geld bereitstellen und die Auszahlung wird über die Länder organisiert“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Verena Hubertz den Mechanismus.
Auch in der Frage, welche Unternehmen Unterstützung über die Strom- und Gaspreisbremsen erhalten können, haben sich die Koalitionsfraktionen geeinigt. So wird eine Regelung für Boni und Dividenden eingeführt. Diese war im bisherigen Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht vorgesehen. Unternehmen, die mehr als 25 Millionen Euro staatliche Unterstützung bekommt, dürfen demnach bereits vereinbarte Höhen von Boni oder Dividenden nicht mehr erhöhen. Erhält ein Unternehmen mehr als 50 Millionen Euro, darf es gar keine Boni und Dividenden auszahlen.
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag
„Wir haben den Entwurf der Bundesregierung sehr deutlich nochmal nachjustiert“, sagte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, vor der Sitzung der Fraktion am Dienstag. Die Sozialdemokrat*innen hatten von Anfang an darauf gepocht, dass auch Öl- und Pelettkund*innen entlastet werden. „Alle können sich darauf verlassen, dass das auch rückwirkend geschieht“, versprach Mützenich am Dienstag.
Der Bundestag will die Strom- und Gaspreisbremse am Donnerstag beschließen. Der Bundesrat soll am Freitag folgen. Die Preisbremsen sollen ab März kommenden Jahres gelten und sind befristet bis April 2024. Für Januar und Februar 2023 ist eine rückwirkende Entlastung geplant. Im Dezember übernimmt der Bund bereits für Millionen Gaskund*innen die Abschlagzahlung.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.