Soziale Politik

Dritte Welle: Hubertus Heil verschärft Testpflicht für Unternehmen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil legt nach: Unternehmen müssen ihren Mitarbeiter*innen nun zweimal die Woche einen Corona-Test anbieten. Auch beim Homeoffice gelten neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz.
von Vera Rosigkeit · 21. April 2021
Wer aus dem Urlaub zurückkehrt, soll ich kostenlos auf der Corona-Virus testen lassen können. Wer am Ende die Kosten übernimmt, ist jedoch unklar.
Wer aus dem Urlaub zurückkehrt, soll ich kostenlos auf der Corona-Virus testen lassen können. Wer am Ende die Kosten übernimmt, ist jedoch unklar.

Eigentlich waren sie nur einmal die Woche vorgesehen. Mit der Änderung der bestehenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine Testpflicht für Unternehmen in Deutschland eingeführt. Danach sind Betriebe seit dem 20. April verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens einmal die Woche ein Corona-Testangebot zu machen.

CDU/CSU und Wirtschaftsverbände hatten die Verpflichtung der Unternehmen lange blockiert, weshalb die SPD sie in der vergangenen Woche zusammen mit der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes verhandelte, um so die Union zu bewegen, ihre Blockadehaltung aufzugeben.

Testpflicht nun zweimal pro Woche

Am heutigen Mittwoch nun legt der SPD-Minister mit einer Verschärfung der Regeln dieser Verordnung nach: Arbeitgeber*innen sind nun verpflichtet, allen Mitarbeiter*innen, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, grundsätzlich mindestens zweimal pro Woche Selbst- oder Schnelltests anzubieten.

„Wir befinden uns mitten in der dritten Welle und müssen uns mit ganzer Kraft gegen das Virus stemmen“, begründet Heil sein Vorgehen. Mit zwei Testangeboten pro Woche „sollen noch besser Infektionen entdeckt, Ansteckungen vermieden und Betriebsschließungen verhindert werden. Auch die Regelungen zum Homeoffice werden nachgeschärft und in das Infektionsschutzgesetz übernommen.“

Erweiterte Homeoffice-Regeln

Die neuen Regelungen zum Homeoffice sehen vor, dass es eine zusätzliche Verpflichtung für Arbeitnehmer*innen geben wird, das Angebot von Homeoffice anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Mögliche Gründe können dabei beispielsweise die Störung durch Dritte im Homeoffice sein oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz.

Die Änderung hat Bundesminister Hubertus Heil am Mittwoch im Kabinett vorgestellt. Die Regelungen zum Homeoffice werden in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen und sind gemeinsam mit der neuen Verordnung zur Testpflicht zeitgleich zum Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung geplant.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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