Blockade der CDU: SPD fordert Ende taktischer Spiele beim Bürgergeld
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Am Donnerstag soll es soweit sein. Dann will der Bundestag das Gesetz für die Einführung des Bürgergelds beschließen. Zum 1. Januar soll es in Kraft treten. Hartz IV wird damit Geschichte sein. Doch auf der Zielgeraden formiert sich der Widerstand. Da die Länder einen beträchtlichen Teil der Kosten, etwa für die Unterkunft, bezahlen, muss auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Und daran hakt es.
Ampel reagiert mit neuen Vorschlägen auf Kritik
In einer Stellungnahme kritisiert die Länderkammer den Gesetzentwurf als unzureichend. Konkret üben die Länder Kritik an der Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten sowie der Freistellung der Altersvorsorge bei der Vermögensanrechnung. Auch die sechsmonatige „Vertrauenszeit“, in der Bürgergeld-Empfänger*innen nur im Ausnahmefall Leistungen gekürzt werden können, sehen die Länder kritisch, ebenso wie die Höhe des Schonvermögens von 60.000 Euro, also des Geldes, das in den ersten zwei Jahren nicht angetastet werden muss, wenn jemand das Bürgergeld bezieht.
Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben deshalb reagiert und Änderungsvorschläge für das geplante Bürgergeld-Gesetz gemacht. Diese betreffen vor allem die zweijährige Karenzzeit, in der Empfänger*innen des Bürgergelds z.B. nicht der Verlust der Wohnung droht. Sieht der Gesetzentwurf in dieser Zeit keine Grenze für die Übernahme der Heizkosten vor, schlagen die Ampel-Fraktionen nun vor, dass die Kosten nur noch „in angemessener Höhe“ übernommen werden sollen. In eine teurere Wohnung darf nur umziehen, wer die Zustimmung des Jobcenters hat.
Wer Schonvermögen geltend macht, muss dafür einen höheren Aufwand betreiben und die Art seiner Ersparnisse genau auflisten, damit das Jobcenter die Angaben überprüfen kann. Nach dem bisherigen Gesetzentwurf reichte eine persönliche Versicherung, nicht über mehr Vermögen zu verfügen, aus. Die Vertrauenszeit soll nun auch erst nach dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Jobcenter und Bürgergeld-Empfänger*in beginnen.
Heil kritisiert Merz scharf
„Wir nehmen die Hinweise aus den Bundesländern sehr ernst und haben sie in unseren Änderungen bedacht“, sagt der Sprecher für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Martin Rosemann. Er ist überzeugt: „Was jetzt vorliegt, ist ein kompromissfähiger Vorschlag.“
CDU-Chef Friedrich Merz dagegen kritisiert sowohl Karenzzeit als auch Schonvermögen als zu großzügig. Das setze „die falschen Anreize für den Arbeitsmarkt“ und werde durch die vorgeschlagenen Änderungen „nicht korrigiert“, sagte Merz am Sonntag in den „Tagesthemen“ in der ARD. Stattdessen bot er an, die geltenden Hartz-IV-Sätze auf die Höhe anzuheben, die das geplante Bürgergeld vorsieht. Zuvor hatten Merz und andere Vertreter*innen aus CDU und CSU kritisiert, das Bürgergeld nehme Anreize, zu arbeiten, weil Arbeitnehmer*innen mit geringen Einkommen nicht mehr Geld zur Verfügung hätten als Bürgergeld-Empfänger*innen – eine Behauptung, die mittlerweile von verschiedenen Stellen widerlegt wurde.
Beim SPD-Debattenkonvent warf Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Merz deshalb vor, er wolle Geringverdiener*innen gegen Bedürftige ausspielen. „Es geht darum, dass wir mit dem Bürgergeld dafür sorgen, dass Menschen, die in existenzielle Not geraten, verlässlich abgesichert werden“, betonte Heil und zeigte sich zuversichtlich, dass der Bundestag das Bürgergeld am Donnerstag beschließen werde.
„Wir dürfen jetzt keine Zeit verlieren.“
Wie es dann im Bundesrat weitergeht, ist bisher offen. Hier steht am 25. November die nächste Sitzung an. „Unsere Erwartung ist, dass die Bundesländer ihrer staatspolitischen Verantwortung nachkommen und sich nicht auf die parteitaktischen Spielchen von Herrn Merz einlassen“, sagt SPD-Sozialpolitiker Rosemann. Gelingt das nicht, müsste der Vermittlungsausschuss aus Vertreter*innen von Bundestag und Bundesrat eine Lösung finden.
An eine Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar wäre dann wohl nicht mehr zu denken. In dem Fall würde nicht nur die bisherigen Regelsätze nicht erhöht, auch bestehende Regelungen der Corona-Zeit über Schonvermögen würden auslaufen. Martin Rosemann appelliert deshalb an die Bundesländer: „Wir dürfen jetzt keine Zeit verlieren, damit die Regelungen des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.“
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.